Altlastenverzeichnis Steinfurt
Für Grundstücke im Steinfurt führt die untere Bodenschutzbehörde das Altlastenkataster nach dem Landesrecht von Nordrhein-Westfalen. Nach § 8 LBodSchG NRW führen die unteren Bodenschutzbehörden das Kataster über altlastverdächtige Flächen und Altlasten. Betroffene Eigentümer werden über die Eintragung informiert. Das LANUV führt den landesweiten Datenbestand.
Untere Bodenschutzbehörde im Steinfurt
Auskunft aus dem Altlastenkataster
Die Auskunft bezieht sich immer auf ein konkretes Flurstück, nicht auf eine Adresse oder einen Ortsteil. Halten Sie Gemarkung, Flur und Flurstücksnummer bereit - beides steht im Grundbuchauszug und in der Flurkarte.
Als Eigentümer weisen Sie Ihr berechtigtes Interesse mit dem Grundbuchauszug nach. Als Kaufinteressent brauchen Sie eine Vollmacht des Eigentümers oder einen Kaufvertragsentwurf. Auskunft nach Allgemeiner Verwaltungsgebührenordnung, meist 30 bis 130 Euro.
Orte im Steinfurt
Für diese Gemeinden und Städte im Steinfurt ist die untere Bodenschutzbehörde des Kreises zuständig.
- Altlastenverzeichnis Altenberge
- Altlastenverzeichnis Emsdetten
- Altlastenverzeichnis Greven
- Altlastenverzeichnis Hopsten
- Altlastenverzeichnis Hörstel
- Altlastenverzeichnis Horstmar
- Altlastenverzeichnis Ibbenbüren
- Altlastenverzeichnis Ladbergen
- Altlastenverzeichnis Laer
- Altlastenverzeichnis Lengerich
- Altlastenverzeichnis Lienen
- Altlastenverzeichnis Lotte
- Altlastenverzeichnis Metelen
- Altlastenverzeichnis Mettingen
- Altlastenverzeichnis Neuenkirchen
- Altlastenverzeichnis Nordwalde
- Altlastenverzeichnis Ochtrup
- Altlastenverzeichnis Recke
- Altlastenverzeichnis Rheine
- Altlastenverzeichnis Saerbeck
- Altlastenverzeichnis Steinfurt
- Altlastenverzeichnis Tecklenburg
- Altlastenverzeichnis Westerkappeln
- Altlastenverzeichnis Wettringen
Rechtsgrundlage in Nordrhein-Westfalen
| Amtliche Bezeichnung | Kataster über altlastverdächtige Flächen und Altlasten |
|---|---|
| Fachinformationssystem | Fachinformationssystem Stoffliche Bodenbelastung (FIS StoBo) |
| Landesgesetz | Landesbodenschutzgesetz Nordrhein-Westfalen (LBodSchG NRW) |
| Bundesrecht | Bundes-Bodenschutzgesetz (BBodSchG), BBodSchV |
| Fachbehörde des Landes | Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW (LANUV) |
| Untere Bodenschutzbehörde | Kreise und kreisfreie Städte |
| Gebührenrahmen | Auskunft nach Allgemeiner Verwaltungsgebührenordnung, meist 30 bis 130 Euro |
Nach § 8 LBodSchG NRW führen die unteren Bodenschutzbehörden das Kataster über altlastverdächtige Flächen und Altlasten. Betroffene Eigentümer werden über die Eintragung informiert. Das LANUV führt den landesweiten Datenbestand.
Angaben zum Landesrecht nach dem Stand der Recherche und ohne Gewähr. Maßgeblich ist die jeweils geltende Fassung des Gesetzes sowie die Gebührenordnung der zuständigen Stelle.
Häufige Fragen zum Steinfurt
Wer führt das Altlastenkataster für Steinfurt?
Die untere Bodenschutzbehörde Steinfurt führt das Altlastenkataster für alle Gemeinden im Kreisgebiet. Nach § 8 LBodSchG NRW führen die unteren Bodenschutzbehörden das Kataster über altlastverdächtige Flächen und Altlasten. Betroffene Eigentümer werden über die Eintragung informiert. Das LANUV führt den landesweiten Datenbestand.
Für welche Orte gilt die Zuständigkeit?
Die Zuständigkeit umfasst alle Gemeinden und Städte im Steinfurt. Eine Ausnahme bilden kreisangehörige große Städte, die in einigen Ländern eigene untere Bodenschutzbehörden unterhalten.