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Altlastenverzeichnis Bremen

In Bremen heißt das Altlastenverzeichnis Altlastenkataster. Rechtsgrundlage ist das Bremisches Bodenschutzgesetz (BremBodSchG), das Fachinformationssystem Bodenbelastungs- und Altlastenkataster wird von Senatorin für Umwelt, Klima und Wissenschaft betreut. Untere Bodenschutzbehörde und damit Ansprechpartner für die Einzelauskunft sind Senatorische Behörde in Bremen, Umweltamt in Bremerhaven.

Rechtsgrundlage in Bremen

Amtliche Bezeichnung Altlastenkataster
Fachinformationssystem Bodenbelastungs- und Altlastenkataster
Landesgesetz Bremisches Bodenschutzgesetz (BremBodSchG)
Bundesrecht Bundes-Bodenschutzgesetz (BBodSchG), BBodSchV
Fachbehörde des Landes Senatorin für Umwelt, Klima und Wissenschaft
Untere Bodenschutzbehörde Senatorische Behörde in Bremen, Umweltamt in Bremerhaven
Gebührenrahmen Auskunft nach Kostenverzeichnis, in der Regel 40 bis 120 Euro

Als Zwei-Städte-Staat führt Bremen das Kataster zentral: für die Stadt Bremen bei der senatorischen Behörde, für Bremerhaven beim dortigen Umweltamt. Die Hafen- und Werftflächen sind ein Schwerpunkt der Erfassung.

Angaben zum Landesrecht nach dem Stand der Recherche und ohne Gewähr. Maßgeblich ist die jeweils geltende Fassung des Gesetzes sowie die Gebührenordnung der zuständigen Stelle.

Wer in Bremen Auskunft erteilt

Zuständig ist immer die untere Bodenschutzbehörde am Ort des Grundstücks, nicht das Landesamt. Das Landesamt betreut den landesweiten Datenbestand und die Fachmethodik, führt aber keine Einzelauskunft für Bürger durch. Suchen Sie deshalb zuerst den Landkreis oder die kreisfreie Stadt, in der das Grundstück liegt.

Organisatorisch sitzt die untere Bodenschutzbehörde meist im Umweltamt, in kleineren Kreisen häufig in einem gemeinsamen Amt für Bauen und Umwelt. In der Behördenkorrespondenz taucht sie auch als „Untere Abfall- und Bodenschutzbehörde“ auf.

Landkreise und kreisfreie Städte in Bremen

2 Kreise und kreisfreie Städte führen in Bremen jeweils ein eigenes Altlastenkataster.

Orte in Bremen

Für diese Orte in Bremen ist die zuständige untere Bodenschutzbehörde hinterlegt.

Häufige Fragen zum Altlastenkataster in Bremen

Wie heißt das Altlastenverzeichnis in Bremen?

In Bremen heißt das Register Altlastenkataster. Das Fachinformationssystem dazu ist Bodenbelastungs- und Altlastenkataster, fachlich betreut durch Senatorin für Umwelt, Klima und Wissenschaft.

Welches Gesetz regelt Altlasten in Bremen?

Neben dem Bundes-Bodenschutzgesetz gilt das Bremisches Bodenschutzgesetz (BremBodSchG). Es bestimmt, wer das Kataster führt und unter welchen Voraussetzungen Auskunft erteilt wird.

Wer ist in Bremen untere Bodenschutzbehörde?

Untere Bodenschutzbehörde sind Senatorische Behörde in Bremen, Umweltamt in Bremerhaven. Als Zwei-Städte-Staat führt Bremen das Kataster zentral: für die Stadt Bremen bei der senatorischen Behörde, für Bremerhaven beim dortigen Umweltamt. Die Hafen- und Werftflächen sind ein Schwerpunkt der Erfassung.

Was kostet eine Altlastenauskunft in Bremen?

Der Gebührenrahmen liegt bei: Auskunft nach Kostenverzeichnis, in der Regel 40 bis 120 Euro. Die genaue Höhe legt die zuständige Stelle nach ihrem Gebührenverzeichnis fest.