Landratsamt Ilm Kreis, Untere Bodenschutzbehörde
Landratsamt Ilm Kreis, Untere Bodenschutzbehörde ist untere Bodenschutzbehörde für Ilm-Kreis und führt das Altlastenkataster. Hier erhalten Sie die Auskunft, ob ein Grundstück als Altlast oder als altlastverdächtige Fläche geführt wird.
Altlastenauskunft beantragen
Ihr Antrag geht an Landratsamt Ilm Kreis, Untere Bodenschutzbehörde. Wir stellen ihn in Ihrem Auftrag, reichen ihn dort ein und übernehmen die Korrespondenz bis zum Bescheid.
- Zuständige Stelle wird ermittelt
- Bescheid per E-Mail oder Post
- Weitere Unterlagen mitbestellbar
Zuständigkeit
Aufgabe der unteren Bodenschutzbehörde im Umweltamt ist die nachhaltige Sicherung oder Wiederherstellung der Bodenfunktionen, die Abwehr schädlicher Bodenveränderungen, die Sanierung von Verunreinigungen und die Vorsorge gegen nachteilige Einwirkungen auf den Boden. Dazu gehören unter anderem der Vollzug des Bundes-Bodenschutzgesetzes und des Thüringer Bodenschutzgesetzes, die Erfassung und Bewertung von Altlastverdachtsflächen, die Erteilung von Auskünften aus dem Altlasteninformationssystem sowie die Überwachung von Sanierungsmaßnahmen und Deponien.
Quelle: offizielle Website der Behörde , abgerufen am 28.08.2026
Gebühren
| Leistung | Gebühr | Rechtsgrundlage |
|---|---|---|
| Auskünfte aus dem Thüringer Altlasteninformationssystem | kostenpflichtig | Thüringer Verwaltungskostengesetz (ThürVwKostG) vom 23. September 2005 |
Sprechzeiten
Für Landratsamt Ilm Kreis, Untere Bodenschutzbehörde liegen uns keine verbindlichen Sprechzeiten vor. Wir geben hier bewusst keine geschätzten Zeiten an, weil untere Bodenschutzbehörden ihre Zeiten häufig kurzfristig ändern und Auskünfte ohnehin überwiegend schriftlich erteilt werden.
Gut zu wissen: Für die Altlastenauskunft ist kein persönlicher Besuch nötig. Ein formloser schriftlicher Antrag mit Gemarkung, Flur und Flurstücksnummer genügt in aller Regel.
Rechtsgrundlage in Thüringen
| Amtliche Bezeichnung | Altlastenkataster |
|---|---|
| Fachinformationssystem | Thüringer Altlasteninformationssystem (THALIS) |
| Landesgesetz | Thüringer Bodenschutzgesetz (ThürBodSchG) |
| Bundesrecht | Bundes-Bodenschutzgesetz (BBodSchG), BBodSchV |
| Fachbehörde des Landes | Landesamt für Umwelt, Bergbau und Naturschutz (TLUBN) |
| Untere Bodenschutzbehörde | Landratsämter und kreisfreie Städte |
| Gebührenrahmen | Auskunft nach Thüringer Verwaltungskostenordnung, überwiegend 25 bis 95 Euro |
Thüringen erfasst Altlasten und Verdachtsflächen im System THALIS. Die untere Bodenschutzbehörde beim Landratsamt erteilt die Einzelauskunft, das TLUBN führt die landesweite Auswertung.
Angaben zum Landesrecht nach dem Stand der Recherche und ohne Gewähr. Maßgeblich ist die jeweils geltende Fassung des Gesetzes sowie die Gebührenordnung der zuständigen Stelle.
Orte im Zuständigkeitsbereich
Die Stelle ist untere Bodenschutzbehörde für die Gemeinden im Ilm-Kreis.
- Altlastenverzeichnis Arnstadt
- Altlastenverzeichnis Böhlen
- Altlastenverzeichnis Bösleben-Wüllersleben
- Altlastenverzeichnis Dornheim
- Altlastenverzeichnis Elgersburg
- Altlastenverzeichnis Frankenhain
- Altlastenverzeichnis Gehren
- Altlastenverzeichnis Geraberg
- Altlastenverzeichnis Gossel
- Altlastenverzeichnis Gräfenroda
- Altlastenverzeichnis Großbreitenbach
- Altlastenverzeichnis Ichtershausen
- Altlastenverzeichnis Ilmenau
- Altlastenverzeichnis Kirchheim
- Altlastenverzeichnis Langewiesen
- Altlastenverzeichnis Martinroda
- Altlastenverzeichnis Neustadt am Rennsteig
- Altlastenverzeichnis Plaue
- Altlastenverzeichnis Stadtilm
- Altlastenverzeichnis Stützerbach
- Altlastenverzeichnis Wildenspring
- Altlastenverzeichnis Wipfratal
- Altlastenverzeichnis Witzleben
Häufige Fragen zu Landratsamt Ilm Kreis, Untere Bodenschutzbehörde
Welche Aufgaben hat Landratsamt Ilm Kreis, Untere Bodenschutzbehörde beim Bodenschutz?
Als untere Bodenschutzbehörde führt die Stelle das Altlastenkataster, erteilt Auskünfte zu einzelnen Flurstücken, ordnet Untersuchungen an und überwacht Sanierungen. Rechtsgrundlage ist das Thüringer Bodenschutzgesetz (ThürBodSchG) in Verbindung mit dem Bundes-Bodenschutzgesetz.
Wie beantrage ich hier eine Altlastenauskunft?
Reichen Sie einen Antrag mit Gemarkung, Flur und Flurstücksnummer ein und belegen Sie Ihr berechtigtes Interesse, etwa durch Grundbuchauszug oder Vollmacht des Eigentümers. Die Behörde antwortet schriftlich und erhebt dafür eine Gebühr.
Was kostet die Auskunft?
Auskunft nach Thüringer Verwaltungskostenordnung, überwiegend 25 bis 95 Euro. Maßgeblich ist das Gebührenverzeichnis der Behörde.
Diese Seite ist ein privates Verzeichnis. Wir sind nicht Landratsamt Ilm Kreis, Untere Bodenschutzbehörde und nicht mit dieser Stelle verbunden. Für verbindliche Auskünfte wenden Sie sich bitte direkt an die Behörde.