Das Altlastenverzeichnis in Deutschland
Grundlagen: Aufbau des Katasters, Rechtsgrundlage, Eintragungsverfahren und die Folgen für Eigentümer.
8 Min. LesezeitFür Grundstücke in Bötzingen führt die untere Bodenschutzbehörde das Bodenschutz- und Altlastenkataster nach dem Landesrecht von Baden-Württemberg. Zuständig sind Landratsämter und Bürgermeisterämter der Stadtkreise. Rechtsgrundlage ist das Landes-Bodenschutz- und Altlastengesetz Baden-Württemberg (LBodSchAG BW).
Kurz beantwortet
Für Bötzingen führt die untere Bodenschutzbehörde das Bodenschutz- und Altlastenkataster. Zuständig sind Landratsämter und Bürgermeisterämter der Stadtkreise. Eine namentlich zugeordnete Stelle liegt uns für diesen Ort noch nicht vor - wenden Sie sich an die Kreisverwaltung (Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald) und fragen Sie nach der unteren Bodenschutzbehörde.
Wir ermitteln die zuständige untere Bodenschutzbehörde, stellen den Antrag in Ihrem Auftrag und übernehmen die Korrespondenz.
| Zuständige Stelle | Landratsämter und Bürgermeisterämter der Stadtkreise |
|---|---|
| Register | Bodenschutz- und Altlastenkataster (Bodenschutz- und Altlastenkataster (BAK)) |
| Rechtsgrundlage | LBodSchAG BW und BBodSchG |
| Gebühr | Schriftliche Auskunft je nach Landkreis üblicherweise zwischen 30 und 120 Euro |
| Bearbeitungszeit | in der Regel 1 bis 4 Wochen |
| Landkreis / kreisfreie Stadt | Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald |
| Bundesland | Baden-Württemberg |
| Postleitzahlen | 79268 |
| Amtliche Bezeichnung | Bodenschutz- und Altlastenkataster |
|---|---|
| Fachinformationssystem | Bodenschutz- und Altlastenkataster (BAK) |
| Landesgesetz | Landes-Bodenschutz- und Altlastengesetz Baden-Württemberg (LBodSchAG BW) |
| Bundesrecht | Bundes-Bodenschutzgesetz (BBodSchG), BBodSchV |
| Fachbehörde des Landes | Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg (LUBW) |
| Untere Bodenschutzbehörde | Landratsämter und Bürgermeisterämter der Stadtkreise |
| Gebührenrahmen | Schriftliche Auskunft je nach Landkreis üblicherweise zwischen 30 und 120 Euro |
Die Auskunft erteilt die untere Bodenschutzbehörde beim Landratsamt oder beim Stadtkreis. Baden-Württemberg führt das Kataster flächendeckend nach einheitlichem Erfassungsschema, die Bewertung erfolgt in den Stufen erfasst, orientierend untersucht, Detailuntersuchung und Sanierung.
Angaben zum Landesrecht nach dem Stand der Recherche und ohne Gewähr. Maßgeblich ist die jeweils geltende Fassung des Gesetzes sowie die Gebührenordnung der zuständigen Stelle.
Ein Eintrag enthält die Lage des Flurstücks, die dokumentierte frühere Nutzung, die daraus abgeleiteten Verdachtsstoffe, den Untersuchungsstand und die behördliche Bewertung. Nicht jeder Eintrag bedeutet eine bestätigte Altlast: Der weitaus größte Teil der erfassten Flächen ist zunächst nur altlastverdächtig.
Die Auskunft nennt außerdem, ob für die Fläche bereits eine orientierende Untersuchung oder eine Detailuntersuchung vorliegt und ob Nutzungsbeschränkungen eingetragen sind. Für die Bewertung eines Kaufobjekts ist dieser Verfahrensstand oft wichtiger als der Eintrag selbst.
Sie können den Antrag direkt bei der zuständigen unteren Bodenschutzbehörde stellen - formlos, schriftlich, mit Gemarkung, Flur und Flurstücksnummer. Das kostet Sie nur die amtliche Gebühr.
Wenn Sie den Weg abkürzen möchten, übernehmen wir das als privater Antragsservice: Wir stellen den Antrag in Ihrem Auftrag, reichen ihn bei der zuständigen Stelle ein und führen die Korrespondenz bis zum Bescheid.
Auskunft für Bötzingen beantragenAngrenzende Gemeinden können in denselben oder in einen anderen Zuständigkeitsbereich fallen. Bei Grundstücken nahe der Kreisgrenze lohnt der Blick auf den Nachbarort.
Das Bodenschutz- und Altlastenkataster für Bötzingen führt die untere Bodenschutzbehörde. Zuständig sind Landratsämter und Bürgermeisterämter der Stadtkreise.
Stellen Sie einen Antrag bei die untere Bodenschutzbehörde und geben Sie Gemarkung, Flur und Flurstücksnummer an. Sie müssen ein berechtigtes Interesse darlegen, etwa als Eigentümer, Kaufinteressent mit Vollmacht oder Bauherr. Die Auskunft erteilt die untere Bodenschutzbehörde beim Landratsamt oder beim Stadtkreis. Baden-Württemberg führt das Kataster flächendeckend nach einheitlichem Erfassungsschema, die Bewertung erfolgt in den Stufen erfasst, orientierend untersucht, Detailuntersuchung und Sanierung.
Die Gebühr richtet sich nach dem Landesrecht von Baden-Württemberg: schriftliche Auskunft je nach Landkreis üblicherweise zwischen 30 und 120 Euro. Der genaue Betrag steht im Gebührenverzeichnis der zuständigen Stelle.
Amtlich heißt es Bodenschutz- und Altlastenkataster, das zugehörige Fachinformationssystem ist Bodenschutz- und Altlastenkataster (BAK). Fachlich betreut wird es durch Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg (LUBW).
Nicht automatisch. Der Eintrag bezieht sich auf ein konkretes Flurstück. Relevant für Nachbargrundstücke wird eine Altlast erst, wenn sich Schadstoffe über Grundwasser oder Bodenluft ausbreiten. Ob eine solche Schadstofffahne vorliegt, ergibt sich aus der Detailuntersuchung und ist Teil der behördlichen Auskunft.
Bei Grundstücken mit gewerblicher oder industrieller Vornutzung ist sie dringend zu empfehlen. Kaufverträge schließen die Haftung des Verkäufers für Sachmängel in aller Regel aus, sodass das Sanierungsrisiko nach dem Kauf beim Erwerber liegt. Die Auskunft kostet einen zweistelligen bis niedrigen dreistelligen Betrag, eine Sanierung schnell ein Vielfaches.
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