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Stadt Dessau-Rosslau, Amt für Umwelt- und Naturschutz

Stadt Dessau-Rosslau, Amt für Umwelt- und Naturschutz ist untere Bodenschutzbehörde für Dessau-Roßlau und führt das Altlastenkataster. Hier erhalten Sie die Auskunft, ob ein Grundstück als Altlast oder als altlastverdächtige Fläche geführt wird.

Altlastenauskunft beantragen

Ihr Antrag geht an Stadt Dessau-Rosslau, Amt für Umwelt- und Naturschutz. Wir stellen ihn in Ihrem Auftrag, reichen ihn dort ein und übernehmen die Korrespondenz bis zum Bescheid.

  • Zuständige Stelle wird ermittelt
  • Bescheid per E-Mail oder Post
  • Weitere Unterlagen mitbestellbar
Jetzt Auskunft beantragen Kostenpflichtiger privater Antragsservice. Der Antrag ist auch direkt bei der Behörde möglich.
Stadt Dessau-Rosslau, Amt für Umwelt- und Naturschutz Untere Bodenschutzbehörde · Dessau-Roßlau · Sachsen-Anhalt
Markt 5 06862 Dessau-Roßlau Telefon: +49 3402 042083 E-Mail: umweltamt@dessau-rosslau.de Fax: +49 3402 042983 Website: verwaltung.dessau-rosslau.de
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Zuständigkeit

Ermittlung von Altlasten, schädlichen Bodenveränderungen und dahingehender Verdachtsflächen; Führen und Aktualisieren des Altlastenkatasters sowie die Auskunftserteilung; Beauftragung, Anordnung und Überwachung von Erkundungs-, Untersuchungs- und Sanierungsmaßnahmen; Abgabe von Stellungnahmen zu Sanierungsmaßnahmen des Bundes oder des Landes in Dessau-Roßlau sowie zu sämtlichen Bau- und Bauplanungsvorhaben innerhalb des Stadtgebietes.

Quelle: offizielle Website der Behörde , abgerufen am 28.08.2026

Sprechzeiten

Für Stadt Dessau-Rosslau, Amt für Umwelt- und Naturschutz liegen uns keine verbindlichen Sprechzeiten vor. Wir geben hier bewusst keine geschätzten Zeiten an, weil untere Bodenschutzbehörden ihre Zeiten häufig kurzfristig ändern und Auskünfte ohnehin überwiegend schriftlich erteilt werden.

Gut zu wissen: Für die Altlastenauskunft ist kein persönlicher Besuch nötig. Ein formloser schriftlicher Antrag mit Gemarkung, Flur und Flurstücksnummer genügt in aller Regel.

Rechtsgrundlage in Sachsen-Anhalt

Amtliche Bezeichnung Altlastenkataster
Fachinformationssystem Fachinformationssystem Bodenschutz und Altlasten
Landesgesetz Bodenschutz-Ausführungsgesetz Sachsen-Anhalt (BodSchAG LSA)
Bundesrecht Bundes-Bodenschutzgesetz (BBodSchG), BBodSchV
Fachbehörde des Landes Landesamt für Umweltschutz Sachsen-Anhalt (LAU)
Untere Bodenschutzbehörde Landkreise und kreisfreie Städte
Gebührenrahmen Auskunft nach Allgemeiner Gebührenordnung, meist 25 bis 95 Euro

Die unteren Bodenschutzbehörden führen das Kataster, das Landesamt für Umweltschutz betreut den Landesdatenbestand. Die Chemieregionen um Bitterfeld, Leuna und Schkopau prägen den Bestand.

Angaben zum Landesrecht nach dem Stand der Recherche und ohne Gewähr. Maßgeblich ist die jeweils geltende Fassung des Gesetzes sowie die Gebührenordnung der zuständigen Stelle.

Häufige Fragen zu Stadt Dessau-Rosslau, Amt für Umwelt- und Naturschutz

Welche Aufgaben hat Stadt Dessau-Rosslau, Amt für Umwelt- und Naturschutz beim Bodenschutz?

Als untere Bodenschutzbehörde führt die Stelle das Altlastenkataster, erteilt Auskünfte zu einzelnen Flurstücken, ordnet Untersuchungen an und überwacht Sanierungen. Rechtsgrundlage ist das Bodenschutz-Ausführungsgesetz Sachsen-Anhalt (BodSchAG LSA) in Verbindung mit dem Bundes-Bodenschutzgesetz.

Wie beantrage ich hier eine Altlastenauskunft?

Reichen Sie einen Antrag mit Gemarkung, Flur und Flurstücksnummer ein und belegen Sie Ihr berechtigtes Interesse, etwa durch Grundbuchauszug oder Vollmacht des Eigentümers. Die Behörde antwortet schriftlich und erhebt dafür eine Gebühr.

Was kostet die Auskunft?

Auskunft nach Allgemeiner Gebührenordnung, meist 25 bis 95 Euro. Maßgeblich ist das Gebührenverzeichnis der Behörde.

Diese Seite ist ein privates Verzeichnis. Wir sind nicht Stadt Dessau-Rosslau, Amt für Umwelt- und Naturschutz und nicht mit dieser Stelle verbunden. Für verbindliche Auskünfte wenden Sie sich bitte direkt an die Behörde.