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Altlastenverzeichnis Kreis Heinsberg

Für Grundstücke im Kreis Heinsberg führt die untere Bodenschutzbehörde das Altlastenkataster nach dem Landesrecht von Nordrhein-Westfalen. Nach § 8 LBodSchG NRW führen die unteren Bodenschutzbehörden das Kataster über altlastverdächtige Flächen und Altlasten. Betroffene Eigentümer werden über die Eintragung informiert. Das LANUV führt den landesweiten Datenbestand.

Untere Bodenschutzbehörde im Kreis Heinsberg

Kreis Heinsberg, Abt. Wasser und Boden Untere Bodenschutzbehörde · Kreis Heinsberg · Nordrhein-Westfalen
Valkenburger Straße 45 52525 Heinsberg Telefon: +49 2452 136127 E-Mail: info@kreis-heinsberg.de Fax: +49 2452 13886127 Website: service.kreis-heinsberg.de
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Stadtverwaltung Wegberg, Fachbereich Umwelt, Verkehr, Abwasser Untere Bodenschutzbehörde · Kreis Heinsberg · Nordrhein-Westfalen
Rathausplatz 25 41844 Wegberg Telefon: +49 2434 83642 E-Mail: posteingang@stadt.wegberg.de Fax: +49 2434 83777 Website: www.wegberg.de
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Amt für Stadtplanung, Verwaltungsgebäude Untere Bodenschutzbehörde · Kreis Heinsberg · Nordrhein-Westfalen
Rathausplatz 41836 Hückelhoven Telefon: +49 2433 82170 Fax: +49 2433 82265
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Auskunft aus dem Altlastenkataster

Die Auskunft bezieht sich immer auf ein konkretes Flurstück, nicht auf eine Adresse oder einen Ortsteil. Halten Sie Gemarkung, Flur und Flurstücksnummer bereit - beides steht im Grundbuchauszug und in der Flurkarte.

Als Eigentümer weisen Sie Ihr berechtigtes Interesse mit dem Grundbuchauszug nach. Als Kaufinteressent brauchen Sie eine Vollmacht des Eigentümers oder einen Kaufvertragsentwurf. Auskunft nach Allgemeiner Verwaltungsgebührenordnung, meist 30 bis 130 Euro.

Orte im Kreis Heinsberg

Für diese Gemeinden und Städte im Kreis Heinsberg ist die untere Bodenschutzbehörde des Kreises zuständig.

Rechtsgrundlage in Nordrhein-Westfalen

Amtliche Bezeichnung Kataster über altlastverdächtige Flächen und Altlasten
Fachinformationssystem Fachinformationssystem Stoffliche Bodenbelastung (FIS StoBo)
Landesgesetz Landesbodenschutzgesetz Nordrhein-Westfalen (LBodSchG NRW)
Bundesrecht Bundes-Bodenschutzgesetz (BBodSchG), BBodSchV
Fachbehörde des Landes Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW (LANUV)
Untere Bodenschutzbehörde Kreise und kreisfreie Städte
Gebührenrahmen Auskunft nach Allgemeiner Verwaltungsgebührenordnung, meist 30 bis 130 Euro

Nach § 8 LBodSchG NRW führen die unteren Bodenschutzbehörden das Kataster über altlastverdächtige Flächen und Altlasten. Betroffene Eigentümer werden über die Eintragung informiert. Das LANUV führt den landesweiten Datenbestand.

Angaben zum Landesrecht nach dem Stand der Recherche und ohne Gewähr. Maßgeblich ist die jeweils geltende Fassung des Gesetzes sowie die Gebührenordnung der zuständigen Stelle.

Häufige Fragen zum Kreis Heinsberg

Wer führt das Altlastenkataster für Kreis Heinsberg?

Die untere Bodenschutzbehörde Kreis Heinsberg führt das Altlastenkataster für alle Gemeinden im Kreisgebiet. Nach § 8 LBodSchG NRW führen die unteren Bodenschutzbehörden das Kataster über altlastverdächtige Flächen und Altlasten. Betroffene Eigentümer werden über die Eintragung informiert. Das LANUV führt den landesweiten Datenbestand.

Für welche Orte gilt die Zuständigkeit?

Die Zuständigkeit umfasst alle Gemeinden und Städte im Kreis Heinsberg. Eine Ausnahme bilden kreisangehörige große Städte, die in einigen Ländern eigene untere Bodenschutzbehörden unterhalten.