Das Altlastenverzeichnis in Deutschland
Grundlagen: Aufbau des Katasters, Rechtsgrundlage, Eintragungsverfahren und die Folgen für Eigentümer.
8 Min. LesezeitDas Altlastenkataster für Anrode führt Landratsamt Unstrut-Hainich-Kreis, Fachdienst Bau und Umwelt als untere Bodenschutzbehörde für Unstrut-Hainich-Kreis. Dort erhalten Sie die Auskunft, ob ein Grundstück in Anrode als Altlast oder als altlastverdächtige Fläche geführt wird. Rechtsgrundlage ist das Thüringer Bodenschutzgesetz (ThürBodSchG).
Kurz beantwortet
Das Altlastenverzeichnis für Anrode führt Landratsamt Unstrut-Hainich-Kreis, Fachdienst Bau und Umwelt als untere Bodenschutzbehörde. Die Auskunft für ein einzelnes Flurstück beantragen Sie dort schriftlich; Auskunft nach Thüringer Verwaltungskostenordnung, überwiegend 25 bis 95 Euro. Amtlich heißt das Register in Thüringen Altlastenkataster.
Ihr Antrag geht an Landratsamt Unstrut-Hainich-Kreis, Fachdienst Bau und Umwelt als zuständige untere Bodenschutzbehörde. Wir stellen ihn in Ihrem Auftrag und übernehmen die Korrespondenz.
| Zuständige Stelle | Landratsamt Unstrut-Hainich-Kreis, Fachdienst Bau und Umwelt |
|---|---|
| Register | Altlastenkataster (Thüringer Altlasteninformationssystem (THALIS)) |
| Rechtsgrundlage | ThürBodSchG und BBodSchG |
| Gebühr | Auskunft nach Thüringer Verwaltungskostenordnung, überwiegend 25 bis 95 Euro |
| Bearbeitungszeit | in der Regel 1 bis 4 Wochen |
| Landkreis / kreisfreie Stadt | Unstrut-Hainich-Kreis |
| Bundesland | Thüringen |
| Postleitzahlen | 99976 |
Für Landratsamt Unstrut-Hainich-Kreis, Fachdienst Bau und Umwelt liegen uns keine verbindlichen Sprechzeiten vor. Wir geben hier bewusst keine geschätzten Zeiten an, weil untere Bodenschutzbehörden ihre Zeiten häufig kurzfristig ändern und Auskünfte ohnehin überwiegend schriftlich erteilt werden.
Gut zu wissen: Für die Altlastenauskunft ist kein persönlicher Besuch nötig. Ein formloser schriftlicher Antrag mit Gemarkung, Flur und Flurstücksnummer genügt in aller Regel.
| Amtliche Bezeichnung | Altlastenkataster |
|---|---|
| Fachinformationssystem | Thüringer Altlasteninformationssystem (THALIS) |
| Landesgesetz | Thüringer Bodenschutzgesetz (ThürBodSchG) |
| Bundesrecht | Bundes-Bodenschutzgesetz (BBodSchG), BBodSchV |
| Fachbehörde des Landes | Landesamt für Umwelt, Bergbau und Naturschutz (TLUBN) |
| Untere Bodenschutzbehörde | Landratsämter und kreisfreie Städte |
| Gebührenrahmen | Auskunft nach Thüringer Verwaltungskostenordnung, überwiegend 25 bis 95 Euro |
Thüringen erfasst Altlasten und Verdachtsflächen im System THALIS. Die untere Bodenschutzbehörde beim Landratsamt erteilt die Einzelauskunft, das TLUBN führt die landesweite Auswertung.
Angaben zum Landesrecht nach dem Stand der Recherche und ohne Gewähr. Maßgeblich ist die jeweils geltende Fassung des Gesetzes sowie die Gebührenordnung der zuständigen Stelle.
Ein Eintrag enthält die Lage des Flurstücks, die dokumentierte frühere Nutzung, die daraus abgeleiteten Verdachtsstoffe, den Untersuchungsstand und die behördliche Bewertung. Nicht jeder Eintrag bedeutet eine bestätigte Altlast: Der weitaus größte Teil der erfassten Flächen ist zunächst nur altlastverdächtig.
Die Auskunft nennt außerdem, ob für die Fläche bereits eine orientierende Untersuchung oder eine Detailuntersuchung vorliegt und ob Nutzungsbeschränkungen eingetragen sind. Für die Bewertung eines Kaufobjekts ist dieser Verfahrensstand oft wichtiger als der Eintrag selbst.
Sie können den Antrag direkt bei Landratsamt Unstrut-Hainich-Kreis, Fachdienst Bau und Umwelt stellen - formlos, schriftlich, mit Gemarkung, Flur und Flurstücksnummer. Das kostet Sie nur die amtliche Gebühr.
Wenn Sie den Weg abkürzen möchten, übernehmen wir das als privater Antragsservice: Wir stellen den Antrag in Ihrem Auftrag, reichen ihn bei der zuständigen Stelle ein und führen die Korrespondenz bis zum Bescheid.
Auskunft für Anrode beantragenAngrenzende Gemeinden können in denselben oder in einen anderen Zuständigkeitsbereich fallen. Bei Grundstücken nahe der Kreisgrenze lohnt der Blick auf den Nachbarort.
Landratsamt Unstrut-Hainich-Kreis, Fachdienst Bau und Umwelt führt das Altlastenkataster für Anrode. Die Behörde ist untere Bodenschutzbehörde für Unstrut-Hainich-Kreis und erteilt Auskünfte zu einzelnen Flurstücken.
Stellen Sie einen Antrag bei Landratsamt Unstrut-Hainich-Kreis, Fachdienst Bau und Umwelt und geben Sie Gemarkung, Flur und Flurstücksnummer an. Sie müssen ein berechtigtes Interesse darlegen, etwa als Eigentümer, Kaufinteressent mit Vollmacht oder Bauherr. Thüringen erfasst Altlasten und Verdachtsflächen im System THALIS. Die untere Bodenschutzbehörde beim Landratsamt erteilt die Einzelauskunft, das TLUBN führt die landesweite Auswertung.
Die Gebühr richtet sich nach dem Landesrecht von Thüringen: Auskunft nach Thüringer Verwaltungskostenordnung, überwiegend 25 bis 95 Euro. Der genaue Betrag steht im Gebührenverzeichnis der zuständigen Stelle.
Amtlich heißt es Altlastenkataster, das zugehörige Fachinformationssystem ist Thüringer Altlasteninformationssystem (THALIS). Fachlich betreut wird es durch Landesamt für Umwelt, Bergbau und Naturschutz (TLUBN).
Nicht automatisch. Der Eintrag bezieht sich auf ein konkretes Flurstück. Relevant für Nachbargrundstücke wird eine Altlast erst, wenn sich Schadstoffe über Grundwasser oder Bodenluft ausbreiten. Ob eine solche Schadstofffahne vorliegt, ergibt sich aus der Detailuntersuchung und ist Teil der behördlichen Auskunft.
Bei Grundstücken mit gewerblicher oder industrieller Vornutzung ist sie dringend zu empfehlen. Kaufverträge schließen die Haftung des Verkäufers für Sachmängel in aller Regel aus, sodass das Sanierungsrisiko nach dem Kauf beim Erwerber liegt. Die Auskunft kostet einen zweistelligen bis niedrigen dreistelligen Betrag, eine Sanierung schnell ein Vielfaches.
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