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Landratsamt Traunstein, Wasserrecht und Bodenschutz - SG 4.16

Landratsamt Traunstein, Wasserrecht und Bodenschutz - SG 4.16 ist untere Bodenschutzbehörde für Landkreis Traunstein und führt das Altlastenkataster. Hier erhalten Sie die Auskunft, ob ein Grundstück als Altlast oder als altlastverdächtige Fläche geführt wird.

Altlastenauskunft beantragen

Ihr Antrag geht an Landratsamt Traunstein, Wasserrecht und Bodenschutz - SG 4.16. Wir stellen ihn in Ihrem Auftrag, reichen ihn dort ein und übernehmen die Korrespondenz bis zum Bescheid.

  • Zuständige Stelle wird ermittelt
  • Bescheid per E-Mail oder Post
  • Weitere Unterlagen mitbestellbar
Jetzt Auskunft beantragen Kostenpflichtiger privater Antragsservice. Der Antrag ist auch direkt bei der Behörde möglich.
Landratsamt Traunstein, Wasserrecht und Bodenschutz - SG 4.16 Untere Bodenschutzbehörde · Landkreis Traunstein · Bayern
Papst-Benedikt-XVI.-Platz 83278 Traunstein Telefon: +49 8615 80 E-Mail: sg4.16@traunstein.bayern Fax: +49 8615 89449 Website: www.traunstein.com
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Zuständigkeit

Schutz der Gewässer, Sicherung des Trinkwassers und Bodenschutz. Nachhaltiger Umgang mit den Ressourcen Wasser und Boden (u. a. Genehmigung von Kleinkläranlagen, Hochwasserschutz, Altlastensanierung, Gewässerbenutzung, Wasserversorgung und Grundwasserschutz).

Quelle: offizielle Website der Behörde , abgerufen am 28.08.2026

Sprechzeiten

Tag Von Bis Hinweis
Montag 08:00 Uhr 12:00 Uhr
Montag 13:00 Uhr 16:00 Uhr
Dienstag 08:00 Uhr 12:00 Uhr
Dienstag 13:00 Uhr 16:00 Uhr
Mittwoch 08:00 Uhr 12:00 Uhr
Mittwoch 13:00 Uhr 16:00 Uhr
Donnerstag 08:00 Uhr 12:00 Uhr
Donnerstag 13:00 Uhr 16:00 Uhr
Freitag 08:00 Uhr 12:00 Uhr

Alle Angaben ohne Gewähr. Prüfen Sie die Zeiten vor einem Besuch auf der offiziellen Seite der Behörde.

Rechtsgrundlage in Bayern

Amtliche Bezeichnung Altlastenkataster
Fachinformationssystem Altlasten- und Bodenschutz-Informationssystem (ABuDIS)
Landesgesetz Bayerisches Bodenschutzgesetz (BayBodSchG)
Bundesrecht Bundes-Bodenschutzgesetz (BBodSchG), BBodSchV
Fachbehörde des Landes Bayerisches Landesamt für Umwelt (LfU)
Untere Bodenschutzbehörde Landratsämter und kreisfreie Städte
Gebührenrahmen Auskunft nach Kostenverzeichnis, in der Regel 25 bis 100 Euro je Flurstück

Bayern führt das Kataster nach Art. 3 BayBodSchG bei den Kreisverwaltungsbehörden, fachlich unterstützt durch das Landesamt für Umwelt. Erfasst werden Altlasten sowie altlastverdächtige Flächen, ergänzt um schädliche Bodenveränderungen.

Angaben zum Landesrecht nach dem Stand der Recherche und ohne Gewähr. Maßgeblich ist die jeweils geltende Fassung des Gesetzes sowie die Gebührenordnung der zuständigen Stelle.

Orte im Zuständigkeitsbereich

Die Stelle ist untere Bodenschutzbehörde für die Gemeinden im Landkreis Traunstein.

Häufige Fragen zu Landratsamt Traunstein, Wasserrecht und Bodenschutz - SG 4.16

Welche Aufgaben hat Landratsamt Traunstein, Wasserrecht und Bodenschutz - SG 4.16 beim Bodenschutz?

Als untere Bodenschutzbehörde führt die Stelle das Altlastenkataster, erteilt Auskünfte zu einzelnen Flurstücken, ordnet Untersuchungen an und überwacht Sanierungen. Rechtsgrundlage ist das Bayerisches Bodenschutzgesetz (BayBodSchG) in Verbindung mit dem Bundes-Bodenschutzgesetz.

Wie beantrage ich hier eine Altlastenauskunft?

Reichen Sie einen Antrag mit Gemarkung, Flur und Flurstücksnummer ein und belegen Sie Ihr berechtigtes Interesse, etwa durch Grundbuchauszug oder Vollmacht des Eigentümers. Die Behörde antwortet schriftlich und erhebt dafür eine Gebühr.

Was kostet die Auskunft?

Auskunft nach Kostenverzeichnis, in der Regel 25 bis 100 Euro je Flurstück. Maßgeblich ist das Gebührenverzeichnis der Behörde.

Diese Seite ist ein privates Verzeichnis. Wir sind nicht Landratsamt Traunstein, Wasserrecht und Bodenschutz - SG 4.16 und nicht mit dieser Stelle verbunden. Für verbindliche Auskünfte wenden Sie sich bitte direkt an die Behörde.