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Altlastenverzeichnis Steinpleis

Das Altlastenkataster für Steinpleis führt Landratsamt Zwickau, Umweltamt als untere Bodenschutzbehörde für Zwickau. Dort erhalten Sie die Auskunft, ob ein Grundstück in Steinpleis als Altlast oder als altlastverdächtige Fläche geführt wird. Rechtsgrundlage ist das Sächsisches Kreislaufwirtschafts- und Bodenschutzgesetz (SächsKrWBodSchG).

Kurz beantwortet

Das Altlastenverzeichnis für Steinpleis führt Landratsamt Zwickau, Umweltamt als untere Bodenschutzbehörde. Die Auskunft für ein einzelnes Flurstück beantragen Sie dort schriftlich; Auskunft nach Sächsischem Kostenverzeichnis, überwiegend 25 bis 100 Euro. Amtlich heißt das Register in Sachsen Sächsisches Altlastenkataster.

Altlastenauskunft für Steinpleis beantragen

Ihr Antrag geht an Landratsamt Zwickau, Umweltamt als zuständige untere Bodenschutzbehörde. Wir stellen ihn in Ihrem Auftrag und übernehmen die Korrespondenz.

  • Zuständige Stelle wird ermittelt
  • Bescheid per E-Mail oder Post
  • Weitere Unterlagen mitbestellbar
Jetzt Auskunft beantragen Kostenpflichtiger privater Antragsservice. Der Antrag ist auch direkt bei der Behörde möglich.

Altlastenauskunft Steinpleis auf einen Blick

Zuständige Stelle Landratsamt Zwickau, Umweltamt
Register Sächsisches Altlastenkataster (Sächsisches Altlastenkataster (SALKA))
Rechtsgrundlage SächsKrWBodSchG und BBodSchG
Gebühr Auskunft nach Sächsischem Kostenverzeichnis, überwiegend 25 bis 100 Euro
Bearbeitungszeit in der Regel 1 bis 4 Wochen
Landkreis / kreisfreie Stadt Zwickau
Bundesland Sachsen
Postleitzahlen 08432

Untere Bodenschutzbehörde für Steinpleis

Landratsamt Zwickau, Umweltamt Untere Bodenschutzbehörde · Zwickau · Sachsen
Stauffenbergstraße 2 08066 Zwickau Telefon: +49 3754 40226200 E-Mail: umwelt@landkreis-zwickau.de Fax: +49 3754 40226219 Website: www.landkreis-zwickau.de
Details zur Behörde
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Sprechzeiten

Für Landratsamt Zwickau, Umweltamt liegen uns keine verbindlichen Sprechzeiten vor. Wir geben hier bewusst keine geschätzten Zeiten an, weil untere Bodenschutzbehörden ihre Zeiten häufig kurzfristig ändern und Auskünfte ohnehin überwiegend schriftlich erteilt werden.

Gut zu wissen: Für die Altlastenauskunft ist kein persönlicher Besuch nötig. Ein formloser schriftlicher Antrag mit Gemarkung, Flur und Flurstücksnummer genügt in aller Regel.

Rechtsgrundlage in Sachsen

Amtliche Bezeichnung Sächsisches Altlastenkataster
Fachinformationssystem Sächsisches Altlastenkataster (SALKA)
Landesgesetz Sächsisches Kreislaufwirtschafts- und Bodenschutzgesetz (SächsKrWBodSchG)
Bundesrecht Bundes-Bodenschutzgesetz (BBodSchG), BBodSchV
Fachbehörde des Landes Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie (LfULG)
Untere Bodenschutzbehörde Landratsämter und kreisfreie Städte
Gebührenrahmen Auskunft nach Sächsischem Kostenverzeichnis, überwiegend 25 bis 100 Euro

Sachsen führt mit SALKA eines der am weitesten entwickelten Altlasten-Fachinformationssysteme. Die Datenhoheit liegt bei den unteren Bodenschutzbehörden, die Auskunft für ein einzelnes Flurstück erteilt das zuständige Landratsamt.

Angaben zum Landesrecht nach dem Stand der Recherche und ohne Gewähr. Maßgeblich ist die jeweils geltende Fassung des Gesetzes sowie die Gebührenordnung der zuständigen Stelle.

Was im Altlastenkataster über ein Grundstück in Steinpleis steht

Ein Eintrag enthält die Lage des Flurstücks, die dokumentierte frühere Nutzung, die daraus abgeleiteten Verdachtsstoffe, den Untersuchungsstand und die behördliche Bewertung. Nicht jeder Eintrag bedeutet eine bestätigte Altlast: Der weitaus größte Teil der erfassten Flächen ist zunächst nur altlastverdächtig.

