Altlastenverzeichnis Landkreis Oder-Spree
Für Grundstücke im Landkreis Oder-Spree führt die untere Bodenschutzbehörde das Altlastenkataster nach dem Landesrecht von Brandenburg. Das Altlastenkataster wird bei den unteren Bodenschutzbehörden der Landkreise und kreisfreien Städte geführt, das Landesamt für Umwelt hält den landesweiten Datenbestand vor. Brandenburg hat wegen der Bergbau- und Militärnachnutzung überdurchschnittlich viele Verdachtsflächen.
Untere Bodenschutzbehörde im Landkreis Oder-Spree
Auskunft aus dem Altlastenkataster
Die Auskunft bezieht sich immer auf ein konkretes Flurstück, nicht auf eine Adresse oder einen Ortsteil. Halten Sie Gemarkung, Flur und Flurstücksnummer bereit - beides steht im Grundbuchauszug und in der Flurkarte.
Als Eigentümer weisen Sie Ihr berechtigtes Interesse mit dem Grundbuchauszug nach. Als Kaufinteressent brauchen Sie eine Vollmacht des Eigentümers oder einen Kaufvertragsentwurf. Auskunft nach Gebührenordnung, meist 30 bis 100 Euro.
Orte im Landkreis Oder-Spree
Für diese Gemeinden und Städte im Landkreis Oder-Spree ist die untere Bodenschutzbehörde des Kreises zuständig.
- Altlastenverzeichnis Bad Saarow
- Altlastenverzeichnis Beeskow
- Altlastenverzeichnis Eisenhüttenstadt
- Altlastenverzeichnis Erkner
- Altlastenverzeichnis Gosen
- Altlastenverzeichnis Groß Lindow
- Altlastenverzeichnis Grünheide (Mark)
- Altlastenverzeichnis Lawitz
- Altlastenverzeichnis Müllrose
- Altlastenverzeichnis Neuzelle
- Altlastenverzeichnis Schlaubetal
- Altlastenverzeichnis Schöneiche bei Berlin
- Altlastenverzeichnis Steinhöfel
- Altlastenverzeichnis Wendisch Rietz
- Altlastenverzeichnis Woltersdorf
Rechtsgrundlage in Brandenburg
| Amtliche Bezeichnung | Altlastenkataster |
|---|---|
| Fachinformationssystem | Altlastenkataster (ALKAT) |
| Landesgesetz | Brandenburgisches Abfall- und Bodenschutzgesetz (BbgAbfBodG) |
| Bundesrecht | Bundes-Bodenschutzgesetz (BBodSchG), BBodSchV |
| Fachbehörde des Landes | Landesamt für Umwelt Brandenburg (LfU) |
| Untere Bodenschutzbehörde | Landkreise und kreisfreie Städte |
| Gebührenrahmen | Auskunft nach Gebührenordnung, meist 30 bis 100 Euro |
Das Altlastenkataster wird bei den unteren Bodenschutzbehörden der Landkreise und kreisfreien Städte geführt, das Landesamt für Umwelt hält den landesweiten Datenbestand vor. Brandenburg hat wegen der Bergbau- und Militärnachnutzung überdurchschnittlich viele Verdachtsflächen.
Angaben zum Landesrecht nach dem Stand der Recherche und ohne Gewähr. Maßgeblich ist die jeweils geltende Fassung des Gesetzes sowie die Gebührenordnung der zuständigen Stelle.
Häufige Fragen zum Landkreis Oder-Spree
Wer führt das Altlastenkataster für Landkreis Oder-Spree?
Die untere Bodenschutzbehörde Landkreis Oder-Spree führt das Altlastenkataster für alle Gemeinden im Kreisgebiet. Das Altlastenkataster wird bei den unteren Bodenschutzbehörden der Landkreise und kreisfreien Städte geführt, das Landesamt für Umwelt hält den landesweiten Datenbestand vor. Brandenburg hat wegen der Bergbau- und Militärnachnutzung überdurchschnittlich viele Verdachtsflächen.
Für welche Orte gilt die Zuständigkeit?
Die Zuständigkeit umfasst alle Gemeinden und Städte im Landkreis Oder-Spree. Eine Ausnahme bilden kreisangehörige große Städte, die in einigen Ländern eigene untere Bodenschutzbehörden unterhalten.