Das Altlastenverzeichnis in Deutschland
Grundlagen: Aufbau des Katasters, Rechtsgrundlage, Eintragungsverfahren und die Folgen für Eigentümer.
8 Min. LesezeitDas Altlastenkataster für Kemberg führt Landkreis Wittenberg, Untere Abfall- und Bodenschutzbehörde als untere Bodenschutzbehörde für Landkreis Wittenberg. Dort erhalten Sie die Auskunft, ob ein Grundstück in Kemberg als Altlast oder als altlastverdächtige Fläche geführt wird. Rechtsgrundlage ist das Bodenschutz-Ausführungsgesetz Sachsen-Anhalt (BodSchAG LSA).
Kurz beantwortet
Das Altlastenverzeichnis für Kemberg führt Landkreis Wittenberg, Untere Abfall- und Bodenschutzbehörde als untere Bodenschutzbehörde. Die Auskunft für ein einzelnes Flurstück beantragen Sie dort schriftlich; Auskunft nach Allgemeiner Gebührenordnung, meist 25 bis 95 Euro. Amtlich heißt das Register in Sachsen-Anhalt Altlastenkataster.
Ihr Antrag geht an Landkreis Wittenberg, Untere Abfall- und Bodenschutzbehörde als zuständige untere Bodenschutzbehörde. Wir stellen ihn in Ihrem Auftrag und übernehmen die Korrespondenz.
| Zuständige Stelle | Landkreis Wittenberg, Untere Abfall- und Bodenschutzbehörde |
|---|---|
| Register | Altlastenkataster (Fachinformationssystem Bodenschutz und Altlasten) |
| Rechtsgrundlage | BodSchAG LSA und BBodSchG |
| Gebühr | Auskunft nach Allgemeiner Gebührenordnung, meist 25 bis 95 Euro |
| Bearbeitungszeit | in der Regel 1 bis 4 Wochen |
| Landkreis / kreisfreie Stadt | Landkreis Wittenberg |
| Bundesland | Sachsen-Anhalt |
| Postleitzahlen | 06901 |
Für Landkreis Wittenberg, Untere Abfall- und Bodenschutzbehörde liegen uns keine verbindlichen Sprechzeiten vor. Wir geben hier bewusst keine geschätzten Zeiten an, weil untere Bodenschutzbehörden ihre Zeiten häufig kurzfristig ändern und Auskünfte ohnehin überwiegend schriftlich erteilt werden.
Gut zu wissen: Für die Altlastenauskunft ist kein persönlicher Besuch nötig. Ein formloser schriftlicher Antrag mit Gemarkung, Flur und Flurstücksnummer genügt in aller Regel.
| Amtliche Bezeichnung | Altlastenkataster |
|---|---|
| Fachinformationssystem | Fachinformationssystem Bodenschutz und Altlasten |
| Landesgesetz | Bodenschutz-Ausführungsgesetz Sachsen-Anhalt (BodSchAG LSA) |
| Bundesrecht | Bundes-Bodenschutzgesetz (BBodSchG), BBodSchV |
| Fachbehörde des Landes | Landesamt für Umweltschutz Sachsen-Anhalt (LAU) |
| Untere Bodenschutzbehörde | Landkreise und kreisfreie Städte |
| Gebührenrahmen | Auskunft nach Allgemeiner Gebührenordnung, meist 25 bis 95 Euro |
Die unteren Bodenschutzbehörden führen das Kataster, das Landesamt für Umweltschutz betreut den Landesdatenbestand. Die Chemieregionen um Bitterfeld, Leuna und Schkopau prägen den Bestand.
Angaben zum Landesrecht nach dem Stand der Recherche und ohne Gewähr. Maßgeblich ist die jeweils geltende Fassung des Gesetzes sowie die Gebührenordnung der zuständigen Stelle.
Ein Eintrag enthält die Lage des Flurstücks, die dokumentierte frühere Nutzung, die daraus abgeleiteten Verdachtsstoffe, den Untersuchungsstand und die behördliche Bewertung. Nicht jeder Eintrag bedeutet eine bestätigte Altlast: Der weitaus größte Teil der erfassten Flächen ist zunächst nur altlastverdächtig.
Die Auskunft nennt außerdem, ob für die Fläche bereits eine orientierende Untersuchung oder eine Detailuntersuchung vorliegt und ob Nutzungsbeschränkungen eingetragen sind. Für die Bewertung eines Kaufobjekts ist dieser Verfahrensstand oft wichtiger als der Eintrag selbst.
Sie können den Antrag direkt bei Landkreis Wittenberg, Untere Abfall- und Bodenschutzbehörde stellen - formlos, schriftlich, mit Gemarkung, Flur und Flurstücksnummer. Das kostet Sie nur die amtliche Gebühr.
Wenn Sie den Weg abkürzen möchten, übernehmen wir das als privater Antragsservice: Wir stellen den Antrag in Ihrem Auftrag, reichen ihn bei der zuständigen Stelle ein und führen die Korrespondenz bis zum Bescheid.
Auskunft für Kemberg beantragenAngrenzende Gemeinden können in denselben oder in einen anderen Zuständigkeitsbereich fallen. Bei Grundstücken nahe der Kreisgrenze lohnt der Blick auf den Nachbarort.
Landkreis Wittenberg, Untere Abfall- und Bodenschutzbehörde führt das Altlastenkataster für Kemberg. Die Behörde ist untere Bodenschutzbehörde für Landkreis Wittenberg und erteilt Auskünfte zu einzelnen Flurstücken.
Stellen Sie einen Antrag bei Landkreis Wittenberg, Untere Abfall- und Bodenschutzbehörde und geben Sie Gemarkung, Flur und Flurstücksnummer an. Sie müssen ein berechtigtes Interesse darlegen, etwa als Eigentümer, Kaufinteressent mit Vollmacht oder Bauherr. Die unteren Bodenschutzbehörden führen das Kataster, das Landesamt für Umweltschutz betreut den Landesdatenbestand. Die Chemieregionen um Bitterfeld, Leuna und Schkopau prägen den Bestand.
Die Gebühr richtet sich nach dem Landesrecht von Sachsen-Anhalt: Auskunft nach Allgemeiner Gebührenordnung, meist 25 bis 95 Euro. Der genaue Betrag steht im Gebührenverzeichnis der zuständigen Stelle.
Amtlich heißt es Altlastenkataster, das zugehörige Fachinformationssystem ist Fachinformationssystem Bodenschutz und Altlasten. Fachlich betreut wird es durch Landesamt für Umweltschutz Sachsen-Anhalt (LAU).
Nicht automatisch. Der Eintrag bezieht sich auf ein konkretes Flurstück. Relevant für Nachbargrundstücke wird eine Altlast erst, wenn sich Schadstoffe über Grundwasser oder Bodenluft ausbreiten. Ob eine solche Schadstofffahne vorliegt, ergibt sich aus der Detailuntersuchung und ist Teil der behördlichen Auskunft.
Bei Grundstücken mit gewerblicher oder industrieller Vornutzung ist sie dringend zu empfehlen. Kaufverträge schließen die Haftung des Verkäufers für Sachmängel in aller Regel aus, sodass das Sanierungsrisiko nach dem Kauf beim Erwerber liegt. Die Auskunft kostet einen zweistelligen bis niedrigen dreistelligen Betrag, eine Sanierung schnell ein Vielfaches.
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