Zum Inhalt

Altlastenverzeichnis Kreisfreie Stadt Dresden

Für Grundstücke im Kreisfreie Stadt Dresden führt die untere Bodenschutzbehörde das Altlastenkataster nach dem Landesrecht von Sachsen. Sachsen führt mit SALKA eines der am weitesten entwickelten Altlasten-Fachinformationssysteme. Die Datenhoheit liegt bei den unteren Bodenschutzbehörden, die Auskunft für ein einzelnes Flurstück erteilt das zuständige Landratsamt.

Untere Bodenschutzbehörde im Kreisfreie Stadt Dresden

Landeshauptstadt Dresden, Umweltamt, SG Grundwasser und Altlasten Untere Bodenschutzbehörde · Kreisfreie Stadt Dresden · Sachsen
Grunaer Str. 2 01069 Dresden Telefon: +49 3514 886142 E-Mail: umweltamt@dresden.de Fax: +49 3514 882231 Website: www.dresden.de
Details zur Behörde
Karte von Google Maps Beim Laden werden Daten an Google übertragen.

Auskunft aus dem Altlastenkataster

Die Auskunft bezieht sich immer auf ein konkretes Flurstück, nicht auf eine Adresse oder einen Ortsteil. Halten Sie Gemarkung, Flur und Flurstücksnummer bereit - beides steht im Grundbuchauszug und in der Flurkarte.

Als Eigentümer weisen Sie Ihr berechtigtes Interesse mit dem Grundbuchauszug nach. Als Kaufinteressent brauchen Sie eine Vollmacht des Eigentümers oder einen Kaufvertragsentwurf. Auskunft nach Sächsischem Kostenverzeichnis, überwiegend 25 bis 100 Euro.

Orte im Kreisfreie Stadt Dresden

Für diese Gemeinden und Städte im Kreisfreie Stadt Dresden ist die untere Bodenschutzbehörde des Kreises zuständig.

Rechtsgrundlage in Sachsen

Amtliche Bezeichnung Sächsisches Altlastenkataster
Fachinformationssystem Sächsisches Altlastenkataster (SALKA)
Landesgesetz Sächsisches Kreislaufwirtschafts- und Bodenschutzgesetz (SächsKrWBodSchG)
Bundesrecht Bundes-Bodenschutzgesetz (BBodSchG), BBodSchV
Fachbehörde des Landes Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie (LfULG)
Untere Bodenschutzbehörde Landratsämter und kreisfreie Städte
Gebührenrahmen Auskunft nach Sächsischem Kostenverzeichnis, überwiegend 25 bis 100 Euro

Sachsen führt mit SALKA eines der am weitesten entwickelten Altlasten-Fachinformationssysteme. Die Datenhoheit liegt bei den unteren Bodenschutzbehörden, die Auskunft für ein einzelnes Flurstück erteilt das zuständige Landratsamt.

Angaben zum Landesrecht nach dem Stand der Recherche und ohne Gewähr. Maßgeblich ist die jeweils geltende Fassung des Gesetzes sowie die Gebührenordnung der zuständigen Stelle.

Häufige Fragen zum Kreisfreie Stadt Dresden

Wer führt das Altlastenkataster für Kreisfreie Stadt Dresden?

Die untere Bodenschutzbehörde Kreisfreie Stadt Dresden führt das Altlastenkataster für alle Gemeinden im Kreisgebiet. Sachsen führt mit SALKA eines der am weitesten entwickelten Altlasten-Fachinformationssysteme. Die Datenhoheit liegt bei den unteren Bodenschutzbehörden, die Auskunft für ein einzelnes Flurstück erteilt das zuständige Landratsamt.

Für welche Orte gilt die Zuständigkeit?

Die Zuständigkeit umfasst alle Gemeinden und Städte im Kreisfreie Stadt Dresden. Eine Ausnahme bilden kreisangehörige große Städte, die in einigen Ländern eigene untere Bodenschutzbehörden unterhalten.