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Altlast

Eine Fläche, auf der eine schädliche Bodenveränderung oder Gefahr für den Einzelnen oder die Allgemeinheit nachgewiesen ist.

Erläuterung

Altlasten sind nach § 2 Abs. 5 BBodSchG stillgelegte Abfallbeseitigungsanlagen und sonstige Grundstücke, auf denen Abfälle behandelt, gelagert oder abgelagert worden sind (Altablagerungen), sowie Grundstücke stillgelegter Anlagen und sonstige Grundstücke, auf denen mit umweltgefährdenden Stoffen umgegangen worden ist (Altstandorte). Entscheidend ist, dass durch sie schädliche Bodenveränderungen oder sonstige Gefahren für den Einzelnen oder die Allgemeinheit hervorgerufen werden. Ohne diesen Nachweis liegt lediglich eine altlastverdächtige Fläche vor.

Verwandte Begriffe

Altlastverdächtige Fläche
Eine Altablagerung oder ein Altstandort, bei dem der Verdacht schädlicher Bodenveränderungen besteht, aber noch nicht bestätigt ist.
Altablagerung
Stillgelegte Deponie oder sonstiges Grundstück, auf dem Abfälle abgelagert wurden.
Altstandort
Grundstück einer stillgelegten Anlage, auf dem mit umweltgefährdenden Stoffen umgegangen wurde.
BBodSchG
Bundes-Bodenschutzgesetz, seit 1999 die bundesweite Rechtsgrundlage für Bodenschutz und Altlasten.
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