Altlastenverzeichnis Hamburg, Freie und Hansestadt
Für Grundstücke im Hamburg, Freie und Hansestadt führt die untere Bodenschutzbehörde das Altlasten- und Bodenschutzregister nach dem Landesrecht von Hamburg. Hamburg führt das Register zentral bei der Umweltbehörde. Der Bestand ist wegen der industriellen und hafenwirtschaftlichen Vornutzung dicht, viele Flächen sind bereits saniert und mit Nutzungsbeschränkungen versehen.
Untere Bodenschutzbehörde im Hamburg, Freie und Hansestadt
Auskunft aus dem Altlasten- und Bodenschutzregister
Die Auskunft bezieht sich immer auf ein konkretes Flurstück, nicht auf eine Adresse oder einen Ortsteil. Halten Sie Gemarkung, Flur und Flurstücksnummer bereit - beides steht im Grundbuchauszug und in der Flurkarte.
Als Eigentümer weisen Sie Ihr berechtigtes Interesse mit dem Grundbuchauszug nach. Als Kaufinteressent brauchen Sie eine Vollmacht des Eigentümers oder einen Kaufvertragsentwurf. Auskunft nach Gebührenordnung, häufig 50 bis 150 Euro.
Orte im Hamburg, Freie und Hansestadt
Für diese Gemeinden und Städte im Hamburg, Freie und Hansestadt ist die untere Bodenschutzbehörde des Kreises zuständig.
Rechtsgrundlage in Hamburg
| Amtliche Bezeichnung | Altlast- und Bodenschutzregister |
|---|---|
| Fachinformationssystem | Fachinformationssystem Altlasten und Bodenschutz |
| Landesgesetz | Hamburgisches Bodenschutzgesetz (HmbBodSchG) |
| Bundesrecht | Bundes-Bodenschutzgesetz (BBodSchG), BBodSchV |
| Fachbehörde des Landes | Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft (BUKEA) |
| Untere Bodenschutzbehörde | Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft |
| Gebührenrahmen | Auskunft nach Gebührenordnung, häufig 50 bis 150 Euro |
Hamburg führt das Register zentral bei der Umweltbehörde. Der Bestand ist wegen der industriellen und hafenwirtschaftlichen Vornutzung dicht, viele Flächen sind bereits saniert und mit Nutzungsbeschränkungen versehen.
Angaben zum Landesrecht nach dem Stand der Recherche und ohne Gewähr. Maßgeblich ist die jeweils geltende Fassung des Gesetzes sowie die Gebührenordnung der zuständigen Stelle.
Häufige Fragen zum Hamburg, Freie und Hansestadt
Wer führt das Altlastenkataster für Hamburg, Freie und Hansestadt?
Die untere Bodenschutzbehörde Hamburg, Freie und Hansestadt führt das Altlasten- und Bodenschutzregister für alle Gemeinden im Kreisgebiet. Hamburg führt das Register zentral bei der Umweltbehörde. Der Bestand ist wegen der industriellen und hafenwirtschaftlichen Vornutzung dicht, viele Flächen sind bereits saniert und mit Nutzungsbeschränkungen versehen.
Für welche Orte gilt die Zuständigkeit?
Die Zuständigkeit umfasst alle Gemeinden und Städte im Hamburg, Freie und Hansestadt. Eine Ausnahme bilden kreisangehörige große Städte, die in einigen Ländern eigene untere Bodenschutzbehörden unterhalten.