Das Altlastenverzeichnis in Deutschland
Grundlagen: Aufbau des Katasters, Rechtsgrundlage, Eintragungsverfahren und die Folgen für Eigentümer.
8 Min. LesezeitDas Altlastenkataster für Amberg führt Stadt Amberg als untere Bodenschutzbehörde für Landkreis Unterallgäu. Dort erhalten Sie die Auskunft, ob ein Grundstück in Amberg als Altlast oder als altlastverdächtige Fläche geführt wird. Rechtsgrundlage ist das Bayerisches Bodenschutzgesetz (BayBodSchG).
Kurz beantwortet
Das Altlastenverzeichnis für Amberg führt Stadt Amberg als untere Bodenschutzbehörde. Die Auskunft für ein einzelnes Flurstück beantragen Sie dort schriftlich; Auskunft nach Kostenverzeichnis, in der Regel 25 bis 100 Euro je Flurstück. Amtlich heißt das Register in Bayern Altlastenkataster.
Ihr Antrag geht an Stadt Amberg als zuständige untere Bodenschutzbehörde. Wir stellen ihn in Ihrem Auftrag und übernehmen die Korrespondenz.
| Zuständige Stelle | Stadt Amberg |
|---|---|
| Register | Altlastenkataster (Altlasten- und Bodenschutz-Informationssystem (ABuDIS)) |
| Rechtsgrundlage | BayBodSchG und BBodSchG |
| Gebühr | Auskunft nach Kostenverzeichnis, in der Regel 25 bis 100 Euro je Flurstück |
| Bearbeitungszeit | in der Regel 1 bis 4 Wochen |
| Landkreis / kreisfreie Stadt | Landkreis Unterallgäu |
| Bundesland | Bayern |
| Postleitzahlen | 86854, 92224 |
Bauamt / Umweltamt
Quelle: offizielle Website der Behörde , abgerufen am 04.09.2026
| Tag | Von | Bis | Hinweis |
|---|---|---|---|
| Montag | 18:00 Uhr | 19:00 Uhr | Gemeindeverwaltung Amberg (Gemeindekanzlei) |
| Montag | 18:00 Uhr | 19:00 Uhr | Gemeindekanzlei / Rathaus Amberg |
| Donnerstag | 09:00 Uhr | 11:00 Uhr | Gemeindeverwaltung Amberg (Gemeindekanzlei) |
| Donnerstag | 09:00 Uhr | 11:00 Uhr | Gemeindekanzlei / Rathaus Amberg |
Alle Angaben ohne Gewähr. Prüfen Sie die Zeiten vor einem Besuch auf der offiziellen Seite der Behörde.
| Amtliche Bezeichnung | Altlastenkataster |
|---|---|
| Fachinformationssystem | Altlasten- und Bodenschutz-Informationssystem (ABuDIS) |
| Landesgesetz | Bayerisches Bodenschutzgesetz (BayBodSchG) |
| Bundesrecht | Bundes-Bodenschutzgesetz (BBodSchG), BBodSchV |
| Fachbehörde des Landes | Bayerisches Landesamt für Umwelt (LfU) |
| Untere Bodenschutzbehörde | Landratsämter und kreisfreie Städte |
| Gebührenrahmen | Auskunft nach Kostenverzeichnis, in der Regel 25 bis 100 Euro je Flurstück |
Bayern führt das Kataster nach Art. 3 BayBodSchG bei den Kreisverwaltungsbehörden, fachlich unterstützt durch das Landesamt für Umwelt. Erfasst werden Altlasten sowie altlastverdächtige Flächen, ergänzt um schädliche Bodenveränderungen.
Angaben zum Landesrecht nach dem Stand der Recherche und ohne Gewähr. Maßgeblich ist die jeweils geltende Fassung des Gesetzes sowie die Gebührenordnung der zuständigen Stelle.
Ein Eintrag enthält die Lage des Flurstücks, die dokumentierte frühere Nutzung, die daraus abgeleiteten Verdachtsstoffe, den Untersuchungsstand und die behördliche Bewertung. Nicht jeder Eintrag bedeutet eine bestätigte Altlast: Der weitaus größte Teil der erfassten Flächen ist zunächst nur altlastverdächtig.
