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Altlastenverzeichnis Martfeld

Das Altlastenkataster für Martfeld führt Landkreis Diepholz, Fachdienst 66 Umwelt und Straße als untere Bodenschutzbehörde für Landkreis Diepholz. Dort erhalten Sie die Auskunft, ob ein Grundstück in Martfeld als Altlast oder als altlastverdächtige Fläche geführt wird. Rechtsgrundlage ist das Niedersächsisches Bodenschutzgesetz (NBodSchG).

Kurz beantwortet

Das Altlastenverzeichnis für Martfeld führt Landkreis Diepholz, Fachdienst 66 Umwelt und Straße als untere Bodenschutzbehörde. Die Auskunft für ein einzelnes Flurstück beantragen Sie dort schriftlich; Auskunft nach Kostenordnung, in der Regel 30 bis 120 Euro. Amtlich heißt das Register in Niedersachsen Altlastenkataster.

Altlastenauskunft für Martfeld beantragen

Ihr Antrag geht an Landkreis Diepholz, Fachdienst 66 Umwelt und Straße als zuständige untere Bodenschutzbehörde. Wir stellen ihn in Ihrem Auftrag und übernehmen die Korrespondenz.

  • Zuständige Stelle wird ermittelt
  • Bescheid per E-Mail oder Post
  • Weitere Unterlagen mitbestellbar
Jetzt Auskunft beantragen Kostenpflichtiger privater Antragsservice. Der Antrag ist auch direkt bei der Behörde möglich.

Altlastenauskunft Martfeld auf einen Blick

Zuständige Stelle Landkreis Diepholz, Fachdienst 66 Umwelt und Straße
Register Altlastenkataster (Niedersächsisches Bodeninformationssystem (NIBIS))
Rechtsgrundlage NBodSchG und BBodSchG
Gebühr Auskunft nach Kostenordnung, in der Regel 30 bis 120 Euro
Bearbeitungszeit in der Regel 1 bis 4 Wochen
Landkreis / kreisfreie Stadt Landkreis Diepholz
Bundesland Niedersachsen
Postleitzahlen 27327

Untere Bodenschutzbehörde für Martfeld

Landkreis Diepholz, Fachdienst 66 Umwelt und Straße Untere Bodenschutzbehörde · Landkreis Diepholz · Niedersachsen
Niedersachsenstr. 2 49356 Diepholz Telefon: +49 5441 9764268 Fax: +49 5441 9761760 Website: www.diepholz.de
Details zur Behörde
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Zuständigkeit laut Amtsangabe

Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis bei der Unteren Bodenschutzbehörde.

Quelle: offizielle Website der Behörde , abgerufen am 28.08.2026

Gebühren laut Amtsangabe

Leistung Gebühr Rechtsgrundlage
Schriftliche Auskunft 25,00 EUR - 500,00 EUR (je nach Aufwand) Verordnung über Gebühren und Auslagen für individuell zurechenbare öffentliche Leistungen der informationspflichtigen Stellen beim Vollzug des Umweltinformationsgesetzes (Umweltinformationsgebührenverordnung
Telefonische oder mündliche Auskünfte kostenfrei —

Sprechzeiten

Für Landkreis Diepholz, Fachdienst 66 Umwelt und Straße liegen uns keine verbindlichen Sprechzeiten vor. Wir geben hier bewusst keine geschätzten Zeiten an, weil untere Bodenschutzbehörden ihre Zeiten häufig kurzfristig ändern und Auskünfte ohnehin überwiegend schriftlich erteilt werden.

Gut zu wissen: Für die Altlastenauskunft ist kein persönlicher Besuch nötig. Ein formloser schriftlicher Antrag mit Gemarkung, Flur und Flurstücksnummer genügt in aller Regel.

Rechtsgrundlage in Niedersachsen

Amtliche Bezeichnung Altlastenkataster
Fachinformationssystem Niedersächsisches Bodeninformationssystem (NIBIS)
Landesgesetz Niedersächsisches Bodenschutzgesetz (NBodSchG)
Bundesrecht Bundes-Bodenschutzgesetz (BBodSchG), BBodSchV
Fachbehörde des Landes Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie (LBEG)
Untere Bodenschutzbehörde Landkreise, kreisfreie Städte und große selbständige Städte
Gebührenrahmen Auskunft nach Kostenordnung, in der Regel 30 bis 120 Euro

Niedersachsen führt die Altlastendaten im Fachinformationssystem des LBEG, die Auskunft im Einzelfall erteilt aber die untere Bodenschutzbehörde vor Ort. Für Rüstungsaltlasten gibt es gesonderte Zuständigkeiten.

Angaben zum Landesrecht nach dem Stand der Recherche und ohne Gewähr. Maßgeblich ist die jeweils geltende Fassung des Gesetzes sowie die Gebührenordnung der zuständigen Stelle.

