Das Altlastenverzeichnis in Deutschland
Grundlagen: Aufbau des Katasters, Rechtsgrundlage, Eintragungsverfahren und die Folgen für Eigentümer.
8 Min. LesezeitDas Altlastenkataster für Bremen führt Freie Hansestadt Bremen, Referat 24 Bodenschutz als untere Bodenschutzbehörde für Kreisfreie Stadt Bremen. Dort erhalten Sie die Auskunft, ob ein Grundstück in Bremen als Altlast oder als altlastverdächtige Fläche geführt wird. Rechtsgrundlage ist das Bremisches Bodenschutzgesetz (BremBodSchG).
Kurz beantwortet
Das Altlastenverzeichnis für Bremen führt Freie Hansestadt Bremen, Referat 24 Bodenschutz als untere Bodenschutzbehörde. Die Auskunft für ein einzelnes Flurstück beantragen Sie dort schriftlich; Auskunft nach Kostenverzeichnis, in der Regel 40 bis 120 Euro. Amtlich heißt das Register in Bremen Altlastenkataster.
Ihr Antrag geht an Freie Hansestadt Bremen, Referat 24 Bodenschutz als zuständige untere Bodenschutzbehörde. Wir stellen ihn in Ihrem Auftrag und übernehmen die Korrespondenz.
| Zuständige Stelle | Freie Hansestadt Bremen, Referat 24 Bodenschutz |
|---|---|
| Register | Altlastenkataster (Bodenbelastungs- und Altlastenkataster) |
| Rechtsgrundlage | BremBodSchG und BBodSchG |
| Gebühr | Auskunft nach Kostenverzeichnis, in der Regel 40 bis 120 Euro |
| Bearbeitungszeit | in der Regel 1 bis 4 Wochen |
| Landkreis / kreisfreie Stadt | Kreisfreie Stadt Bremen |
| Bundesland | Bremen |
| Postleitzahlen | 28195, 28197, 28199, 28201, 28203, 28205, 28207, 28209, 28211, 28213, 28215, 28217, 28219, 28237, 28239, 28259, 28277, 28279, 28307, 28309, 28325, 28327, 28329, 28355, 28357 … |
Anfragen zu grundstücksbezogenen Altlastenauskünften und Grundwasserverunreinigungen im stadtbremischen Gebiet
Quelle: offizielle Website der Behörde , abgerufen am 28.08.2026
Für Freie Hansestadt Bremen, Referat 24 Bodenschutz liegen uns keine verbindlichen Sprechzeiten vor. Wir geben hier bewusst keine geschätzten Zeiten an, weil untere Bodenschutzbehörden ihre Zeiten häufig kurzfristig ändern und Auskünfte ohnehin überwiegend schriftlich erteilt werden.
Gut zu wissen: Für die Altlastenauskunft ist kein persönlicher Besuch nötig. Ein formloser schriftlicher Antrag mit Gemarkung, Flur und Flurstücksnummer genügt in aller Regel.
| Amtliche Bezeichnung | Altlastenkataster |
|---|---|
| Fachinformationssystem | Bodenbelastungs- und Altlastenkataster |
| Landesgesetz | Bremisches Bodenschutzgesetz (BremBodSchG) |
| Bundesrecht | Bundes-Bodenschutzgesetz (BBodSchG), BBodSchV |
| Fachbehörde des Landes | Senatorin für Umwelt, Klima und Wissenschaft |
| Untere Bodenschutzbehörde | Senatorische Behörde in Bremen, Umweltamt in Bremerhaven |
| Gebührenrahmen | Auskunft nach Kostenverzeichnis, in der Regel 40 bis 120 Euro |
Als Zwei-Städte-Staat führt Bremen das Kataster zentral: für die Stadt Bremen bei der senatorischen Behörde, für Bremerhaven beim dortigen Umweltamt. Die Hafen- und Werftflächen sind ein Schwerpunkt der Erfassung.
