Stadt Weinstadt
Stadt Weinstadt ist untere Bodenschutzbehörde für Rems-Murr-Kreis und führt das Bodenschutz- und Altlastenkataster. Hier erhalten Sie die Auskunft, ob ein Grundstück als Altlast oder als altlastverdächtige Fläche geführt wird.
Altlastenauskunft beantragen
Ihr Antrag geht an Stadt Weinstadt. Wir stellen ihn in Ihrem Auftrag, reichen ihn dort ein und übernehmen die Korrespondenz bis zum Bescheid.
- Zuständige Stelle wird ermittelt
- Bescheid per E-Mail oder Post
- Weitere Unterlagen mitbestellbar
Zuständigkeit
Baulastenverzeichnis - Einsicht nehmen (Baurechtsamt)
Quelle: offizielle Website der Behörde , abgerufen am 28.08.2026
Gebühren
| Leistung | Gebühr | Rechtsgrundlage |
|---|---|---|
| Einsichtnahme Baulastenverzeichnis | Ob für die Einsichtnahme Kosten anfallen, richtet sich nach der örtlichen Satzung der Gemeinde. | örtliche Satzung der Gemeinde |
Sprechzeiten
Für Stadt Weinstadt liegen uns keine verbindlichen Sprechzeiten vor. Wir geben hier bewusst keine geschätzten Zeiten an, weil untere Bodenschutzbehörden ihre Zeiten häufig kurzfristig ändern und Auskünfte ohnehin überwiegend schriftlich erteilt werden.
Gut zu wissen: Für die Altlastenauskunft ist kein persönlicher Besuch nötig. Ein formloser schriftlicher Antrag mit Gemarkung, Flur und Flurstücksnummer genügt in aller Regel.
Rechtsgrundlage in Baden-Württemberg
| Amtliche Bezeichnung | Bodenschutz- und Altlastenkataster |
|---|---|
| Fachinformationssystem | Bodenschutz- und Altlastenkataster (BAK) |
| Landesgesetz | Landes-Bodenschutz- und Altlastengesetz Baden-Württemberg (LBodSchAG BW) |
| Bundesrecht | Bundes-Bodenschutzgesetz (BBodSchG), BBodSchV |
| Fachbehörde des Landes | Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg (LUBW) |
| Untere Bodenschutzbehörde | Landratsämter und Bürgermeisterämter der Stadtkreise |
| Gebührenrahmen | Schriftliche Auskunft je nach Landkreis üblicherweise zwischen 30 und 120 Euro |
Die Auskunft erteilt die untere Bodenschutzbehörde beim Landratsamt oder beim Stadtkreis. Baden-Württemberg führt das Kataster flächendeckend nach einheitlichem Erfassungsschema, die Bewertung erfolgt in den Stufen erfasst, orientierend untersucht, Detailuntersuchung und Sanierung.
Angaben zum Landesrecht nach dem Stand der Recherche und ohne Gewähr. Maßgeblich ist die jeweils geltende Fassung des Gesetzes sowie die Gebührenordnung der zuständigen Stelle.
Orte im Zuständigkeitsbereich
Die Stelle ist untere Bodenschutzbehörde für die Gemeinden im Rems-Murr-Kreis.
- Altlastenverzeichnis Althütte
- Altlastenverzeichnis Auenwald
- Altlastenverzeichnis Backnang
- Altlastenverzeichnis Fellbach
- Altlastenverzeichnis Kaisersbach
- Altlastenverzeichnis Kernen im Remstal
- Altlastenverzeichnis Plüderhausen
- Altlastenverzeichnis Remshalden
- Altlastenverzeichnis Waiblingen
- Altlastenverzeichnis Weinstadt
- Altlastenverzeichnis Winnenden
Häufige Fragen zu Stadt Weinstadt
Welche Aufgaben hat Stadt Weinstadt beim Bodenschutz?
Als untere Bodenschutzbehörde führt die Stelle das Bodenschutz- und Altlastenkataster, erteilt Auskünfte zu einzelnen Flurstücken, ordnet Untersuchungen an und überwacht Sanierungen. Rechtsgrundlage ist das Landes-Bodenschutz- und Altlastengesetz Baden-Württemberg (LBodSchAG BW) in Verbindung mit dem Bundes-Bodenschutzgesetz.
Wie beantrage ich hier eine Altlastenauskunft?
Reichen Sie einen Antrag mit Gemarkung, Flur und Flurstücksnummer ein und belegen Sie Ihr berechtigtes Interesse, etwa durch Grundbuchauszug oder Vollmacht des Eigentümers. Die Behörde antwortet schriftlich und erhebt dafür eine Gebühr.
Was kostet die Auskunft?
Schriftliche Auskunft je nach Landkreis üblicherweise zwischen 30 und 120 Euro. Maßgeblich ist das Gebührenverzeichnis der Behörde.
Diese Seite ist ein privates Verzeichnis. Wir sind nicht Stadt Weinstadt und nicht mit dieser Stelle verbunden. Für verbindliche Auskünfte wenden Sie sich bitte direkt an die Behörde.