Die Auskunft nennt außerdem, ob für die Fläche bereits eine orientierende Untersuchung oder eine Detailuntersuchung vorliegt und ob Nutzungsbeschränkungen eingetragen sind. Für die Bewertung eines Kaufobjekts ist dieser Verfahrensstand oft wichtiger als der Eintrag selbst.
Sie können den Antrag direkt bei Stadt Amberg stellen - formlos, schriftlich, mit Gemarkung, Flur und Flurstücksnummer. Das kostet Sie nur die amtliche Gebühr.
Wenn Sie den Weg abkürzen möchten, übernehmen wir das als privater Antragsservice: Wir stellen den Antrag in Ihrem Auftrag, reichen ihn bei der zuständigen Stelle ein und führen die Korrespondenz bis zum Bescheid.
Auskunft für Amberg beantragenAngrenzende Gemeinden können in denselben oder in einen anderen Zuständigkeitsbereich fallen. Bei Grundstücken nahe der Kreisgrenze lohnt der Blick auf den Nachbarort.
Stadt Amberg führt das Altlastenkataster für Amberg. Die Behörde ist untere Bodenschutzbehörde für Landkreis Unterallgäu und erteilt Auskünfte zu einzelnen Flurstücken.
Stellen Sie einen Antrag bei Stadt Amberg und geben Sie Gemarkung, Flur und Flurstücksnummer an. Sie müssen ein berechtigtes Interesse darlegen, etwa als Eigentümer, Kaufinteressent mit Vollmacht oder Bauherr. Bayern führt das Kataster nach Art. 3 BayBodSchG bei den Kreisverwaltungsbehörden, fachlich unterstützt durch das Landesamt für Umwelt. Erfasst werden Altlasten sowie altlastverdächtige Flächen, ergänzt um schädliche Bodenveränderungen.
Die Gebühr richtet sich nach dem Landesrecht von Bayern: Auskunft nach Kostenverzeichnis, in der Regel 25 bis 100 Euro je Flurstück. Der genaue Betrag steht im Gebührenverzeichnis der zuständigen Stelle.
Amtlich heißt es Altlastenkataster, das zugehörige Fachinformationssystem ist Altlasten- und Bodenschutz-Informationssystem (ABuDIS). Fachlich betreut wird es durch Bayerisches Landesamt für Umwelt (LfU).
Nicht automatisch. Der Eintrag bezieht sich auf ein konkretes Flurstück. Relevant für Nachbargrundstücke wird eine Altlast erst, wenn sich Schadstoffe über Grundwasser oder Bodenluft ausbreiten. Ob eine solche Schadstofffahne vorliegt, ergibt sich aus der Detailuntersuchung und ist Teil der behördlichen Auskunft.
Bei Grundstücken mit gewerblicher oder industrieller Vornutzung ist sie dringend zu empfehlen. Kaufverträge schließen die Haftung des Verkäufers für Sachmängel in aller Regel aus, sodass das Sanierungsrisiko nach dem Kauf beim Erwerber liegt. Die Auskunft kostet einen zweistelligen bis niedrigen dreistelligen Betrag, eine Sanierung schnell ein Vielfaches.
Grundlagen: Aufbau des Katasters, Rechtsgrundlage, Eintragungsverfahren und die Folgen für Eigentümer.
8 Min. LesezeitAntragsberechtigung, benötigte Angaben, Bearbeitungsdauer und Lesehilfe für den Bescheid.
7 Min. LesezeitDer Kaufvertrag schließt die Haftung für Altlasten meist aus. Was Sie vorher prüfen sollten.
9 Min. LesezeitEin Verdacht ist noch keine Altlast. Die Abgrenzung entscheidet über Untersuchungspflichten und Wertabschlag.
6 Min. LesezeitDiese Seite ist ein privates Verzeichnis und keine Behördenseite. Wir sind weder mit Stadt Amberg noch mit einer anderen Behörde verbunden. Datenstand: 24.09.2026.