Struktur- und Genehmigungsdirektion Süd, SGD Süd - Abt. 2 Gewerbeaufsicht Ref. 22
Struktur- und Genehmigungsdirektion Süd, SGD Süd - Abt. 2 Gewerbeaufsicht Ref. 22 ist untere Bodenschutzbehörde für Mainz, kreisfreie Stadt und führt das Altlastenkataster. Hier erhalten Sie die Auskunft, ob ein Grundstück als Altlast oder als altlastverdächtige Fläche geführt wird.
Altlastenauskunft beantragen
Ihr Antrag geht an Struktur- und Genehmigungsdirektion Süd, SGD Süd - Abt. 2 Gewerbeaufsicht Ref. 22. Wir stellen ihn in Ihrem Auftrag, reichen ihn dort ein und übernehmen die Korrespondenz bis zum Bescheid.
- Zuständige Stelle wird ermittelt
- Bescheid per E-Mail oder Post
- Weitere Unterlagen mitbestellbar
Zuständigkeit
Gewerbeaufsicht, Wasserwirtschaft, Abfallwirtschaft, Bodenschutz, Raumordnung, Naturschutz, Bauwesen, Immissionsschutzrechtliche Genehmigungsverfahren für Windenergieanlagen, Hochwasserschutz, Arbeitnehmerschutz, KuLaDig Kompetenzzentrum
Quelle: offizielle Website der Behörde , abgerufen am 31.08.2026
Sprechzeiten
Für Struktur- und Genehmigungsdirektion Süd, SGD Süd - Abt. 2 Gewerbeaufsicht Ref. 22 liegen uns keine verbindlichen Sprechzeiten vor. Wir geben hier bewusst keine geschätzten Zeiten an, weil untere Bodenschutzbehörden ihre Zeiten häufig kurzfristig ändern und Auskünfte ohnehin überwiegend schriftlich erteilt werden.
Gut zu wissen: Für die Altlastenauskunft ist kein persönlicher Besuch nötig. Ein formloser schriftlicher Antrag mit Gemarkung, Flur und Flurstücksnummer genügt in aller Regel.
Rechtsgrundlage in Rheinland-Pfalz
| Amtliche Bezeichnung | Altlastenkataster |
|---|---|
| Fachinformationssystem | Bodenschutzkataster Rheinland-Pfalz |
| Landesgesetz | Landesbodenschutzgesetz Rheinland-Pfalz (LBodSchG RP) |
| Bundesrecht | Bundes-Bodenschutzgesetz (BBodSchG), BBodSchV |
| Fachbehörde des Landes | Landesamt für Umwelt Rheinland-Pfalz (LfU) |
| Untere Bodenschutzbehörde | Kreisverwaltungen und Stadtverwaltungen kreisfreier Städte |
| Gebührenrahmen | Auskunft nach Besonderem Gebührenverzeichnis, häufig 25 bis 100 Euro |
Das Bodenschutzkataster wird bei den unteren Bodenschutzbehörden geführt und vom Landesamt für Umwelt fachlich betreut. Erfasst sind Altablagerungen, Altstandorte und schädliche Bodenveränderungen.
Angaben zum Landesrecht nach dem Stand der Recherche und ohne Gewähr. Maßgeblich ist die jeweils geltende Fassung des Gesetzes sowie die Gebührenordnung der zuständigen Stelle.
Orte im Zuständigkeitsbereich
Die Stelle ist untere Bodenschutzbehörde für die Gemeinden im Mainz, kreisfreie Stadt.
Häufige Fragen zu Struktur- und Genehmigungsdirektion Süd, SGD Süd - Abt. 2 Gewerbeaufsicht Ref. 22
Welche Aufgaben hat Struktur- und Genehmigungsdirektion Süd, SGD Süd - Abt. 2 Gewerbeaufsicht Ref. 22 beim Bodenschutz?
Als untere Bodenschutzbehörde führt die Stelle das Altlastenkataster, erteilt Auskünfte zu einzelnen Flurstücken, ordnet Untersuchungen an und überwacht Sanierungen. Rechtsgrundlage ist das Landesbodenschutzgesetz Rheinland-Pfalz (LBodSchG RP) in Verbindung mit dem Bundes-Bodenschutzgesetz.
Wie beantrage ich hier eine Altlastenauskunft?
Reichen Sie einen Antrag mit Gemarkung, Flur und Flurstücksnummer ein und belegen Sie Ihr berechtigtes Interesse, etwa durch Grundbuchauszug oder Vollmacht des Eigentümers. Die Behörde antwortet schriftlich und erhebt dafür eine Gebühr.
Was kostet die Auskunft?
Auskunft nach Besonderem Gebührenverzeichnis, häufig 25 bis 100 Euro. Maßgeblich ist das Gebührenverzeichnis der Behörde.
Diese Seite ist ein privates Verzeichnis. Wir sind nicht Struktur- und Genehmigungsdirektion Süd, SGD Süd - Abt. 2 Gewerbeaufsicht Ref. 22 und nicht mit dieser Stelle verbunden. Für verbindliche Auskünfte wenden Sie sich bitte direkt an die Behörde.