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Altlastenverzeichnis Wesseling

Das Altlastenkataster für Wesseling führt Rhein-Erft-Kreis, Der Landrat, Amt für technischen Umweltschutz als untere Bodenschutzbehörde für Rhein-Erft-Kreis. Dort erhalten Sie die Auskunft, ob ein Grundstück in Wesseling als Altlast oder als altlastverdächtige Fläche geführt wird. Rechtsgrundlage ist das Landesbodenschutzgesetz Nordrhein-Westfalen (LBodSchG NRW).

Kurz beantwortet

Das Altlastenverzeichnis für Wesseling führt Rhein-Erft-Kreis, Der Landrat, Amt für technischen Umweltschutz als untere Bodenschutzbehörde. Die Auskunft für ein einzelnes Flurstück beantragen Sie dort schriftlich; Auskunft nach Allgemeiner Verwaltungsgebührenordnung, meist 30 bis 130 Euro. Amtlich heißt das Register in Nordrhein-Westfalen Kataster über altlastverdächtige Flächen und Altlasten.

Altlastenauskunft für Wesseling beantragen

Ihr Antrag geht an Rhein-Erft-Kreis, Der Landrat, Amt für technischen Umweltschutz als zuständige untere Bodenschutzbehörde. Wir stellen ihn in Ihrem Auftrag und übernehmen die Korrespondenz.

  • Zuständige Stelle wird ermittelt
  • Bescheid per E-Mail oder Post
  • Weitere Unterlagen mitbestellbar
Jetzt Auskunft beantragen Kostenpflichtiger privater Antragsservice. Der Antrag ist auch direkt bei der Behörde möglich.

Altlastenauskunft Wesseling auf einen Blick

Zuständige Stelle Rhein-Erft-Kreis, Der Landrat, Amt für technischen Umweltschutz
Register Kataster über altlastverdächtige Flächen und Altlasten (Fachinformationssystem Stoffliche Bodenbelastung (FIS StoBo))
Rechtsgrundlage LBodSchG NRW und BBodSchG
Gebühr Auskunft nach Allgemeiner Verwaltungsgebührenordnung, meist 30 bis 130 Euro
Bearbeitungszeit in der Regel 1 bis 4 Wochen
Landkreis / kreisfreie Stadt Rhein-Erft-Kreis
Bundesland Nordrhein-Westfalen
Postleitzahlen 50389

Untere Bodenschutzbehörde für Wesseling

Rhein-Erft-Kreis, Der Landrat, Amt für technischen Umweltschutz Untere Bodenschutzbehörde · Rhein-Erft-Kreis · Nordrhein-Westfalen
Willy-Brandt-Platz 1 50126 Bergheim Telefon: +49 2271 8317054 E-Mail: info@rhein-erft-kreis.de Fax: +49 2271 8327010 Website: www.rhein-erft-kreis.de
Details zur Behörde
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Sprechzeiten

Tag Von Bis Hinweis
Montag 08:00 Uhr 12:30 Uhr
Montag 08:00 Uhr 12:30 Uhr Kreishaus
Dienstag 08:00 Uhr 12:30 Uhr
Dienstag 08:00 Uhr 12:30 Uhr Kreishaus
Mittwoch 08:00 Uhr 12:30 Uhr
Mittwoch 08:00 Uhr 12:30 Uhr Kreishaus
Donnerstag 08:00 Uhr 12:30 Uhr
Donnerstag 08:00 Uhr 12:30 Uhr Kreishaus
Donnerstag 14:00 Uhr 18:00 Uhr Kreishaus
Donnerstag 14:00 Uhr 18:00 Uhr
Freitag 08:00 Uhr 12:30 Uhr Kreishaus
Freitag 08:00 Uhr 12:30 Uhr

Alle Angaben ohne Gewähr. Prüfen Sie die Zeiten vor einem Besuch auf der offiziellen Seite der Behörde.

Rechtsgrundlage in Nordrhein-Westfalen

Amtliche Bezeichnung Kataster über altlastverdächtige Flächen und Altlasten
Fachinformationssystem Fachinformationssystem Stoffliche Bodenbelastung (FIS StoBo)
Landesgesetz Landesbodenschutzgesetz Nordrhein-Westfalen (LBodSchG NRW)
Bundesrecht Bundes-Bodenschutzgesetz (BBodSchG), BBodSchV
Fachbehörde des Landes Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW (LANUV)
Untere Bodenschutzbehörde Kreise und kreisfreie Städte
Gebührenrahmen Auskunft nach Allgemeiner Verwaltungsgebührenordnung, meist 30 bis 130 Euro

Nach § 8 LBodSchG NRW führen die unteren Bodenschutzbehörden das Kataster über altlastverdächtige Flächen und Altlasten. Betroffene Eigentümer werden über die Eintragung informiert. Das LANUV führt den landesweiten Datenbestand.

Angaben zum Landesrecht nach dem Stand der Recherche und ohne Gewähr. Maßgeblich ist die jeweils geltende Fassung des Gesetzes sowie die Gebührenordnung der zuständigen Stelle.

