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Altlastenverzeichnis Hamburg, Freie und Hansestadt

Für Grundstücke im Hamburg, Freie und Hansestadt führt die untere Bodenschutzbehörde das Altlasten- und Bodenschutzregister nach dem Landesrecht von Hamburg. Hamburg führt das Register zentral bei der Umweltbehörde. Der Bestand ist wegen der industriellen und hafenwirtschaftlichen Vornutzung dicht, viele Flächen sind bereits saniert und mit Nutzungsbeschränkungen versehen.

Untere Bodenschutzbehörde im Hamburg, Freie und Hansestadt

Bezirksamt Hamburg-Mitte-Fachamt Verbraucherschutz, Gewerbe und Umwelt-Technischer Umweltschutz, Wohnraumschutz, Umweltamt Untere Bodenschutzbehörde · Hamburg, Freie und Hansestadt · Hamburg
Caffamacherreihe 1-3 20355 Hamburg Telefon: +49 4042 8544729 E-Mail: umweltschutzmitte@hamburg-mitte.hamburg.de Fax: +49 4042 7908280
Details zur Behörde
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Bezirksamt Hamburg-Nord, Fachamt Verbraucherschutz, Gewerbe und Umwelt Technischer Umweltschutz Untere Bodenschutzbehörde · Hamburg, Freie und Hansestadt · Hamburg
Kümmellstraße 6 20249 Hamburg Telefon: +49 4042 8046351 E-Mail: umweltschutz@hamburg-nord.hamburg.de Fax: +49 4042 7904830 Website: www.hamburg.de
Details zur Behörde
Stadt Hamburg_Behörde für Umwelt, Bodenschutz und Altlasten Untere Bodenschutzbehörde · Hamburg, Freie und Hansestadt · Hamburg
Neuenfelder Straße 19 21109 Hamburg Telefon: +49 4042 8405285 E-Mail: altlasthinweiskataster@bukea.hamburg.de Fax: +49 4042 7940373
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Auskunft aus dem Altlasten- und Bodenschutzregister

Die Auskunft bezieht sich immer auf ein konkretes Flurstück, nicht auf eine Adresse oder einen Ortsteil. Halten Sie Gemarkung, Flur und Flurstücksnummer bereit - beides steht im Grundbuchauszug und in der Flurkarte.

Als Eigentümer weisen Sie Ihr berechtigtes Interesse mit dem Grundbuchauszug nach. Als Kaufinteressent brauchen Sie eine Vollmacht des Eigentümers oder einen Kaufvertragsentwurf. Auskunft nach Gebührenordnung, häufig 50 bis 150 Euro.

Orte im Hamburg, Freie und Hansestadt

Für diese Gemeinden und Städte im Hamburg, Freie und Hansestadt ist die untere Bodenschutzbehörde des Kreises zuständig.

Rechtsgrundlage in Hamburg

Amtliche Bezeichnung Altlast- und Bodenschutzregister
Fachinformationssystem Fachinformationssystem Altlasten und Bodenschutz
Landesgesetz Hamburgisches Bodenschutzgesetz (HmbBodSchG)
Bundesrecht Bundes-Bodenschutzgesetz (BBodSchG), BBodSchV
Fachbehörde des Landes Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft (BUKEA)
Untere Bodenschutzbehörde Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft
Gebührenrahmen Auskunft nach Gebührenordnung, häufig 50 bis 150 Euro

Hamburg führt das Register zentral bei der Umweltbehörde. Der Bestand ist wegen der industriellen und hafenwirtschaftlichen Vornutzung dicht, viele Flächen sind bereits saniert und mit Nutzungsbeschränkungen versehen.

Angaben zum Landesrecht nach dem Stand der Recherche und ohne Gewähr. Maßgeblich ist die jeweils geltende Fassung des Gesetzes sowie die Gebührenordnung der zuständigen Stelle.

Häufige Fragen zum Hamburg, Freie und Hansestadt

Wer führt das Altlastenkataster für Hamburg, Freie und Hansestadt?

Die untere Bodenschutzbehörde Hamburg, Freie und Hansestadt führt das Altlasten- und Bodenschutzregister für alle Gemeinden im Kreisgebiet. Hamburg führt das Register zentral bei der Umweltbehörde. Der Bestand ist wegen der industriellen und hafenwirtschaftlichen Vornutzung dicht, viele Flächen sind bereits saniert und mit Nutzungsbeschränkungen versehen.

Für welche Orte gilt die Zuständigkeit?

Die Zuständigkeit umfasst alle Gemeinden und Städte im Hamburg, Freie und Hansestadt. Eine Ausnahme bilden kreisangehörige große Städte, die in einigen Ländern eigene untere Bodenschutzbehörden unterhalten.