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Altlastenverzeichnis Sachsen-Anhalt

In Sachsen-Anhalt heißt das Altlastenverzeichnis Altlastenkataster. Rechtsgrundlage ist das Bodenschutz-Ausführungsgesetz Sachsen-Anhalt (BodSchAG LSA), das Fachinformationssystem Fachinformationssystem Bodenschutz und Altlasten wird von Landesamt für Umweltschutz Sachsen-Anhalt (LAU) betreut. Untere Bodenschutzbehörde und damit Ansprechpartner für die Einzelauskunft sind Landkreise und kreisfreie Städte.

Rechtsgrundlage in Sachsen-Anhalt

Amtliche Bezeichnung Altlastenkataster
Fachinformationssystem Fachinformationssystem Bodenschutz und Altlasten
Landesgesetz Bodenschutz-Ausführungsgesetz Sachsen-Anhalt (BodSchAG LSA)
Bundesrecht Bundes-Bodenschutzgesetz (BBodSchG), BBodSchV
Fachbehörde des Landes Landesamt für Umweltschutz Sachsen-Anhalt (LAU)
Untere Bodenschutzbehörde Landkreise und kreisfreie Städte
Gebührenrahmen Auskunft nach Allgemeiner Gebührenordnung, meist 25 bis 95 Euro

Die unteren Bodenschutzbehörden führen das Kataster, das Landesamt für Umweltschutz betreut den Landesdatenbestand. Die Chemieregionen um Bitterfeld, Leuna und Schkopau prägen den Bestand.

Angaben zum Landesrecht nach dem Stand der Recherche und ohne Gewähr. Maßgeblich ist die jeweils geltende Fassung des Gesetzes sowie die Gebührenordnung der zuständigen Stelle.

Wer in Sachsen-Anhalt Auskunft erteilt

Zuständig ist immer die untere Bodenschutzbehörde am Ort des Grundstücks, nicht das Landesamt. Das Landesamt betreut den landesweiten Datenbestand und die Fachmethodik, führt aber keine Einzelauskunft für Bürger durch. Suchen Sie deshalb zuerst den Landkreis oder die kreisfreie Stadt, in der das Grundstück liegt.

Organisatorisch sitzt die untere Bodenschutzbehörde meist im Umweltamt, in kleineren Kreisen häufig in einem gemeinsamen Amt für Bauen und Umwelt. In der Behördenkorrespondenz taucht sie auch als „Untere Abfall- und Bodenschutzbehörde“ auf.

Landkreise und kreisfreie Städte in Sachsen-Anhalt

14 Kreise und kreisfreie Städte führen in Sachsen-Anhalt jeweils ein eigenes Altlastenkataster.

Orte in Sachsen-Anhalt

Für diese Orte in Sachsen-Anhalt ist die zuständige untere Bodenschutzbehörde hinterlegt (Auswahl aus 292 Orten).

Häufige Fragen zum Altlastenkataster in Sachsen-Anhalt

Wie heißt das Altlastenverzeichnis in Sachsen-Anhalt?

In Sachsen-Anhalt heißt das Register Altlastenkataster. Das Fachinformationssystem dazu ist Fachinformationssystem Bodenschutz und Altlasten, fachlich betreut durch Landesamt für Umweltschutz Sachsen-Anhalt (LAU).

Welches Gesetz regelt Altlasten in Sachsen-Anhalt?

Neben dem Bundes-Bodenschutzgesetz gilt das Bodenschutz-Ausführungsgesetz Sachsen-Anhalt (BodSchAG LSA). Es bestimmt, wer das Kataster führt und unter welchen Voraussetzungen Auskunft erteilt wird.

Wer ist in Sachsen-Anhalt untere Bodenschutzbehörde?

Untere Bodenschutzbehörde sind Landkreise und kreisfreie Städte. Die unteren Bodenschutzbehörden führen das Kataster, das Landesamt für Umweltschutz betreut den Landesdatenbestand. Die Chemieregionen um Bitterfeld, Leuna und Schkopau prägen den Bestand.

Was kostet eine Altlastenauskunft in Sachsen-Anhalt?

Der Gebührenrahmen liegt bei: Auskunft nach Allgemeiner Gebührenordnung, meist 25 bis 95 Euro. Die genaue Höhe legt die zuständige Stelle nach ihrem Gebührenverzeichnis fest.