Die Auskunft nennt außerdem, ob für die Fläche bereits eine orientierende Untersuchung oder eine Detailuntersuchung vorliegt und ob Nutzungsbeschränkungen eingetragen sind. Für die Bewertung eines Kaufobjekts ist dieser Verfahrensstand oft wichtiger als der Eintrag selbst.

Eine Negativauskunft bedeutet nicht, dass der Boden unbelastet ist. Sie besagt nur, dass der Behörde für dieses Flurstück nichts bekannt ist. Flächen ohne auffällige Historie wurden vielerorts nie systematisch untersucht.

Altlastenauskunft für Steinpleis beantragen

Sie können den Antrag direkt bei Landratsamt Zwickau, Umweltamt stellen - formlos, schriftlich, mit Gemarkung, Flur und Flurstücksnummer. Das kostet Sie nur die amtliche Gebühr.

Wenn Sie den Weg abkürzen möchten, übernehmen wir das als privater Antragsservice: Wir stellen den Antrag in Ihrem Auftrag, reichen ihn bei der zuständigen Stelle ein und führen die Korrespondenz bis zum Bescheid.

Auskunft für Steinpleis beantragen

Das brauchen Sie für den Antrag

  • Gemarkung, Flur und Flurstücksnummer (aus Grundbuchauszug oder Flurkarte)
  • Anschrift des Grundstücks
  • Nachweis des berechtigten Interesses: Grundbuchauszug, Vollmacht oder Kaufvertragsentwurf
  • Angabe, wofür die Auskunft benötigt wird

Orte in der Umgebung von Steinpleis

Angrenzende Gemeinden können in denselben oder in einen anderen Zuständigkeitsbereich fallen. Bei Grundstücken nahe der Kreisgrenze lohnt der Blick auf den Nachbarort.

Häufige Fragen zum Altlastenverzeichnis Steinpleis

Wer führt das Altlastenverzeichnis für Steinpleis?

Landratsamt Zwickau, Umweltamt führt das Altlastenkataster für Steinpleis. Die Behörde ist untere Bodenschutzbehörde für Zwickau und erteilt Auskünfte zu einzelnen Flurstücken.

Wie erhalte ich eine Altlastenauskunft für ein Grundstück in Steinpleis?

Stellen Sie einen Antrag bei Landratsamt Zwickau, Umweltamt und geben Sie Gemarkung, Flur und Flurstücksnummer an. Sie müssen ein berechtigtes Interesse darlegen, etwa als Eigentümer, Kaufinteressent mit Vollmacht oder Bauherr. Sachsen führt mit SALKA eines der am weitesten entwickelten Altlasten-Fachinformationssysteme. Die Datenhoheit liegt bei den unteren Bodenschutzbehörden, die Auskunft für ein einzelnes Flurstück erteilt das zuständige Landratsamt.

Was kostet die Altlastenauskunft in Steinpleis?

Die Gebühr richtet sich nach dem Landesrecht von Sachsen: Auskunft nach Sächsischem Kostenverzeichnis, überwiegend 25 bis 100 Euro. Der genaue Betrag steht im Gebührenverzeichnis der zuständigen Stelle.

Wie heißt das Altlastenkataster in Sachsen?

Amtlich heißt es Sächsisches Altlastenkataster, das zugehörige Fachinformationssystem ist Sächsisches Altlastenkataster (SALKA). Fachlich betreut wird es durch Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie (LfULG).

Ist mein Grundstück in Steinpleis betroffen, wenn ein Nachbargrundstück im Kataster steht?

Nicht automatisch. Der Eintrag bezieht sich auf ein konkretes Flurstück. Relevant für Nachbargrundstücke wird eine Altlast erst, wenn sich Schadstoffe über Grundwasser oder Bodenluft ausbreiten. Ob eine solche Schadstofffahne vorliegt, ergibt sich aus der Detailuntersuchung und ist Teil der behördlichen Auskunft.

Brauche ich die Auskunft vor dem Kauf einer Immobilie in Steinpleis?

Bei Grundstücken mit gewerblicher oder industrieller Vornutzung ist sie dringend zu empfehlen. Kaufverträge schließen die Haftung des Verkäufers für Sachmängel in aller Regel aus, sodass das Sanierungsrisiko nach dem Kauf beim Erwerber liegt. Die Auskunft kostet einen zweistelligen bis niedrigen dreistelligen Betrag, eine Sanierung schnell ein Vielfaches.

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