BBodSchG
Bundes-Bodenschutzgesetz, seit 1999 die bundesweite Rechtsgrundlage für Bodenschutz und Altlasten.
Erläuterung
Das Gesetz zum Schutz vor schädlichen Bodenveränderungen und zur Sanierung von Altlasten regelt Begriffe, Pflichten und Verantwortlichkeiten. Es bestimmt in § 4, wer zur Gefahrenabwehr verpflichtet ist, und in § 9 die behördlichen Untersuchungsbefugnisse. Das Kataster selbst regelt es nicht - dafür sind die Bodenschutzgesetze der Länder zuständig.
Verwandte Begriffe
- BBodSchV
- Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung mit den konkreten Prüf-, Maßnahmen- und Vorsorgewerten.
- Altlast
- Eine Fläche, auf der eine schädliche Bodenveränderung oder Gefahr für den Einzelnen oder die Allgemeinheit nachgewiesen ist.
- Untere Bodenschutzbehörde
- Die für Altlasten örtlich zuständige Behörde, in der Regel beim Landkreis oder der kreisfreien Stadt.