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Altlastenverzeichnis Landkreis Oder-Spree

Für Grundstücke im Landkreis Oder-Spree führt die untere Bodenschutzbehörde das Altlastenkataster nach dem Landesrecht von Brandenburg. Das Altlastenkataster wird bei den unteren Bodenschutzbehörden der Landkreise und kreisfreien Städte geführt, das Landesamt für Umwelt hält den landesweiten Datenbestand vor. Brandenburg hat wegen der Bergbau- und Militärnachnutzung überdurchschnittlich viele Verdachtsflächen.

Untere Bodenschutzbehörde im Landkreis Oder-Spree

Landkreis Oder-Spree, Umweltamt Untere Bodenschutzbehörde · Landkreis Oder-Spree · Brandenburg
Breitscheidstraße 7 15848 Beeskow Telefon: +49 3366 351671 E-Mail: umweltamt@l-os.de Fax: +49 3366 352679 Website: www.landkreis-oder-spree.de
Details zur Behörde
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Auskunft aus dem Altlastenkataster

Die Auskunft bezieht sich immer auf ein konkretes Flurstück, nicht auf eine Adresse oder einen Ortsteil. Halten Sie Gemarkung, Flur und Flurstücksnummer bereit - beides steht im Grundbuchauszug und in der Flurkarte.

Als Eigentümer weisen Sie Ihr berechtigtes Interesse mit dem Grundbuchauszug nach. Als Kaufinteressent brauchen Sie eine Vollmacht des Eigentümers oder einen Kaufvertragsentwurf. Auskunft nach Gebührenordnung, meist 30 bis 100 Euro.

Orte im Landkreis Oder-Spree

Für diese Gemeinden und Städte im Landkreis Oder-Spree ist die untere Bodenschutzbehörde des Kreises zuständig.

Rechtsgrundlage in Brandenburg

Amtliche Bezeichnung Altlastenkataster
Fachinformationssystem Altlastenkataster (ALKAT)
Landesgesetz Brandenburgisches Abfall- und Bodenschutzgesetz (BbgAbfBodG)
Bundesrecht Bundes-Bodenschutzgesetz (BBodSchG), BBodSchV
Fachbehörde des Landes Landesamt für Umwelt Brandenburg (LfU)
Untere Bodenschutzbehörde Landkreise und kreisfreie Städte
Gebührenrahmen Auskunft nach Gebührenordnung, meist 30 bis 100 Euro

Das Altlastenkataster wird bei den unteren Bodenschutzbehörden der Landkreise und kreisfreien Städte geführt, das Landesamt für Umwelt hält den landesweiten Datenbestand vor. Brandenburg hat wegen der Bergbau- und Militärnachnutzung überdurchschnittlich viele Verdachtsflächen.

Angaben zum Landesrecht nach dem Stand der Recherche und ohne Gewähr. Maßgeblich ist die jeweils geltende Fassung des Gesetzes sowie die Gebührenordnung der zuständigen Stelle.

Häufige Fragen zum Landkreis Oder-Spree

Wer führt das Altlastenkataster für Landkreis Oder-Spree?

Die untere Bodenschutzbehörde Landkreis Oder-Spree führt das Altlastenkataster für alle Gemeinden im Kreisgebiet. Das Altlastenkataster wird bei den unteren Bodenschutzbehörden der Landkreise und kreisfreien Städte geführt, das Landesamt für Umwelt hält den landesweiten Datenbestand vor. Brandenburg hat wegen der Bergbau- und Militärnachnutzung überdurchschnittlich viele Verdachtsflächen.

Für welche Orte gilt die Zuständigkeit?

Die Zuständigkeit umfasst alle Gemeinden und Städte im Landkreis Oder-Spree. Eine Ausnahme bilden kreisangehörige große Städte, die in einigen Ländern eigene untere Bodenschutzbehörden unterhalten.