Altlastenverzeichnis Hamburg
In Hamburg heißt das Altlastenverzeichnis Altlast- und Bodenschutzregister. Rechtsgrundlage ist das Hamburgisches Bodenschutzgesetz (HmbBodSchG), das Fachinformationssystem Fachinformationssystem Altlasten und Bodenschutz wird von Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft (BUKEA) betreut. Untere Bodenschutzbehörde und damit Ansprechpartner für die Einzelauskunft sind Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft.
Rechtsgrundlage in Hamburg
| Amtliche Bezeichnung | Altlast- und Bodenschutzregister |
|---|---|
| Fachinformationssystem | Fachinformationssystem Altlasten und Bodenschutz |
| Landesgesetz | Hamburgisches Bodenschutzgesetz (HmbBodSchG) |
| Bundesrecht | Bundes-Bodenschutzgesetz (BBodSchG), BBodSchV |
| Fachbehörde des Landes | Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft (BUKEA) |
| Untere Bodenschutzbehörde | Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft |
| Gebührenrahmen | Auskunft nach Gebührenordnung, häufig 50 bis 150 Euro |
Hamburg führt das Register zentral bei der Umweltbehörde. Der Bestand ist wegen der industriellen und hafenwirtschaftlichen Vornutzung dicht, viele Flächen sind bereits saniert und mit Nutzungsbeschränkungen versehen.
Angaben zum Landesrecht nach dem Stand der Recherche und ohne Gewähr. Maßgeblich ist die jeweils geltende Fassung des Gesetzes sowie die Gebührenordnung der zuständigen Stelle.
Wer in Hamburg Auskunft erteilt
Zuständig ist immer die untere Bodenschutzbehörde am Ort des Grundstücks, nicht das Landesamt. Das Landesamt betreut den landesweiten Datenbestand und die Fachmethodik, führt aber keine Einzelauskunft für Bürger durch. Suchen Sie deshalb zuerst den Landkreis oder die kreisfreie Stadt, in der das Grundstück liegt.
Organisatorisch sitzt die untere Bodenschutzbehörde meist im Umweltamt, in kleineren Kreisen häufig in einem gemeinsamen Amt für Bauen und Umwelt. In der Behördenkorrespondenz taucht sie auch als „Untere Abfall- und Bodenschutzbehörde“ auf.
Landkreise und kreisfreie Städte in Hamburg
1 Kreise und kreisfreie Städte führen in Hamburg jeweils ein eigenes Altlast- und Bodenschutzregister.
Orte in Hamburg
Für diese Orte in Hamburg ist die zuständige untere Bodenschutzbehörde hinterlegt.
Häufige Fragen zum Altlastenkataster in Hamburg
Wie heißt das Altlastenverzeichnis in Hamburg?
In Hamburg heißt das Register Altlast- und Bodenschutzregister. Das Fachinformationssystem dazu ist Fachinformationssystem Altlasten und Bodenschutz, fachlich betreut durch Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft (BUKEA).
Welches Gesetz regelt Altlasten in Hamburg?
Neben dem Bundes-Bodenschutzgesetz gilt das Hamburgisches Bodenschutzgesetz (HmbBodSchG). Es bestimmt, wer das Kataster führt und unter welchen Voraussetzungen Auskunft erteilt wird.
Wer ist in Hamburg untere Bodenschutzbehörde?
Untere Bodenschutzbehörde sind Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft. Hamburg führt das Register zentral bei der Umweltbehörde. Der Bestand ist wegen der industriellen und hafenwirtschaftlichen Vornutzung dicht, viele Flächen sind bereits saniert und mit Nutzungsbeschränkungen versehen.
Was kostet eine Altlastenauskunft in Hamburg?
Der Gebührenrahmen liegt bei: Auskunft nach Gebührenordnung, häufig 50 bis 150 Euro. Die genaue Höhe legt die zuständige Stelle nach ihrem Gebührenverzeichnis fest.