Das Altlastenverzeichnis in Deutschland
Grundlagen: Aufbau des Katasters, Rechtsgrundlage, Eintragungsverfahren und die Folgen für Eigentümer.
8 Min. LesezeitFür Grundstücke in Bücken führt die untere Bodenschutzbehörde das Altlastenkataster nach dem Landesrecht von Niedersachsen. Zuständig sind Landkreise, kreisfreie Städte und große selbständige Städte. Rechtsgrundlage ist das Niedersächsisches Bodenschutzgesetz (NBodSchG).
Kurz beantwortet
Für Bücken führt die untere Bodenschutzbehörde das Altlastenkataster. Zuständig sind Landkreise, kreisfreie Städte und große selbständige Städte. Eine namentlich zugeordnete Stelle liegt uns für diesen Ort noch nicht vor - wenden Sie sich an die Kreisverwaltung (Landkreis Nienburg/Weser) und fragen Sie nach der unteren Bodenschutzbehörde.
Wir ermitteln die zuständige untere Bodenschutzbehörde, stellen den Antrag in Ihrem Auftrag und übernehmen die Korrespondenz.
| Zuständige Stelle | Landkreise, kreisfreie Städte und große selbständige Städte |
|---|---|
| Register | Altlastenkataster (Niedersächsisches Bodeninformationssystem (NIBIS)) |
| Rechtsgrundlage | NBodSchG und BBodSchG |
| Gebühr | Auskunft nach Kostenordnung, in der Regel 30 bis 120 Euro |
| Bearbeitungszeit | in der Regel 1 bis 4 Wochen |
| Landkreis / kreisfreie Stadt | Landkreis Nienburg/Weser |
| Bundesland | Niedersachsen |
| Postleitzahlen | 27333 |
| Amtliche Bezeichnung | Altlastenkataster |
|---|---|
| Fachinformationssystem | Niedersächsisches Bodeninformationssystem (NIBIS) |
| Landesgesetz | Niedersächsisches Bodenschutzgesetz (NBodSchG) |
| Bundesrecht | Bundes-Bodenschutzgesetz (BBodSchG), BBodSchV |
| Fachbehörde des Landes | Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie (LBEG) |
| Untere Bodenschutzbehörde | Landkreise, kreisfreie Städte und große selbständige Städte |
| Gebührenrahmen | Auskunft nach Kostenordnung, in der Regel 30 bis 120 Euro |
Niedersachsen führt die Altlastendaten im Fachinformationssystem des LBEG, die Auskunft im Einzelfall erteilt aber die untere Bodenschutzbehörde vor Ort. Für Rüstungsaltlasten gibt es gesonderte Zuständigkeiten.
Angaben zum Landesrecht nach dem Stand der Recherche und ohne Gewähr. Maßgeblich ist die jeweils geltende Fassung des Gesetzes sowie die Gebührenordnung der zuständigen Stelle.
Ein Eintrag enthält die Lage des Flurstücks, die dokumentierte frühere Nutzung, die daraus abgeleiteten Verdachtsstoffe, den Untersuchungsstand und die behördliche Bewertung. Nicht jeder Eintrag bedeutet eine bestätigte Altlast: Der weitaus größte Teil der erfassten Flächen ist zunächst nur altlastverdächtig.
Die Auskunft nennt außerdem, ob für die Fläche bereits eine orientierende Untersuchung oder eine Detailuntersuchung vorliegt und ob Nutzungsbeschränkungen eingetragen sind. Für die Bewertung eines Kaufobjekts ist dieser Verfahrensstand oft wichtiger als der Eintrag selbst.
Sie können den Antrag direkt bei der zuständigen unteren Bodenschutzbehörde stellen - formlos, schriftlich, mit Gemarkung, Flur und Flurstücksnummer. Das kostet Sie nur die amtliche Gebühr.
Wenn Sie den Weg abkürzen möchten, übernehmen wir das als privater Antragsservice: Wir stellen den Antrag in Ihrem Auftrag, reichen ihn bei der zuständigen Stelle ein und führen die Korrespondenz bis zum Bescheid.
Auskunft für Bücken beantragenAngrenzende Gemeinden können in denselben oder in einen anderen Zuständigkeitsbereich fallen. Bei Grundstücken nahe der Kreisgrenze lohnt der Blick auf den Nachbarort.
Das Altlastenkataster für Bücken führt die untere Bodenschutzbehörde. Zuständig sind Landkreise, kreisfreie Städte und große selbständige Städte.
Stellen Sie einen Antrag bei die untere Bodenschutzbehörde und geben Sie Gemarkung, Flur und Flurstücksnummer an. Sie müssen ein berechtigtes Interesse darlegen, etwa als Eigentümer, Kaufinteressent mit Vollmacht oder Bauherr. Niedersachsen führt die Altlastendaten im Fachinformationssystem des LBEG, die Auskunft im Einzelfall erteilt aber die untere Bodenschutzbehörde vor Ort. Für Rüstungsaltlasten gibt es gesonderte Zuständigkeiten.
Die Gebühr richtet sich nach dem Landesrecht von Niedersachsen: Auskunft nach Kostenordnung, in der Regel 30 bis 120 Euro. Der genaue Betrag steht im Gebührenverzeichnis der zuständigen Stelle.
Amtlich heißt es Altlastenkataster, das zugehörige Fachinformationssystem ist Niedersächsisches Bodeninformationssystem (NIBIS). Fachlich betreut wird es durch Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie (LBEG).
Nicht automatisch. Der Eintrag bezieht sich auf ein konkretes Flurstück. Relevant für Nachbargrundstücke wird eine Altlast erst, wenn sich Schadstoffe über Grundwasser oder Bodenluft ausbreiten. Ob eine solche Schadstofffahne vorliegt, ergibt sich aus der Detailuntersuchung und ist Teil der behördlichen Auskunft.
Bei Grundstücken mit gewerblicher oder industrieller Vornutzung ist sie dringend zu empfehlen. Kaufverträge schließen die Haftung des Verkäufers für Sachmängel in aller Regel aus, sodass das Sanierungsrisiko nach dem Kauf beim Erwerber liegt. Die Auskunft kostet einen zweistelligen bis niedrigen dreistelligen Betrag, eine Sanierung schnell ein Vielfaches.
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