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Altlastenverzeichnis Adelshofen

Das Altlastenkataster für Adelshofen führt Landratsamt Fürstenfeldbruck, Sachgebiet Altlasten als untere Bodenschutzbehörde für Fürstenfeldbruck. Dort erhalten Sie die Auskunft, ob ein Grundstück in Adelshofen als Altlast oder als altlastverdächtige Fläche geführt wird. Rechtsgrundlage ist das Bayerisches Bodenschutzgesetz (BayBodSchG).

Kurz beantwortet

Das Altlastenverzeichnis für Adelshofen führt Landratsamt Fürstenfeldbruck, Sachgebiet Altlasten als untere Bodenschutzbehörde. Die Auskunft für ein einzelnes Flurstück beantragen Sie dort schriftlich; Auskunft nach Kostenverzeichnis, in der Regel 25 bis 100 Euro je Flurstück. Amtlich heißt das Register in Bayern Altlastenkataster.

Altlastenauskunft für Adelshofen beantragen

Ihr Antrag geht an Landratsamt Fürstenfeldbruck, Sachgebiet Altlasten als zuständige untere Bodenschutzbehörde. Wir stellen ihn in Ihrem Auftrag und übernehmen die Korrespondenz.

  • Zuständige Stelle wird ermittelt
  • Bescheid per E-Mail oder Post
  • Weitere Unterlagen mitbestellbar
Jetzt Auskunft beantragen Kostenpflichtiger privater Antragsservice. Der Antrag ist auch direkt bei der Behörde möglich.

Altlastenauskunft Adelshofen auf einen Blick

Zuständige Stelle Landratsamt Fürstenfeldbruck, Sachgebiet Altlasten
Register Altlastenkataster (Altlasten- und Bodenschutz-Informationssystem (ABuDIS))
Rechtsgrundlage BayBodSchG und BBodSchG
Gebühr Auskunft nach Kostenverzeichnis, in der Regel 25 bis 100 Euro je Flurstück
Bearbeitungszeit in der Regel 1 bis 4 Wochen
Landkreis / kreisfreie Stadt Fürstenfeldbruck
Bundesland Bayern
Postleitzahlen 82276, 91587

Untere Bodenschutzbehörde für Adelshofen

Landratsamt Fürstenfeldbruck, Sachgebiet Altlasten Untere Bodenschutzbehörde · Fürstenfeldbruck · Bayern
Münchner Str. 32 82256 Fürstenfeldbruck Telefon: +49 8141 519907 E-Mail: Poststelle@lra-ffb.de Fax: +49 8141 519450 Website: www.lra-ffb.de
Details zur Behörde
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Zuständigkeit laut Amtsangabe

Erfassung altlastverdächtiger Flächen und Erteilung von Auskünften aus dem Altlastenkataster auf Grundlage des Bayerischen Umweltinformationsgesetzes (BayUIG)

Quelle: offizielle Website der Behörde , abgerufen am 29.08.2026

Sprechzeiten

Tag Von Bis Hinweis
Montag 08:00 Uhr 16:00 Uhr Wir bitten Sie, Termine vorab telefonisch zu vereinbaren
Dienstag 08:00 Uhr 16:00 Uhr Wir bitten Sie, Termine vorab telefonisch zu vereinbaren
Mittwoch 08:00 Uhr 16:00 Uhr Wir bitten Sie, Termine vorab telefonisch zu vereinbaren
Donnerstag 08:00 Uhr 16:00 Uhr Wir bitten Sie, Termine vorab telefonisch zu vereinbaren
Freitag 08:00 Uhr 12:00 Uhr Wir bitten Sie, Termine vorab telefonisch zu vereinbaren

Alle Angaben ohne Gewähr. Prüfen Sie die Zeiten vor einem Besuch auf der offiziellen Seite der Behörde.

Rechtsgrundlage in Bayern

Amtliche Bezeichnung Altlastenkataster
Fachinformationssystem Altlasten- und Bodenschutz-Informationssystem (ABuDIS)
Landesgesetz Bayerisches Bodenschutzgesetz (BayBodSchG)
Bundesrecht Bundes-Bodenschutzgesetz (BBodSchG), BBodSchV
Fachbehörde des Landes Bayerisches Landesamt für Umwelt (LfU)
Untere Bodenschutzbehörde Landratsämter und kreisfreie Städte
Gebührenrahmen Auskunft nach Kostenverzeichnis, in der Regel 25 bis 100 Euro je Flurstück

Bayern führt das Kataster nach Art. 3 BayBodSchG bei den Kreisverwaltungsbehörden, fachlich unterstützt durch das Landesamt für Umwelt. Erfasst werden Altlasten sowie altlastverdächtige Flächen, ergänzt um schädliche Bodenveränderungen.

Angaben zum Landesrecht nach dem Stand der Recherche und ohne Gewähr. Maßgeblich ist die jeweils geltende Fassung des Gesetzes sowie die Gebührenordnung der zuständigen Stelle.