Angaben zum Landesrecht nach dem Stand der Recherche und ohne Gewähr. Maßgeblich ist die jeweils geltende Fassung des Gesetzes sowie die Gebührenordnung der zuständigen Stelle.
Ein Eintrag enthält die Lage des Flurstücks, die dokumentierte frühere Nutzung, die daraus abgeleiteten Verdachtsstoffe, den Untersuchungsstand und die behördliche Bewertung. Nicht jeder Eintrag bedeutet eine bestätigte Altlast: Der weitaus größte Teil der erfassten Flächen ist zunächst nur altlastverdächtig.
Die Auskunft nennt außerdem, ob für die Fläche bereits eine orientierende Untersuchung oder eine Detailuntersuchung vorliegt und ob Nutzungsbeschränkungen eingetragen sind. Für die Bewertung eines Kaufobjekts ist dieser Verfahrensstand oft wichtiger als der Eintrag selbst.
Sie können den Antrag direkt bei Freie Hansestadt Bremen, Referat 24 Bodenschutz stellen - formlos, schriftlich, mit Gemarkung, Flur und Flurstücksnummer. Das kostet Sie nur die amtliche Gebühr.
Wenn Sie den Weg abkürzen möchten, übernehmen wir das als privater Antragsservice: Wir stellen den Antrag in Ihrem Auftrag, reichen ihn bei der zuständigen Stelle ein und führen die Korrespondenz bis zum Bescheid.
Auskunft für Bremen beantragenAngrenzende Gemeinden können in denselben oder in einen anderen Zuständigkeitsbereich fallen. Bei Grundstücken nahe der Kreisgrenze lohnt der Blick auf den Nachbarort.
Freie Hansestadt Bremen, Referat 24 Bodenschutz führt das Altlastenkataster für Bremen. Die Behörde ist untere Bodenschutzbehörde für Kreisfreie Stadt Bremen und erteilt Auskünfte zu einzelnen Flurstücken.
Stellen Sie einen Antrag bei Freie Hansestadt Bremen, Referat 24 Bodenschutz und geben Sie Gemarkung, Flur und Flurstücksnummer an. Sie müssen ein berechtigtes Interesse darlegen, etwa als Eigentümer, Kaufinteressent mit Vollmacht oder Bauherr. Als Zwei-Städte-Staat führt Bremen das Kataster zentral: für die Stadt Bremen bei der senatorischen Behörde, für Bremerhaven beim dortigen Umweltamt. Die Hafen- und Werftflächen sind ein Schwerpunkt der Erfassung.
Die Gebühr richtet sich nach dem Landesrecht von Bremen: Auskunft nach Kostenverzeichnis, in der Regel 40 bis 120 Euro. Der genaue Betrag steht im Gebührenverzeichnis der zuständigen Stelle.
Amtlich heißt es Altlastenkataster, das zugehörige Fachinformationssystem ist Bodenbelastungs- und Altlastenkataster. Fachlich betreut wird es durch Senatorin für Umwelt, Klima und Wissenschaft.
Nicht automatisch. Der Eintrag bezieht sich auf ein konkretes Flurstück. Relevant für Nachbargrundstücke wird eine Altlast erst, wenn sich Schadstoffe über Grundwasser oder Bodenluft ausbreiten. Ob eine solche Schadstofffahne vorliegt, ergibt sich aus der Detailuntersuchung und ist Teil der behördlichen Auskunft.
Bei Grundstücken mit gewerblicher oder industrieller Vornutzung ist sie dringend zu empfehlen. Kaufverträge schließen die Haftung des Verkäufers für Sachmängel in aller Regel aus, sodass das Sanierungsrisiko nach dem Kauf beim Erwerber liegt. Die Auskunft kostet einen zweistelligen bis niedrigen dreistelligen Betrag, eine Sanierung schnell ein Vielfaches.
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