Altlastenauskunft
Schriftliche Mitteilung der Behörde, ob ein Grundstück im Altlastenkataster geführt wird.
Erläuterung
Die Auskunft bezieht sich auf ein konkretes Flurstück und nennt den Erfassungs- und Bewertungsstand. Eine Negativauskunft bedeutet nicht, dass der Boden unbelastet ist - sie sagt nur, dass der Behörde nichts bekannt ist. Flächen ohne auffällige historische Nutzung wurden vielerorts nie systematisch untersucht.
Verwandte Begriffe
- Altlastenkataster
- Amtliches Verzeichnis der Altlasten und altlastverdächtigen Flächen, geführt nach Landesrecht.
- Orientierende Untersuchung
- Erste Messkampagne mit wenigen Proben, um einen Verdacht zu erhärten oder auszuräumen.