Altlastenverzeichnis Nordwestmecklenburg
Für Grundstücke im Nordwestmecklenburg führt die untere Bodenschutzbehörde das Altlastenkataster nach dem Landesrecht von Mecklenburg-Vorpommern. Die unteren Bodenschutzbehörden der Landkreise führen das Kataster, das LUNG hält den Landesdatenbestand. Ein Schwerpunkt liegt auf ehemaligen militärischen Liegenschaften und landwirtschaftlichen Altstandorten.
Auskunft aus dem Altlastenkataster
Die Auskunft bezieht sich immer auf ein konkretes Flurstück, nicht auf eine Adresse oder einen Ortsteil. Halten Sie Gemarkung, Flur und Flurstücksnummer bereit - beides steht im Grundbuchauszug und in der Flurkarte.
Als Eigentümer weisen Sie Ihr berechtigtes Interesse mit dem Grundbuchauszug nach. Als Kaufinteressent brauchen Sie eine Vollmacht des Eigentümers oder einen Kaufvertragsentwurf. Auskunft nach Kostenverordnung, überwiegend 25 bis 90 Euro.
Orte im Nordwestmecklenburg
Für diese Gemeinden und Städte im Nordwestmecklenburg ist die untere Bodenschutzbehörde des Kreises zuständig.
Rechtsgrundlage in Mecklenburg-Vorpommern
| Amtliche Bezeichnung | Altlastenkataster |
|---|---|
| Fachinformationssystem | Bodenschutz- und Altlastenkataster |
| Landesgesetz | Landesbodenschutzgesetz Mecklenburg-Vorpommern (LBodSchuG M-V) |
| Bundesrecht | Bundes-Bodenschutzgesetz (BBodSchG), BBodSchV |
| Fachbehörde des Landes | Landesamt für Umwelt, Naturschutz und Geologie (LUNG) |
| Untere Bodenschutzbehörde | Landkreise und kreisfreie Städte |
| Gebührenrahmen | Auskunft nach Kostenverordnung, überwiegend 25 bis 90 Euro |
Die unteren Bodenschutzbehörden der Landkreise führen das Kataster, das LUNG hält den Landesdatenbestand. Ein Schwerpunkt liegt auf ehemaligen militärischen Liegenschaften und landwirtschaftlichen Altstandorten.
Angaben zum Landesrecht nach dem Stand der Recherche und ohne Gewähr. Maßgeblich ist die jeweils geltende Fassung des Gesetzes sowie die Gebührenordnung der zuständigen Stelle.
Häufige Fragen zum Nordwestmecklenburg
Wer führt das Altlastenkataster für Nordwestmecklenburg?
Die untere Bodenschutzbehörde Nordwestmecklenburg führt das Altlastenkataster für alle Gemeinden im Kreisgebiet. Die unteren Bodenschutzbehörden der Landkreise führen das Kataster, das LUNG hält den Landesdatenbestand. Ein Schwerpunkt liegt auf ehemaligen militärischen Liegenschaften und landwirtschaftlichen Altstandorten.
Für welche Orte gilt die Zuständigkeit?
Die Zuständigkeit umfasst alle Gemeinden und Städte im Nordwestmecklenburg. Eine Ausnahme bilden kreisangehörige große Städte, die in einigen Ländern eigene untere Bodenschutzbehörden unterhalten.