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Altlastenverzeichnis Dachsenhausen

Für Grundstücke in Dachsenhausen führt die untere Bodenschutzbehörde das Altlastenkataster nach dem Landesrecht von Rheinland-Pfalz. Zuständig sind Kreisverwaltungen und Stadtverwaltungen kreisfreier Städte. Rechtsgrundlage ist das Landesbodenschutzgesetz Rheinland-Pfalz (LBodSchG RP).

Kurz beantwortet

Für Dachsenhausen führt die untere Bodenschutzbehörde das Altlastenkataster. Zuständig sind Kreisverwaltungen und Stadtverwaltungen kreisfreier Städte. Eine namentlich zugeordnete Stelle liegt uns für diesen Ort noch nicht vor - wenden Sie sich an die Kreisverwaltung (Rhein-Lahn-Kreis) und fragen Sie nach der unteren Bodenschutzbehörde.

Altlastenauskunft für Dachsenhausen beantragen

Wir ermitteln die zuständige untere Bodenschutzbehörde, stellen den Antrag in Ihrem Auftrag und übernehmen die Korrespondenz.

  • Zuständige Stelle wird ermittelt
  • Bescheid per E-Mail oder Post
  • Weitere Unterlagen mitbestellbar
Jetzt Auskunft beantragen Kostenpflichtiger privater Antragsservice. Der Antrag ist auch direkt bei der Behörde möglich.

Altlastenauskunft Dachsenhausen auf einen Blick

Zuständige Stelle Kreisverwaltungen und Stadtverwaltungen kreisfreier Städte
Register Altlastenkataster (Bodenschutzkataster Rheinland-Pfalz)
Rechtsgrundlage LBodSchG RP und BBodSchG
Gebühr Auskunft nach Besonderem Gebührenverzeichnis, häufig 25 bis 100 Euro
Bearbeitungszeit in der Regel 1 bis 4 Wochen
Landkreis / kreisfreie Stadt Rhein-Lahn-Kreis
Bundesland Rheinland-Pfalz
Postleitzahlen 56340

Rechtsgrundlage in Rheinland-Pfalz

Amtliche Bezeichnung Altlastenkataster
Fachinformationssystem Bodenschutzkataster Rheinland-Pfalz
Landesgesetz Landesbodenschutzgesetz Rheinland-Pfalz (LBodSchG RP)
Bundesrecht Bundes-Bodenschutzgesetz (BBodSchG), BBodSchV
Fachbehörde des Landes Landesamt für Umwelt Rheinland-Pfalz (LfU)
Untere Bodenschutzbehörde Kreisverwaltungen und Stadtverwaltungen kreisfreier Städte
Gebührenrahmen Auskunft nach Besonderem Gebührenverzeichnis, häufig 25 bis 100 Euro

Das Bodenschutzkataster wird bei den unteren Bodenschutzbehörden geführt und vom Landesamt für Umwelt fachlich betreut. Erfasst sind Altablagerungen, Altstandorte und schädliche Bodenveränderungen.

Angaben zum Landesrecht nach dem Stand der Recherche und ohne Gewähr. Maßgeblich ist die jeweils geltende Fassung des Gesetzes sowie die Gebührenordnung der zuständigen Stelle.

Was im Altlastenkataster über ein Grundstück in Dachsenhausen steht

Ein Eintrag enthält die Lage des Flurstücks, die dokumentierte frühere Nutzung, die daraus abgeleiteten Verdachtsstoffe, den Untersuchungsstand und die behördliche Bewertung. Nicht jeder Eintrag bedeutet eine bestätigte Altlast: Der weitaus größte Teil der erfassten Flächen ist zunächst nur altlastverdächtig.

Die Auskunft nennt außerdem, ob für die Fläche bereits eine orientierende Untersuchung oder eine Detailuntersuchung vorliegt und ob Nutzungsbeschränkungen eingetragen sind. Für die Bewertung eines Kaufobjekts ist dieser Verfahrensstand oft wichtiger als der Eintrag selbst.

