Altlastenverzeichnis Kreisfreie Stadt Dresden
Für Grundstücke im Kreisfreie Stadt Dresden führt die untere Bodenschutzbehörde das Altlastenkataster nach dem Landesrecht von Sachsen. Sachsen führt mit SALKA eines der am weitesten entwickelten Altlasten-Fachinformationssysteme. Die Datenhoheit liegt bei den unteren Bodenschutzbehörden, die Auskunft für ein einzelnes Flurstück erteilt das zuständige Landratsamt.
Untere Bodenschutzbehörde im Kreisfreie Stadt Dresden
Auskunft aus dem Altlastenkataster
Die Auskunft bezieht sich immer auf ein konkretes Flurstück, nicht auf eine Adresse oder einen Ortsteil. Halten Sie Gemarkung, Flur und Flurstücksnummer bereit - beides steht im Grundbuchauszug und in der Flurkarte.
Als Eigentümer weisen Sie Ihr berechtigtes Interesse mit dem Grundbuchauszug nach. Als Kaufinteressent brauchen Sie eine Vollmacht des Eigentümers oder einen Kaufvertragsentwurf. Auskunft nach Sächsischem Kostenverzeichnis, überwiegend 25 bis 100 Euro.
Orte im Kreisfreie Stadt Dresden
Für diese Gemeinden und Städte im Kreisfreie Stadt Dresden ist die untere Bodenschutzbehörde des Kreises zuständig.
Rechtsgrundlage in Sachsen
| Amtliche Bezeichnung | Sächsisches Altlastenkataster |
|---|---|
| Fachinformationssystem | Sächsisches Altlastenkataster (SALKA) |
| Landesgesetz | Sächsisches Kreislaufwirtschafts- und Bodenschutzgesetz (SächsKrWBodSchG) |
| Bundesrecht | Bundes-Bodenschutzgesetz (BBodSchG), BBodSchV |
| Fachbehörde des Landes | Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie (LfULG) |
| Untere Bodenschutzbehörde | Landratsämter und kreisfreie Städte |
| Gebührenrahmen | Auskunft nach Sächsischem Kostenverzeichnis, überwiegend 25 bis 100 Euro |
Sachsen führt mit SALKA eines der am weitesten entwickelten Altlasten-Fachinformationssysteme. Die Datenhoheit liegt bei den unteren Bodenschutzbehörden, die Auskunft für ein einzelnes Flurstück erteilt das zuständige Landratsamt.
Angaben zum Landesrecht nach dem Stand der Recherche und ohne Gewähr. Maßgeblich ist die jeweils geltende Fassung des Gesetzes sowie die Gebührenordnung der zuständigen Stelle.
Häufige Fragen zum Kreisfreie Stadt Dresden
Wer führt das Altlastenkataster für Kreisfreie Stadt Dresden?
Die untere Bodenschutzbehörde Kreisfreie Stadt Dresden führt das Altlastenkataster für alle Gemeinden im Kreisgebiet. Sachsen führt mit SALKA eines der am weitesten entwickelten Altlasten-Fachinformationssysteme. Die Datenhoheit liegt bei den unteren Bodenschutzbehörden, die Auskunft für ein einzelnes Flurstück erteilt das zuständige Landratsamt.
Für welche Orte gilt die Zuständigkeit?
Die Zuständigkeit umfasst alle Gemeinden und Städte im Kreisfreie Stadt Dresden. Eine Ausnahme bilden kreisangehörige große Städte, die in einigen Ländern eigene untere Bodenschutzbehörden unterhalten.