Altlastenkataster
Amtliches Verzeichnis der Altlasten und altlastverdächtigen Flächen, geführt nach Landesrecht.
Erläuterung
Je nach Bundesland heißt es Altlastenkataster, Bodenschutz- und Altlastenkataster oder Bodenbelastungskataster. Erfasst werden Lage, historische Nutzung, bekannte Schadstoffe, Untersuchungsstand und Bewertung. Das Kataster ist nicht öffentlich einsehbar: die Auskunft setzt in der Regel ein berechtigtes Interesse voraus, etwa Eigentum, eine Kaufabsicht mit Vollmacht oder ein Bauvorhaben.
Verwandte Begriffe
- Untere Bodenschutzbehörde
- Die für Altlasten örtlich zuständige Behörde, in der Regel beim Landkreis oder der kreisfreien Stadt.
- Altlast
- Eine Fläche, auf der eine schädliche Bodenveränderung oder Gefahr für den Einzelnen oder die Allgemeinheit nachgewiesen ist.
- Altlastenauskunft
- Schriftliche Mitteilung der Behörde, ob ein Grundstück im Altlastenkataster geführt wird.