Altlastenverzeichnis Offenbach
Für Grundstücke im Offenbach führt die untere Bodenschutzbehörde das Altlastenkataster nach dem Landesrecht von Hessen. Hessen erfasst Verdachtsflächen zunächst in der Altflächendatei ALTIS. Erst nach Bewertung wird eine Fläche als Altlast im Kataster geführt. Auskunft geben die unteren Bodenschutzbehörden, die fachliche Führung liegt beim HLNUG.
Untere Bodenschutzbehörde im Offenbach
Auskunft aus dem Altlastenkataster
Die Auskunft bezieht sich immer auf ein konkretes Flurstück, nicht auf eine Adresse oder einen Ortsteil. Halten Sie Gemarkung, Flur und Flurstücksnummer bereit - beides steht im Grundbuchauszug und in der Flurkarte.
Als Eigentümer weisen Sie Ihr berechtigtes Interesse mit dem Grundbuchauszug nach. Als Kaufinteressent brauchen Sie eine Vollmacht des Eigentümers oder einen Kaufvertragsentwurf. Auskunft nach Verwaltungskostenordnung, in der Regel 30 bis 110 Euro.
Orte im Offenbach
Für diese Gemeinden und Städte im Offenbach ist die untere Bodenschutzbehörde des Kreises zuständig.
Rechtsgrundlage in Hessen
| Amtliche Bezeichnung | Altflächendatei und Altlastenkataster |
|---|---|
| Fachinformationssystem | Altflächeninformationssystem (ALTIS) |
| Landesgesetz | Hessisches Altlasten- und Bodenschutzgesetz (HAltBodSchG) |
| Bundesrecht | Bundes-Bodenschutzgesetz (BBodSchG), BBodSchV |
| Fachbehörde des Landes | Hessisches Landesamt für Naturschutz, Umwelt und Geologie (HLNUG) |
| Untere Bodenschutzbehörde | Landkreise, kreisfreie Städte und Regierungspräsidien |
| Gebührenrahmen | Auskunft nach Verwaltungskostenordnung, in der Regel 30 bis 110 Euro |
Hessen erfasst Verdachtsflächen zunächst in der Altflächendatei ALTIS. Erst nach Bewertung wird eine Fläche als Altlast im Kataster geführt. Auskunft geben die unteren Bodenschutzbehörden, die fachliche Führung liegt beim HLNUG.
Angaben zum Landesrecht nach dem Stand der Recherche und ohne Gewähr. Maßgeblich ist die jeweils geltende Fassung des Gesetzes sowie die Gebührenordnung der zuständigen Stelle.
Häufige Fragen zum Offenbach
Wer führt das Altlastenkataster für Offenbach?
Die untere Bodenschutzbehörde Offenbach führt das Altlastenkataster für alle Gemeinden im Kreisgebiet. Hessen erfasst Verdachtsflächen zunächst in der Altflächendatei ALTIS. Erst nach Bewertung wird eine Fläche als Altlast im Kataster geführt. Auskunft geben die unteren Bodenschutzbehörden, die fachliche Führung liegt beim HLNUG.
Für welche Orte gilt die Zuständigkeit?
Die Zuständigkeit umfasst alle Gemeinden und Städte im Offenbach. Eine Ausnahme bilden kreisangehörige große Städte, die in einigen Ländern eigene untere Bodenschutzbehörden unterhalten.