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Landratsamt Karlsruhe, Amt für Umwelt und Arbeitsschutz

Landratsamt Karlsruhe, Amt für Umwelt und Arbeitsschutz ist untere Bodenschutzbehörde für Karlsruhe und führt das Bodenschutz- und Altlastenkataster. Hier erhalten Sie die Auskunft, ob ein Grundstück als Altlast oder als altlastverdächtige Fläche geführt wird.

Altlastenauskunft beantragen

Ihr Antrag geht an Landratsamt Karlsruhe, Amt für Umwelt und Arbeitsschutz. Wir stellen ihn in Ihrem Auftrag, reichen ihn dort ein und übernehmen die Korrespondenz bis zum Bescheid.

  • Zuständige Stelle wird ermittelt
  • Bescheid per E-Mail oder Post
  • Weitere Unterlagen mitbestellbar
Jetzt Auskunft beantragen Kostenpflichtiger privater Antragsservice. Der Antrag ist auch direkt bei der Behörde möglich.
Landratsamt Karlsruhe, Amt für Umwelt und Arbeitsschutz Untere Bodenschutzbehörde · Karlsruhe · Baden-Württemberg
Beiertheimer Allee 2 76137 Karlsruhe Telefon: +49 7219 3687240 E-Mail: bodenschutz@landratsamt-karlsruhe.de Fax: +49 7219 3687999 Website: www.landkreis-karlsruhe.de
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Zuständigkeit

Bauamt / Umweltamt – keine dezidierten Sprechzeiten gefunden

Quelle: offizielle Website der Behörde , abgerufen am 03.09.2026

Sprechzeiten

Tag Von Bis Hinweis
Montag 07:30 Uhr 12:00 Uhr Telefonzentrale Landratsamt Karlsruhe
Montag 07:30 Uhr 12:00 Uhr Telefonzentrale
Montag 08:00 Uhr 18:00 Uhr Einheitliche Behördenrufnummer 115
Montag 08:00 Uhr 18:00 Uhr Einheitliche Behördenrufnummer
Montag 13:00 Uhr 16:00 Uhr Telefonzentrale Landratsamt Karlsruhe (zusätzlich)
Montag 13:00 Uhr 16:00 Uhr Telefonzentrale
Dienstag 07:30 Uhr 12:00 Uhr Telefonzentrale
Dienstag 07:30 Uhr 12:00 Uhr Telefonzentrale Landratsamt Karlsruhe
Dienstag 08:00 Uhr 18:00 Uhr Einheitliche Behördenrufnummer 115
Dienstag 09:00 Uhr 18:00 Uhr Einheitliche Behördenrufnummer
Dienstag 13:00 Uhr 16:00 Uhr Telefonzentrale
Dienstag 13:00 Uhr 16:00 Uhr Telefonzentrale Landratsamt Karlsruhe (zusätzlich)
Mittwoch 07:30 Uhr 12:00 Uhr Telefonzentrale Landratsamt Karlsruhe
Mittwoch 07:30 Uhr 12:00 Uhr Telefonzentrale
Mittwoch 08:00 Uhr 18:00 Uhr Einheitliche Behördenrufnummer 115
Mittwoch 09:00 Uhr 18:00 Uhr Einheitliche Behördenrufnummer
Mittwoch 13:00 Uhr 16:00 Uhr Telefonzentrale
Mittwoch 13:00 Uhr 16:00 Uhr Telefonzentrale Landratsamt Karlsruhe (zusätzlich)
Donnerstag 07:30 Uhr 12:00 Uhr Telefonzentrale
Donnerstag 07:30 Uhr 12:00 Uhr Telefonzentrale Landratsamt Karlsruhe
Donnerstag 08:00 Uhr 18:00 Uhr Einheitliche Behördenrufnummer 115
Donnerstag 09:00 Uhr 18:00 Uhr Einheitliche Behördenrufnummer
Donnerstag 13:00 Uhr 17:00 Uhr Telefonzentrale Landratsamt Karlsruhe (zusätzlich)
Donnerstag 13:00 Uhr 17:00 Uhr Telefonzentrale
Freitag 07:30 Uhr 12:00 Uhr Telefonzentrale Landratsamt Karlsruhe
Freitag 07:30 Uhr 12:00 Uhr Telefonzentrale
Freitag 08:00 Uhr 18:00 Uhr Einheitliche Behördenrufnummer 115
Freitag 09:00 Uhr 18:00 Uhr Einheitliche Behördenrufnummer

Alle Angaben ohne Gewähr. Prüfen Sie die Zeiten vor einem Besuch auf der offiziellen Seite der Behörde.

Rechtsgrundlage in Baden-Württemberg

Amtliche Bezeichnung Bodenschutz- und Altlastenkataster
Fachinformationssystem Bodenschutz- und Altlastenkataster (BAK)
Landesgesetz Landes-Bodenschutz- und Altlastengesetz Baden-Württemberg (LBodSchAG BW)
Bundesrecht Bundes-Bodenschutzgesetz (BBodSchG), BBodSchV
Fachbehörde des Landes Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg (LUBW)
Untere Bodenschutzbehörde Landratsämter und Bürgermeisterämter der Stadtkreise
Gebührenrahmen Schriftliche Auskunft je nach Landkreis üblicherweise zwischen 30 und 120 Euro

Die Auskunft erteilt die untere Bodenschutzbehörde beim Landratsamt oder beim Stadtkreis. Baden-Württemberg führt das Kataster flächendeckend nach einheitlichem Erfassungsschema, die Bewertung erfolgt in den Stufen erfasst, orientierend untersucht, Detailuntersuchung und Sanierung.

Angaben zum Landesrecht nach dem Stand der Recherche und ohne Gewähr. Maßgeblich ist die jeweils geltende Fassung des Gesetzes sowie die Gebührenordnung der zuständigen Stelle.

Orte im Zuständigkeitsbereich

Die Stelle ist untere Bodenschutzbehörde für die Gemeinden im Karlsruhe.

Häufige Fragen zu Landratsamt Karlsruhe, Amt für Umwelt und Arbeitsschutz

Welche Aufgaben hat Landratsamt Karlsruhe, Amt für Umwelt und Arbeitsschutz beim Bodenschutz?

Als untere Bodenschutzbehörde führt die Stelle das Bodenschutz- und Altlastenkataster, erteilt Auskünfte zu einzelnen Flurstücken, ordnet Untersuchungen an und überwacht Sanierungen. Rechtsgrundlage ist das Landes-Bodenschutz- und Altlastengesetz Baden-Württemberg (LBodSchAG BW) in Verbindung mit dem Bundes-Bodenschutzgesetz.

Wie beantrage ich hier eine Altlastenauskunft?

Reichen Sie einen Antrag mit Gemarkung, Flur und Flurstücksnummer ein und belegen Sie Ihr berechtigtes Interesse, etwa durch Grundbuchauszug oder Vollmacht des Eigentümers. Die Behörde antwortet schriftlich und erhebt dafür eine Gebühr.

Was kostet die Auskunft?

Schriftliche Auskunft je nach Landkreis üblicherweise zwischen 30 und 120 Euro. Maßgeblich ist das Gebührenverzeichnis der Behörde.

Diese Seite ist ein privates Verzeichnis. Wir sind nicht Landratsamt Karlsruhe, Amt für Umwelt und Arbeitsschutz und nicht mit dieser Stelle verbunden. Für verbindliche Auskünfte wenden Sie sich bitte direkt an die Behörde.