Eine Negativauskunft bedeutet nicht, dass der Boden unbelastet ist. Sie besagt nur, dass der Behörde für dieses Flurstück nichts bekannt ist. Flächen ohne auffällige Historie wurden vielerorts nie systematisch untersucht.

Altlastenauskunft für Dachsenhausen beantragen

Sie können den Antrag direkt bei der zuständigen unteren Bodenschutzbehörde stellen - formlos, schriftlich, mit Gemarkung, Flur und Flurstücksnummer. Das kostet Sie nur die amtliche Gebühr.

Wenn Sie den Weg abkürzen möchten, übernehmen wir das als privater Antragsservice: Wir stellen den Antrag in Ihrem Auftrag, reichen ihn bei der zuständigen Stelle ein und führen die Korrespondenz bis zum Bescheid.

Auskunft für Dachsenhausen beantragen

Das brauchen Sie für den Antrag

  • Gemarkung, Flur und Flurstücksnummer (aus Grundbuchauszug oder Flurkarte)
  • Anschrift des Grundstücks
  • Nachweis des berechtigten Interesses: Grundbuchauszug, Vollmacht oder Kaufvertragsentwurf
  • Angabe, wofür die Auskunft benötigt wird

Orte in der Umgebung von Dachsenhausen

Angrenzende Gemeinden können in denselben oder in einen anderen Zuständigkeitsbereich fallen. Bei Grundstücken nahe der Kreisgrenze lohnt der Blick auf den Nachbarort.

Häufige Fragen zum Altlastenverzeichnis Dachsenhausen

Wer führt das Altlastenverzeichnis für Dachsenhausen?

Das Altlastenkataster für Dachsenhausen führt die untere Bodenschutzbehörde. Zuständig sind Kreisverwaltungen und Stadtverwaltungen kreisfreier Städte.

Wie erhalte ich eine Altlastenauskunft für ein Grundstück in Dachsenhausen?

Stellen Sie einen Antrag bei die untere Bodenschutzbehörde und geben Sie Gemarkung, Flur und Flurstücksnummer an. Sie müssen ein berechtigtes Interesse darlegen, etwa als Eigentümer, Kaufinteressent mit Vollmacht oder Bauherr. Das Bodenschutzkataster wird bei den unteren Bodenschutzbehörden geführt und vom Landesamt für Umwelt fachlich betreut. Erfasst sind Altablagerungen, Altstandorte und schädliche Bodenveränderungen.

Was kostet die Altlastenauskunft in Dachsenhausen?

Die Gebühr richtet sich nach dem Landesrecht von Rheinland-Pfalz: Auskunft nach Besonderem Gebührenverzeichnis, häufig 25 bis 100 Euro. Der genaue Betrag steht im Gebührenverzeichnis der zuständigen Stelle.

Wie heißt das Altlastenkataster in Rheinland-Pfalz?

Amtlich heißt es Altlastenkataster, das zugehörige Fachinformationssystem ist Bodenschutzkataster Rheinland-Pfalz. Fachlich betreut wird es durch Landesamt für Umwelt Rheinland-Pfalz (LfU).

Ist mein Grundstück in Dachsenhausen betroffen, wenn ein Nachbargrundstück im Kataster steht?

Nicht automatisch. Der Eintrag bezieht sich auf ein konkretes Flurstück. Relevant für Nachbargrundstücke wird eine Altlast erst, wenn sich Schadstoffe über Grundwasser oder Bodenluft ausbreiten. Ob eine solche Schadstofffahne vorliegt, ergibt sich aus der Detailuntersuchung und ist Teil der behördlichen Auskunft.

Brauche ich die Auskunft vor dem Kauf einer Immobilie in Dachsenhausen?

Bei Grundstücken mit gewerblicher oder industrieller Vornutzung ist sie dringend zu empfehlen. Kaufverträge schließen die Haftung des Verkäufers für Sachmängel in aller Regel aus, sodass das Sanierungsrisiko nach dem Kauf beim Erwerber liegt. Die Auskunft kostet einen zweistelligen bis niedrigen dreistelligen Betrag, eine Sanierung schnell ein Vielfaches.

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