Was im Altlastenkataster über ein Grundstück in Martfeld steht

Ein Eintrag enthält die Lage des Flurstücks, die dokumentierte frühere Nutzung, die daraus abgeleiteten Verdachtsstoffe, den Untersuchungsstand und die behördliche Bewertung. Nicht jeder Eintrag bedeutet eine bestätigte Altlast: Der weitaus größte Teil der erfassten Flächen ist zunächst nur altlastverdächtig.

Die Auskunft nennt außerdem, ob für die Fläche bereits eine orientierende Untersuchung oder eine Detailuntersuchung vorliegt und ob Nutzungsbeschränkungen eingetragen sind. Für die Bewertung eines Kaufobjekts ist dieser Verfahrensstand oft wichtiger als der Eintrag selbst.

Eine Negativauskunft bedeutet nicht, dass der Boden unbelastet ist. Sie besagt nur, dass der Behörde für dieses Flurstück nichts bekannt ist. Flächen ohne auffällige Historie wurden vielerorts nie systematisch untersucht.

Altlastenauskunft für Martfeld beantragen

Sie können den Antrag direkt bei Landkreis Diepholz, Fachdienst 66 Umwelt und Straße stellen - formlos, schriftlich, mit Gemarkung, Flur und Flurstücksnummer. Das kostet Sie nur die amtliche Gebühr.

Wenn Sie den Weg abkürzen möchten, übernehmen wir das als privater Antragsservice: Wir stellen den Antrag in Ihrem Auftrag, reichen ihn bei der zuständigen Stelle ein und führen die Korrespondenz bis zum Bescheid.

Auskunft für Martfeld beantragen

Das brauchen Sie für den Antrag

  • Gemarkung, Flur und Flurstücksnummer (aus Grundbuchauszug oder Flurkarte)
  • Anschrift des Grundstücks
  • Nachweis des berechtigten Interesses: Grundbuchauszug, Vollmacht oder Kaufvertragsentwurf
  • Angabe, wofür die Auskunft benötigt wird

Orte in der Umgebung von Martfeld

Angrenzende Gemeinden können in denselben oder in einen anderen Zuständigkeitsbereich fallen. Bei Grundstücken nahe der Kreisgrenze lohnt der Blick auf den Nachbarort.

Häufige Fragen zum Altlastenverzeichnis Martfeld

Wer führt das Altlastenverzeichnis für Martfeld?

Landkreis Diepholz, Fachdienst 66 Umwelt und Straße führt das Altlastenkataster für Martfeld. Die Behörde ist untere Bodenschutzbehörde für Landkreis Diepholz und erteilt Auskünfte zu einzelnen Flurstücken.

Wie erhalte ich eine Altlastenauskunft für ein Grundstück in Martfeld?

Stellen Sie einen Antrag bei Landkreis Diepholz, Fachdienst 66 Umwelt und Straße und geben Sie Gemarkung, Flur und Flurstücksnummer an. Sie müssen ein berechtigtes Interesse darlegen, etwa als Eigentümer, Kaufinteressent mit Vollmacht oder Bauherr. Niedersachsen führt die Altlastendaten im Fachinformationssystem des LBEG, die Auskunft im Einzelfall erteilt aber die untere Bodenschutzbehörde vor Ort. Für Rüstungsaltlasten gibt es gesonderte Zuständigkeiten.

Was kostet die Altlastenauskunft in Martfeld?

Die Gebühr richtet sich nach dem Landesrecht von Niedersachsen: Auskunft nach Kostenordnung, in der Regel 30 bis 120 Euro. Der genaue Betrag steht im Gebührenverzeichnis der zuständigen Stelle.

Wie heißt das Altlastenkataster in Niedersachsen?

Amtlich heißt es Altlastenkataster, das zugehörige Fachinformationssystem ist Niedersächsisches Bodeninformationssystem (NIBIS). Fachlich betreut wird es durch Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie (LBEG).

Ist mein Grundstück in Martfeld betroffen, wenn ein Nachbargrundstück im Kataster steht?

Nicht automatisch. Der Eintrag bezieht sich auf ein konkretes Flurstück. Relevant für Nachbargrundstücke wird eine Altlast erst, wenn sich Schadstoffe über Grundwasser oder Bodenluft ausbreiten. Ob eine solche Schadstofffahne vorliegt, ergibt sich aus der Detailuntersuchung und ist Teil der behördlichen Auskunft.

Brauche ich die Auskunft vor dem Kauf einer Immobilie in Martfeld?

Bei Grundstücken mit gewerblicher oder industrieller Vornutzung ist sie dringend zu empfehlen. Kaufverträge schließen die Haftung des Verkäufers für Sachmängel in aller Regel aus, sodass das Sanierungsrisiko nach dem Kauf beim Erwerber liegt. Die Auskunft kostet einen zweistelligen bis niedrigen dreistelligen Betrag, eine Sanierung schnell ein Vielfaches.

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