Was im Altlastenkataster über ein Grundstück in Wesseling steht

Ein Eintrag enthält die Lage des Flurstücks, die dokumentierte frühere Nutzung, die daraus abgeleiteten Verdachtsstoffe, den Untersuchungsstand und die behördliche Bewertung. Nicht jeder Eintrag bedeutet eine bestätigte Altlast: Der weitaus größte Teil der erfassten Flächen ist zunächst nur altlastverdächtig.

Die Auskunft nennt außerdem, ob für die Fläche bereits eine orientierende Untersuchung oder eine Detailuntersuchung vorliegt und ob Nutzungsbeschränkungen eingetragen sind. Für die Bewertung eines Kaufobjekts ist dieser Verfahrensstand oft wichtiger als der Eintrag selbst.

Eine Negativauskunft bedeutet nicht, dass der Boden unbelastet ist. Sie besagt nur, dass der Behörde für dieses Flurstück nichts bekannt ist. Flächen ohne auffällige Historie wurden vielerorts nie systematisch untersucht.

Altlastenauskunft für Wesseling beantragen

Sie können den Antrag direkt bei Rhein-Erft-Kreis, Der Landrat, Amt für technischen Umweltschutz stellen - formlos, schriftlich, mit Gemarkung, Flur und Flurstücksnummer. Das kostet Sie nur die amtliche Gebühr.

Wenn Sie den Weg abkürzen möchten, übernehmen wir das als privater Antragsservice: Wir stellen den Antrag in Ihrem Auftrag, reichen ihn bei der zuständigen Stelle ein und führen die Korrespondenz bis zum Bescheid.

Auskunft für Wesseling beantragen

Das brauchen Sie für den Antrag

  • Gemarkung, Flur und Flurstücksnummer (aus Grundbuchauszug oder Flurkarte)
  • Anschrift des Grundstücks
  • Nachweis des berechtigten Interesses: Grundbuchauszug, Vollmacht oder Kaufvertragsentwurf
  • Angabe, wofür die Auskunft benötigt wird

Orte in der Umgebung von Wesseling

Angrenzende Gemeinden können in denselben oder in einen anderen Zuständigkeitsbereich fallen. Bei Grundstücken nahe der Kreisgrenze lohnt der Blick auf den Nachbarort.

Häufige Fragen zum Altlastenverzeichnis Wesseling

Wer führt das Altlastenverzeichnis für Wesseling?

Rhein-Erft-Kreis, Der Landrat, Amt für technischen Umweltschutz führt das Altlastenkataster für Wesseling. Die Behörde ist untere Bodenschutzbehörde für Rhein-Erft-Kreis und erteilt Auskünfte zu einzelnen Flurstücken.

Wie erhalte ich eine Altlastenauskunft für ein Grundstück in Wesseling?

Stellen Sie einen Antrag bei Rhein-Erft-Kreis, Der Landrat, Amt für technischen Umweltschutz und geben Sie Gemarkung, Flur und Flurstücksnummer an. Sie müssen ein berechtigtes Interesse darlegen, etwa als Eigentümer, Kaufinteressent mit Vollmacht oder Bauherr. Nach § 8 LBodSchG NRW führen die unteren Bodenschutzbehörden das Kataster über altlastverdächtige Flächen und Altlasten. Betroffene Eigentümer werden über die Eintragung informiert. Das LANUV führt den landesweiten Datenbestand.

Was kostet die Altlastenauskunft in Wesseling?

Die Gebühr richtet sich nach dem Landesrecht von Nordrhein-Westfalen: Auskunft nach Allgemeiner Verwaltungsgebührenordnung, meist 30 bis 130 Euro. Der genaue Betrag steht im Gebührenverzeichnis der zuständigen Stelle.

Wie heißt das Altlastenkataster in Nordrhein-Westfalen?

Amtlich heißt es Kataster über altlastverdächtige Flächen und Altlasten, das zugehörige Fachinformationssystem ist Fachinformationssystem Stoffliche Bodenbelastung (FIS StoBo). Fachlich betreut wird es durch Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW (LANUV).

Ist mein Grundstück in Wesseling betroffen, wenn ein Nachbargrundstück im Kataster steht?

Nicht automatisch. Der Eintrag bezieht sich auf ein konkretes Flurstück. Relevant für Nachbargrundstücke wird eine Altlast erst, wenn sich Schadstoffe über Grundwasser oder Bodenluft ausbreiten. Ob eine solche Schadstofffahne vorliegt, ergibt sich aus der Detailuntersuchung und ist Teil der behördlichen Auskunft.

Brauche ich die Auskunft vor dem Kauf einer Immobilie in Wesseling?

Bei Grundstücken mit gewerblicher oder industrieller Vornutzung ist sie dringend zu empfehlen. Kaufverträge schließen die Haftung des Verkäufers für Sachmängel in aller Regel aus, sodass das Sanierungsrisiko nach dem Kauf beim Erwerber liegt. Die Auskunft kostet einen zweistelligen bis niedrigen dreistelligen Betrag, eine Sanierung schnell ein Vielfaches.

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