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Stadt Leipzig, Technisches Rathaus_Abfall-/Bodenschutzbehörde

Stadt Leipzig, Technisches Rathaus_Abfall-/Bodenschutzbehörde ist untere Bodenschutzbehörde für Kreisfreie Stadt Leipzig und führt das Altlastenkataster. Hier erhalten Sie die Auskunft, ob ein Grundstück als Altlast oder als altlastverdächtige Fläche geführt wird.

Altlastenauskunft beantragen

Ihr Antrag geht an Stadt Leipzig, Technisches Rathaus_Abfall-/Bodenschutzbehörde. Wir stellen ihn in Ihrem Auftrag, reichen ihn dort ein und übernehmen die Korrespondenz bis zum Bescheid.

  • Zuständige Stelle wird ermittelt
  • Bescheid per E-Mail oder Post
  • Weitere Unterlagen mitbestellbar
Jetzt Auskunft beantragen Kostenpflichtiger privater Antragsservice. Der Antrag ist auch direkt bei der Behörde möglich.
Stadt Leipzig, Technisches Rathaus_Abfall-/Bodenschutzbehörde Untere Bodenschutzbehörde · Kreisfreie Stadt Leipzig · Sachsen
Prager Straße 118 -136 04317 Leipzig Telefon: +49 3411 231660 E-Mail: umweltschutz@leipzig.de Fax: +49 3411 233405 Website: www.leipzig.de
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Sprechzeiten

Für Stadt Leipzig, Technisches Rathaus_Abfall-/Bodenschutzbehörde liegen uns keine verbindlichen Sprechzeiten vor. Wir geben hier bewusst keine geschätzten Zeiten an, weil untere Bodenschutzbehörden ihre Zeiten häufig kurzfristig ändern und Auskünfte ohnehin überwiegend schriftlich erteilt werden.

Gut zu wissen: Für die Altlastenauskunft ist kein persönlicher Besuch nötig. Ein formloser schriftlicher Antrag mit Gemarkung, Flur und Flurstücksnummer genügt in aller Regel.

Rechtsgrundlage in Sachsen

Amtliche Bezeichnung Sächsisches Altlastenkataster
Fachinformationssystem Sächsisches Altlastenkataster (SALKA)
Landesgesetz Sächsisches Kreislaufwirtschafts- und Bodenschutzgesetz (SächsKrWBodSchG)
Bundesrecht Bundes-Bodenschutzgesetz (BBodSchG), BBodSchV
Fachbehörde des Landes Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie (LfULG)
Untere Bodenschutzbehörde Landratsämter und kreisfreie Städte
Gebührenrahmen Auskunft nach Sächsischem Kostenverzeichnis, überwiegend 25 bis 100 Euro

Sachsen führt mit SALKA eines der am weitesten entwickelten Altlasten-Fachinformationssysteme. Die Datenhoheit liegt bei den unteren Bodenschutzbehörden, die Auskunft für ein einzelnes Flurstück erteilt das zuständige Landratsamt.

Angaben zum Landesrecht nach dem Stand der Recherche und ohne Gewähr. Maßgeblich ist die jeweils geltende Fassung des Gesetzes sowie die Gebührenordnung der zuständigen Stelle.

Orte im Zuständigkeitsbereich

Die Stelle ist untere Bodenschutzbehörde für die Gemeinden im Kreisfreie Stadt Leipzig.

Häufige Fragen zu Stadt Leipzig, Technisches Rathaus_Abfall-/Bodenschutzbehörde

Welche Aufgaben hat Stadt Leipzig, Technisches Rathaus_Abfall-/Bodenschutzbehörde beim Bodenschutz?

Als untere Bodenschutzbehörde führt die Stelle das Altlastenkataster, erteilt Auskünfte zu einzelnen Flurstücken, ordnet Untersuchungen an und überwacht Sanierungen. Rechtsgrundlage ist das Sächsisches Kreislaufwirtschafts- und Bodenschutzgesetz (SächsKrWBodSchG) in Verbindung mit dem Bundes-Bodenschutzgesetz.

Wie beantrage ich hier eine Altlastenauskunft?

Reichen Sie einen Antrag mit Gemarkung, Flur und Flurstücksnummer ein und belegen Sie Ihr berechtigtes Interesse, etwa durch Grundbuchauszug oder Vollmacht des Eigentümers. Die Behörde antwortet schriftlich und erhebt dafür eine Gebühr.

Was kostet die Auskunft?

Auskunft nach Sächsischem Kostenverzeichnis, überwiegend 25 bis 100 Euro. Maßgeblich ist das Gebührenverzeichnis der Behörde.

Diese Seite ist ein privates Verzeichnis. Wir sind nicht Stadt Leipzig, Technisches Rathaus_Abfall-/Bodenschutzbehörde und nicht mit dieser Stelle verbunden. Für verbindliche Auskünfte wenden Sie sich bitte direkt an die Behörde.