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Altlastenverzeichnis Eßweiler

Das Altlastenkataster für Eßweiler führt Verbandsgemeinde Oberes Glantal - Fachbereich 2 - Bauen & Umwelt als untere Bodenschutzbehörde für Landkreis Kusel. Dort erhalten Sie die Auskunft, ob ein Grundstück in Eßweiler als Altlast oder als altlastverdächtige Fläche geführt wird. Rechtsgrundlage ist das Landesbodenschutzgesetz Rheinland-Pfalz (LBodSchG RP).

Kurz beantwortet

Das Altlastenverzeichnis für Eßweiler führt Verbandsgemeinde Oberes Glantal - Fachbereich 2 - Bauen & Umwelt als untere Bodenschutzbehörde. Die Auskunft für ein einzelnes Flurstück beantragen Sie dort schriftlich; Auskunft nach Besonderem Gebührenverzeichnis, häufig 25 bis 100 Euro. Amtlich heißt das Register in Rheinland-Pfalz Altlastenkataster.

Altlastenauskunft für Eßweiler beantragen

Ihr Antrag geht an Verbandsgemeinde Oberes Glantal - Fachbereich 2 - Bauen & Umwelt als zuständige untere Bodenschutzbehörde. Wir stellen ihn in Ihrem Auftrag und übernehmen die Korrespondenz.

  • Zuständige Stelle wird ermittelt
  • Bescheid per E-Mail oder Post
  • Weitere Unterlagen mitbestellbar
Jetzt Auskunft beantragen Kostenpflichtiger privater Antragsservice. Der Antrag ist auch direkt bei der Behörde möglich.

Altlastenauskunft Eßweiler auf einen Blick

Zuständige Stelle Verbandsgemeinde Oberes Glantal - Fachbereich 2 - Bauen & Umwelt
Register Altlastenkataster (Bodenschutzkataster Rheinland-Pfalz)
Rechtsgrundlage LBodSchG RP und BBodSchG
Gebühr Auskunft nach Besonderem Gebührenverzeichnis, häufig 25 bis 100 Euro
Bearbeitungszeit in der Regel 1 bis 4 Wochen
Landkreis / kreisfreie Stadt Landkreis Kusel
Bundesland Rheinland-Pfalz
Postleitzahlen 67754

Untere Bodenschutzbehörde für Eßweiler

Verbandsgemeinde Oberes Glantal - Fachbereich 2 - Bauen & Umwelt Untere Bodenschutzbehörde · Landkreis Kusel · Rheinland-Pfalz
Rathausstraße 8 66901 Schönenberg-Kübelberg Telefon: +49 6373 5040 Fax: +49 6373 50422100
Details zur Behörde
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Sprechzeiten

Für Verbandsgemeinde Oberes Glantal - Fachbereich 2 - Bauen & Umwelt liegen uns keine verbindlichen Sprechzeiten vor. Wir geben hier bewusst keine geschätzten Zeiten an, weil untere Bodenschutzbehörden ihre Zeiten häufig kurzfristig ändern und Auskünfte ohnehin überwiegend schriftlich erteilt werden.

Gut zu wissen: Für die Altlastenauskunft ist kein persönlicher Besuch nötig. Ein formloser schriftlicher Antrag mit Gemarkung, Flur und Flurstücksnummer genügt in aller Regel.

Rechtsgrundlage in Rheinland-Pfalz

Amtliche Bezeichnung Altlastenkataster
Fachinformationssystem Bodenschutzkataster Rheinland-Pfalz
Landesgesetz Landesbodenschutzgesetz Rheinland-Pfalz (LBodSchG RP)
Bundesrecht Bundes-Bodenschutzgesetz (BBodSchG), BBodSchV
Fachbehörde des Landes Landesamt für Umwelt Rheinland-Pfalz (LfU)
Untere Bodenschutzbehörde Kreisverwaltungen und Stadtverwaltungen kreisfreier Städte
Gebührenrahmen Auskunft nach Besonderem Gebührenverzeichnis, häufig 25 bis 100 Euro

Das Bodenschutzkataster wird bei den unteren Bodenschutzbehörden geführt und vom Landesamt für Umwelt fachlich betreut. Erfasst sind Altablagerungen, Altstandorte und schädliche Bodenveränderungen.

Angaben zum Landesrecht nach dem Stand der Recherche und ohne Gewähr. Maßgeblich ist die jeweils geltende Fassung des Gesetzes sowie die Gebührenordnung der zuständigen Stelle.

Was im Altlastenkataster über ein Grundstück in Eßweiler steht

Ein Eintrag enthält die Lage des Flurstücks, die dokumentierte frühere Nutzung, die daraus abgeleiteten Verdachtsstoffe, den Untersuchungsstand und die behördliche Bewertung. Nicht jeder Eintrag bedeutet eine bestätigte Altlast: Der weitaus größte Teil der erfassten Flächen ist zunächst nur altlastverdächtig.

