Technisches Rathaus, Ravensburg
Technisches Rathaus, Ravensburg ist untere Bodenschutzbehörde für Landkreis Ravensburg und führt das Bodenschutz- und Altlastenkataster. Hier erhalten Sie die Auskunft, ob ein Grundstück als Altlast oder als altlastverdächtige Fläche geführt wird.
Altlastenauskunft beantragen
Ihr Antrag geht an Technisches Rathaus, Ravensburg. Wir stellen ihn in Ihrem Auftrag, reichen ihn dort ein und übernehmen die Korrespondenz bis zum Bescheid.
- Zuständige Stelle wird ermittelt
- Bescheid per E-Mail oder Post
- Weitere Unterlagen mitbestellbar
Zuständigkeit
Bauamt / Umweltamt
Quelle: offizielle Website der Behörde , abgerufen am 07.09.2026
Sprechzeiten
Für Technisches Rathaus, Ravensburg liegen uns keine verbindlichen Sprechzeiten vor. Wir geben hier bewusst keine geschätzten Zeiten an, weil untere Bodenschutzbehörden ihre Zeiten häufig kurzfristig ändern und Auskünfte ohnehin überwiegend schriftlich erteilt werden.
Gut zu wissen: Für die Altlastenauskunft ist kein persönlicher Besuch nötig. Ein formloser schriftlicher Antrag mit Gemarkung, Flur und Flurstücksnummer genügt in aller Regel.
Rechtsgrundlage in Baden-Württemberg
| Amtliche Bezeichnung | Bodenschutz- und Altlastenkataster |
|---|---|
| Fachinformationssystem | Bodenschutz- und Altlastenkataster (BAK) |
| Landesgesetz | Landes-Bodenschutz- und Altlastengesetz Baden-Württemberg (LBodSchAG BW) |
| Bundesrecht | Bundes-Bodenschutzgesetz (BBodSchG), BBodSchV |
| Fachbehörde des Landes | Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg (LUBW) |
| Untere Bodenschutzbehörde | Landratsämter und Bürgermeisterämter der Stadtkreise |
| Gebührenrahmen | Schriftliche Auskunft je nach Landkreis üblicherweise zwischen 30 und 120 Euro |
Die Auskunft erteilt die untere Bodenschutzbehörde beim Landratsamt oder beim Stadtkreis. Baden-Württemberg führt das Kataster flächendeckend nach einheitlichem Erfassungsschema, die Bewertung erfolgt in den Stufen erfasst, orientierend untersucht, Detailuntersuchung und Sanierung.
Angaben zum Landesrecht nach dem Stand der Recherche und ohne Gewähr. Maßgeblich ist die jeweils geltende Fassung des Gesetzes sowie die Gebührenordnung der zuständigen Stelle.
Orte im Zuständigkeitsbereich
Die Stelle ist untere Bodenschutzbehörde für die Gemeinden im Landkreis Ravensburg.
- Altlastenverzeichnis Achberg
- Altlastenverzeichnis Aichstetten
- Altlastenverzeichnis Altshausen
- Altlastenverzeichnis Amtzell
- Altlastenverzeichnis Argenbühl
- Altlastenverzeichnis Aulendorf
- Altlastenverzeichnis Bad Waldsee
- Altlastenverzeichnis Bad Wurzach
- Altlastenverzeichnis Baienfurt
- Altlastenverzeichnis Baindt
- Altlastenverzeichnis Berg
- Altlastenverzeichnis Bergatreute
- Altlastenverzeichnis Bodnegg
- Altlastenverzeichnis Boms
- Altlastenverzeichnis Ebenweiler
- Altlastenverzeichnis Fronreute
- Altlastenverzeichnis Grünkraut
- Altlastenverzeichnis Horgenzell
- Altlastenverzeichnis Hoßkirch
- Altlastenverzeichnis Isny im Allgäu
- Altlastenverzeichnis Kißlegg
- Altlastenverzeichnis Königseggwald
- Altlastenverzeichnis Leutkirch im Allgäu
- Altlastenverzeichnis Ravensburg
- Altlastenverzeichnis Riedhausen
- Altlastenverzeichnis Schlier
- Altlastenverzeichnis Vogt
- Altlastenverzeichnis Waldburg
- Altlastenverzeichnis Wangen im Allgäu
- Altlastenverzeichnis Wilhelmsdorf
- Altlastenverzeichnis Wolfegg
- Altlastenverzeichnis Wolpertswende
Häufige Fragen zu Technisches Rathaus, Ravensburg
Welche Aufgaben hat Technisches Rathaus, Ravensburg beim Bodenschutz?
Als untere Bodenschutzbehörde führt die Stelle das Bodenschutz- und Altlastenkataster, erteilt Auskünfte zu einzelnen Flurstücken, ordnet Untersuchungen an und überwacht Sanierungen. Rechtsgrundlage ist das Landes-Bodenschutz- und Altlastengesetz Baden-Württemberg (LBodSchAG BW) in Verbindung mit dem Bundes-Bodenschutzgesetz.
Wie beantrage ich hier eine Altlastenauskunft?
Reichen Sie einen Antrag mit Gemarkung, Flur und Flurstücksnummer ein und belegen Sie Ihr berechtigtes Interesse, etwa durch Grundbuchauszug oder Vollmacht des Eigentümers. Die Behörde antwortet schriftlich und erhebt dafür eine Gebühr.
Was kostet die Auskunft?
Schriftliche Auskunft je nach Landkreis üblicherweise zwischen 30 und 120 Euro. Maßgeblich ist das Gebührenverzeichnis der Behörde.
Diese Seite ist ein privates Verzeichnis. Wir sind nicht Technisches Rathaus, Ravensburg und nicht mit dieser Stelle verbunden. Für verbindliche Auskünfte wenden Sie sich bitte direkt an die Behörde.