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Rhein-Erft-Kreis, Der Landrat, Amt für technischen Umweltschutz

Rhein-Erft-Kreis, Der Landrat, Amt für technischen Umweltschutz ist untere Bodenschutzbehörde für Rhein-Erft-Kreis und führt das Altlastenkataster. Hier erhalten Sie die Auskunft, ob ein Grundstück als Altlast oder als altlastverdächtige Fläche geführt wird.

Altlastenauskunft beantragen

Ihr Antrag geht an Rhein-Erft-Kreis, Der Landrat, Amt für technischen Umweltschutz. Wir stellen ihn in Ihrem Auftrag, reichen ihn dort ein und übernehmen die Korrespondenz bis zum Bescheid.

  • Zuständige Stelle wird ermittelt
  • Bescheid per E-Mail oder Post
  • Weitere Unterlagen mitbestellbar
Jetzt Auskunft beantragen Kostenpflichtiger privater Antragsservice. Der Antrag ist auch direkt bei der Behörde möglich.
Rhein-Erft-Kreis, Der Landrat, Amt für technischen Umweltschutz Untere Bodenschutzbehörde · Rhein-Erft-Kreis · Nordrhein-Westfalen
Willy-Brandt-Platz 1 50126 Bergheim Telefon: +49 2271 8317054 E-Mail: info@rhein-erft-kreis.de Fax: +49 2271 8327010 Website: www.rhein-erft-kreis.de
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Sprechzeiten

Tag Von Bis Hinweis
Montag 08:00 Uhr 12:30 Uhr
Montag 08:00 Uhr 12:30 Uhr Kreishaus
Dienstag 08:00 Uhr 12:30 Uhr
Dienstag 08:00 Uhr 12:30 Uhr Kreishaus
Mittwoch 08:00 Uhr 12:30 Uhr
Mittwoch 08:00 Uhr 12:30 Uhr Kreishaus
Donnerstag 08:00 Uhr 12:30 Uhr
Donnerstag 08:00 Uhr 12:30 Uhr Kreishaus
Donnerstag 14:00 Uhr 18:00 Uhr Kreishaus
Donnerstag 14:00 Uhr 18:00 Uhr
Freitag 08:00 Uhr 12:30 Uhr Kreishaus
Freitag 08:00 Uhr 12:30 Uhr

Alle Angaben ohne Gewähr. Prüfen Sie die Zeiten vor einem Besuch auf der offiziellen Seite der Behörde.

Rechtsgrundlage in Nordrhein-Westfalen

Amtliche Bezeichnung Kataster über altlastverdächtige Flächen und Altlasten
Fachinformationssystem Fachinformationssystem Stoffliche Bodenbelastung (FIS StoBo)
Landesgesetz Landesbodenschutzgesetz Nordrhein-Westfalen (LBodSchG NRW)
Bundesrecht Bundes-Bodenschutzgesetz (BBodSchG), BBodSchV
Fachbehörde des Landes Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW (LANUV)
Untere Bodenschutzbehörde Kreise und kreisfreie Städte
Gebührenrahmen Auskunft nach Allgemeiner Verwaltungsgebührenordnung, meist 30 bis 130 Euro

Nach § 8 LBodSchG NRW führen die unteren Bodenschutzbehörden das Kataster über altlastverdächtige Flächen und Altlasten. Betroffene Eigentümer werden über die Eintragung informiert. Das LANUV führt den landesweiten Datenbestand.

Angaben zum Landesrecht nach dem Stand der Recherche und ohne Gewähr. Maßgeblich ist die jeweils geltende Fassung des Gesetzes sowie die Gebührenordnung der zuständigen Stelle.

Orte im Zuständigkeitsbereich

Die Stelle ist untere Bodenschutzbehörde für die Gemeinden im Rhein-Erft-Kreis.

Häufige Fragen zu Rhein-Erft-Kreis, Der Landrat, Amt für technischen Umweltschutz

Welche Aufgaben hat Rhein-Erft-Kreis, Der Landrat, Amt für technischen Umweltschutz beim Bodenschutz?

Als untere Bodenschutzbehörde führt die Stelle das Altlastenkataster, erteilt Auskünfte zu einzelnen Flurstücken, ordnet Untersuchungen an und überwacht Sanierungen. Rechtsgrundlage ist das Landesbodenschutzgesetz Nordrhein-Westfalen (LBodSchG NRW) in Verbindung mit dem Bundes-Bodenschutzgesetz.

Wie beantrage ich hier eine Altlastenauskunft?

Reichen Sie einen Antrag mit Gemarkung, Flur und Flurstücksnummer ein und belegen Sie Ihr berechtigtes Interesse, etwa durch Grundbuchauszug oder Vollmacht des Eigentümers. Die Behörde antwortet schriftlich und erhebt dafür eine Gebühr.

Was kostet die Auskunft?

Auskunft nach Allgemeiner Verwaltungsgebührenordnung, meist 30 bis 130 Euro. Maßgeblich ist das Gebührenverzeichnis der Behörde.

Diese Seite ist ein privates Verzeichnis. Wir sind nicht Rhein-Erft-Kreis, Der Landrat, Amt für technischen Umweltschutz und nicht mit dieser Stelle verbunden. Für verbindliche Auskünfte wenden Sie sich bitte direkt an die Behörde.