Stadt Dessau-Rosslau, Amt für Umwelt- und Naturschutz
Stadt Dessau-Rosslau, Amt für Umwelt- und Naturschutz ist untere Bodenschutzbehörde für Dessau-Roßlau und führt das Altlastenkataster. Hier erhalten Sie die Auskunft, ob ein Grundstück als Altlast oder als altlastverdächtige Fläche geführt wird.
Altlastenauskunft beantragen
Ihr Antrag geht an Stadt Dessau-Rosslau, Amt für Umwelt- und Naturschutz. Wir stellen ihn in Ihrem Auftrag, reichen ihn dort ein und übernehmen die Korrespondenz bis zum Bescheid.
- Zuständige Stelle wird ermittelt
- Bescheid per E-Mail oder Post
- Weitere Unterlagen mitbestellbar
Zuständigkeit
Ermittlung von Altlasten, schädlichen Bodenveränderungen und dahingehender Verdachtsflächen; Führen und Aktualisieren des Altlastenkatasters sowie die Auskunftserteilung; Beauftragung, Anordnung und Überwachung von Erkundungs-, Untersuchungs- und Sanierungsmaßnahmen; Abgabe von Stellungnahmen zu Sanierungsmaßnahmen des Bundes oder des Landes in Dessau-Roßlau sowie zu sämtlichen Bau- und Bauplanungsvorhaben innerhalb des Stadtgebietes.
Quelle: offizielle Website der Behörde , abgerufen am 28.08.2026
Sprechzeiten
Für Stadt Dessau-Rosslau, Amt für Umwelt- und Naturschutz liegen uns keine verbindlichen Sprechzeiten vor. Wir geben hier bewusst keine geschätzten Zeiten an, weil untere Bodenschutzbehörden ihre Zeiten häufig kurzfristig ändern und Auskünfte ohnehin überwiegend schriftlich erteilt werden.
Gut zu wissen: Für die Altlastenauskunft ist kein persönlicher Besuch nötig. Ein formloser schriftlicher Antrag mit Gemarkung, Flur und Flurstücksnummer genügt in aller Regel.
Rechtsgrundlage in Sachsen-Anhalt
| Amtliche Bezeichnung | Altlastenkataster |
|---|---|
| Fachinformationssystem | Fachinformationssystem Bodenschutz und Altlasten |
| Landesgesetz | Bodenschutz-Ausführungsgesetz Sachsen-Anhalt (BodSchAG LSA) |
| Bundesrecht | Bundes-Bodenschutzgesetz (BBodSchG), BBodSchV |
| Fachbehörde des Landes | Landesamt für Umweltschutz Sachsen-Anhalt (LAU) |
| Untere Bodenschutzbehörde | Landkreise und kreisfreie Städte |
| Gebührenrahmen | Auskunft nach Allgemeiner Gebührenordnung, meist 25 bis 95 Euro |
Die unteren Bodenschutzbehörden führen das Kataster, das Landesamt für Umweltschutz betreut den Landesdatenbestand. Die Chemieregionen um Bitterfeld, Leuna und Schkopau prägen den Bestand.
Angaben zum Landesrecht nach dem Stand der Recherche und ohne Gewähr. Maßgeblich ist die jeweils geltende Fassung des Gesetzes sowie die Gebührenordnung der zuständigen Stelle.
Häufige Fragen zu Stadt Dessau-Rosslau, Amt für Umwelt- und Naturschutz
Welche Aufgaben hat Stadt Dessau-Rosslau, Amt für Umwelt- und Naturschutz beim Bodenschutz?
Als untere Bodenschutzbehörde führt die Stelle das Altlastenkataster, erteilt Auskünfte zu einzelnen Flurstücken, ordnet Untersuchungen an und überwacht Sanierungen. Rechtsgrundlage ist das Bodenschutz-Ausführungsgesetz Sachsen-Anhalt (BodSchAG LSA) in Verbindung mit dem Bundes-Bodenschutzgesetz.
Wie beantrage ich hier eine Altlastenauskunft?
Reichen Sie einen Antrag mit Gemarkung, Flur und Flurstücksnummer ein und belegen Sie Ihr berechtigtes Interesse, etwa durch Grundbuchauszug oder Vollmacht des Eigentümers. Die Behörde antwortet schriftlich und erhebt dafür eine Gebühr.
Was kostet die Auskunft?
Auskunft nach Allgemeiner Gebührenordnung, meist 25 bis 95 Euro. Maßgeblich ist das Gebührenverzeichnis der Behörde.
Diese Seite ist ein privates Verzeichnis. Wir sind nicht Stadt Dessau-Rosslau, Amt für Umwelt- und Naturschutz und nicht mit dieser Stelle verbunden. Für verbindliche Auskünfte wenden Sie sich bitte direkt an die Behörde.