Die Auskunft nennt außerdem, ob für die Fläche bereits eine orientierende Untersuchung oder eine Detailuntersuchung vorliegt und ob Nutzungsbeschränkungen eingetragen sind. Für die Bewertung eines Kaufobjekts ist dieser Verfahrensstand oft wichtiger als der Eintrag selbst.

Eine Negativauskunft bedeutet nicht, dass der Boden unbelastet ist. Sie besagt nur, dass der Behörde für dieses Flurstück nichts bekannt ist. Flächen ohne auffällige Historie wurden vielerorts nie systematisch untersucht.

Altlastenauskunft für Eßweiler beantragen

Sie können den Antrag direkt bei Verbandsgemeinde Oberes Glantal - Fachbereich 2 - Bauen & Umwelt stellen - formlos, schriftlich, mit Gemarkung, Flur und Flurstücksnummer. Das kostet Sie nur die amtliche Gebühr.

Wenn Sie den Weg abkürzen möchten, übernehmen wir das als privater Antragsservice: Wir stellen den Antrag in Ihrem Auftrag, reichen ihn bei der zuständigen Stelle ein und führen die Korrespondenz bis zum Bescheid.

Auskunft für Eßweiler beantragen

Das brauchen Sie für den Antrag

  • Gemarkung, Flur und Flurstücksnummer (aus Grundbuchauszug oder Flurkarte)
  • Anschrift des Grundstücks
  • Nachweis des berechtigten Interesses: Grundbuchauszug, Vollmacht oder Kaufvertragsentwurf
  • Angabe, wofür die Auskunft benötigt wird

Orte in der Umgebung von Eßweiler

Angrenzende Gemeinden können in denselben oder in einen anderen Zuständigkeitsbereich fallen. Bei Grundstücken nahe der Kreisgrenze lohnt der Blick auf den Nachbarort.

Häufige Fragen zum Altlastenverzeichnis Eßweiler

Wer führt das Altlastenverzeichnis für Eßweiler?

Verbandsgemeinde Oberes Glantal - Fachbereich 2 - Bauen & Umwelt führt das Altlastenkataster für Eßweiler. Die Behörde ist untere Bodenschutzbehörde für Landkreis Kusel und erteilt Auskünfte zu einzelnen Flurstücken.

Wie erhalte ich eine Altlastenauskunft für ein Grundstück in Eßweiler?

Stellen Sie einen Antrag bei Verbandsgemeinde Oberes Glantal - Fachbereich 2 - Bauen & Umwelt und geben Sie Gemarkung, Flur und Flurstücksnummer an. Sie müssen ein berechtigtes Interesse darlegen, etwa als Eigentümer, Kaufinteressent mit Vollmacht oder Bauherr. Das Bodenschutzkataster wird bei den unteren Bodenschutzbehörden geführt und vom Landesamt für Umwelt fachlich betreut. Erfasst sind Altablagerungen, Altstandorte und schädliche Bodenveränderungen.

Was kostet die Altlastenauskunft in Eßweiler?

Die Gebühr richtet sich nach dem Landesrecht von Rheinland-Pfalz: Auskunft nach Besonderem Gebührenverzeichnis, häufig 25 bis 100 Euro. Der genaue Betrag steht im Gebührenverzeichnis der zuständigen Stelle.

Wie heißt das Altlastenkataster in Rheinland-Pfalz?

Amtlich heißt es Altlastenkataster, das zugehörige Fachinformationssystem ist Bodenschutzkataster Rheinland-Pfalz. Fachlich betreut wird es durch Landesamt für Umwelt Rheinland-Pfalz (LfU).

Ist mein Grundstück in Eßweiler betroffen, wenn ein Nachbargrundstück im Kataster steht?

Nicht automatisch. Der Eintrag bezieht sich auf ein konkretes Flurstück. Relevant für Nachbargrundstücke wird eine Altlast erst, wenn sich Schadstoffe über Grundwasser oder Bodenluft ausbreiten. Ob eine solche Schadstofffahne vorliegt, ergibt sich aus der Detailuntersuchung und ist Teil der behördlichen Auskunft.

Brauche ich die Auskunft vor dem Kauf einer Immobilie in Eßweiler?

Bei Grundstücken mit gewerblicher oder industrieller Vornutzung ist sie dringend zu empfehlen. Kaufverträge schließen die Haftung des Verkäufers für Sachmängel in aller Regel aus, sodass das Sanierungsrisiko nach dem Kauf beim Erwerber liegt. Die Auskunft kostet einen zweistelligen bis niedrigen dreistelligen Betrag, eine Sanierung schnell ein Vielfaches.

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