Was im Altlastenkataster über ein Grundstück in Adelshofen steht

Ein Eintrag enthält die Lage des Flurstücks, die dokumentierte frühere Nutzung, die daraus abgeleiteten Verdachtsstoffe, den Untersuchungsstand und die behördliche Bewertung. Nicht jeder Eintrag bedeutet eine bestätigte Altlast: Der weitaus größte Teil der erfassten Flächen ist zunächst nur altlastverdächtig.

Die Auskunft nennt außerdem, ob für die Fläche bereits eine orientierende Untersuchung oder eine Detailuntersuchung vorliegt und ob Nutzungsbeschränkungen eingetragen sind. Für die Bewertung eines Kaufobjekts ist dieser Verfahrensstand oft wichtiger als der Eintrag selbst.

Eine Negativauskunft bedeutet nicht, dass der Boden unbelastet ist. Sie besagt nur, dass der Behörde für dieses Flurstück nichts bekannt ist. Flächen ohne auffällige Historie wurden vielerorts nie systematisch untersucht.

Altlastenauskunft für Adelshofen beantragen

Sie können den Antrag direkt bei Landratsamt Fürstenfeldbruck, Sachgebiet Altlasten stellen - formlos, schriftlich, mit Gemarkung, Flur und Flurstücksnummer. Das kostet Sie nur die amtliche Gebühr.

Wenn Sie den Weg abkürzen möchten, übernehmen wir das als privater Antragsservice: Wir stellen den Antrag in Ihrem Auftrag, reichen ihn bei der zuständigen Stelle ein und führen die Korrespondenz bis zum Bescheid.

Auskunft für Adelshofen beantragen

Das brauchen Sie für den Antrag

  • Gemarkung, Flur und Flurstücksnummer (aus Grundbuchauszug oder Flurkarte)
  • Anschrift des Grundstücks
  • Nachweis des berechtigten Interesses: Grundbuchauszug, Vollmacht oder Kaufvertragsentwurf
  • Angabe, wofür die Auskunft benötigt wird

Orte in der Umgebung von Adelshofen

Angrenzende Gemeinden können in denselben oder in einen anderen Zuständigkeitsbereich fallen. Bei Grundstücken nahe der Kreisgrenze lohnt der Blick auf den Nachbarort.

Häufige Fragen zum Altlastenverzeichnis Adelshofen

Wer führt das Altlastenverzeichnis für Adelshofen?

Landratsamt Fürstenfeldbruck, Sachgebiet Altlasten führt das Altlastenkataster für Adelshofen. Die Behörde ist untere Bodenschutzbehörde für Fürstenfeldbruck und erteilt Auskünfte zu einzelnen Flurstücken.

Wie erhalte ich eine Altlastenauskunft für ein Grundstück in Adelshofen?

Stellen Sie einen Antrag bei Landratsamt Fürstenfeldbruck, Sachgebiet Altlasten und geben Sie Gemarkung, Flur und Flurstücksnummer an. Sie müssen ein berechtigtes Interesse darlegen, etwa als Eigentümer, Kaufinteressent mit Vollmacht oder Bauherr. Bayern führt das Kataster nach Art. 3 BayBodSchG bei den Kreisverwaltungsbehörden, fachlich unterstützt durch das Landesamt für Umwelt. Erfasst werden Altlasten sowie altlastverdächtige Flächen, ergänzt um schädliche Bodenveränderungen.

Was kostet die Altlastenauskunft in Adelshofen?

Die Gebühr richtet sich nach dem Landesrecht von Bayern: Auskunft nach Kostenverzeichnis, in der Regel 25 bis 100 Euro je Flurstück. Der genaue Betrag steht im Gebührenverzeichnis der zuständigen Stelle.

Wie heißt das Altlastenkataster in Bayern?

Amtlich heißt es Altlastenkataster, das zugehörige Fachinformationssystem ist Altlasten- und Bodenschutz-Informationssystem (ABuDIS). Fachlich betreut wird es durch Bayerisches Landesamt für Umwelt (LfU).

Ist mein Grundstück in Adelshofen betroffen, wenn ein Nachbargrundstück im Kataster steht?

Nicht automatisch. Der Eintrag bezieht sich auf ein konkretes Flurstück. Relevant für Nachbargrundstücke wird eine Altlast erst, wenn sich Schadstoffe über Grundwasser oder Bodenluft ausbreiten. Ob eine solche Schadstofffahne vorliegt, ergibt sich aus der Detailuntersuchung und ist Teil der behördlichen Auskunft.

Brauche ich die Auskunft vor dem Kauf einer Immobilie in Adelshofen?

Bei Grundstücken mit gewerblicher oder industrieller Vornutzung ist sie dringend zu empfehlen. Kaufverträge schließen die Haftung des Verkäufers für Sachmängel in aller Regel aus, sodass das Sanierungsrisiko nach dem Kauf beim Erwerber liegt. Die Auskunft kostet einen zweistelligen bis niedrigen dreistelligen Betrag, eine Sanierung schnell ein Vielfaches.

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