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BBodSchG

Bundes-Bodenschutzgesetz, seit 1999 die bundesweite Rechtsgrundlage für Bodenschutz und Altlasten.

Erläuterung

Das Gesetz zum Schutz vor schädlichen Bodenveränderungen und zur Sanierung von Altlasten regelt Begriffe, Pflichten und Verantwortlichkeiten. Es bestimmt in § 4, wer zur Gefahrenabwehr verpflichtet ist, und in § 9 die behördlichen Untersuchungsbefugnisse. Das Kataster selbst regelt es nicht - dafür sind die Bodenschutzgesetze der Länder zuständig.

Verwandte Begriffe

BBodSchV
Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung mit den konkreten Prüf-, Maßnahmen- und Vorsorgewerten.
Altlast
Eine Fläche, auf der eine schädliche Bodenveränderung oder Gefahr für den Einzelnen oder die Allgemeinheit nachgewiesen ist.
Untere Bodenschutzbehörde
Die für Altlasten örtlich zuständige Behörde, in der Regel beim Landkreis oder der kreisfreien Stadt.
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