Das Altlastenverzeichnis in Deutschland
Grundlagen: Aufbau des Katasters, Rechtsgrundlage, Eintragungsverfahren und die Folgen für Eigentümer.
8 Min. LesezeitDas Altlastenkataster für Zschepplin führt Landratsamt Nordsachsen, Untere Abfall- und Bodenschutzbehörde als untere Bodenschutzbehörde für Landkreis Nordsachsen. Dort erhalten Sie die Auskunft, ob ein Grundstück in Zschepplin als Altlast oder als altlastverdächtige Fläche geführt wird. Rechtsgrundlage ist das Sächsisches Kreislaufwirtschafts- und Bodenschutzgesetz (SächsKrWBodSchG).
Kurz beantwortet
Das Altlastenverzeichnis für Zschepplin führt Landratsamt Nordsachsen, Untere Abfall- und Bodenschutzbehörde als untere Bodenschutzbehörde. Die Auskunft für ein einzelnes Flurstück beantragen Sie dort schriftlich; Auskunft nach Sächsischem Kostenverzeichnis, überwiegend 25 bis 100 Euro. Amtlich heißt das Register in Sachsen Sächsisches Altlastenkataster.
Ihr Antrag geht an Landratsamt Nordsachsen, Untere Abfall- und Bodenschutzbehörde als zuständige untere Bodenschutzbehörde. Wir stellen ihn in Ihrem Auftrag und übernehmen die Korrespondenz.
| Zuständige Stelle | Landratsamt Nordsachsen, Untere Abfall- und Bodenschutzbehörde |
|---|---|
| Register | Sächsisches Altlastenkataster (Sächsisches Altlastenkataster (SALKA)) |
| Rechtsgrundlage | SächsKrWBodSchG und BBodSchG |
| Gebühr | Auskunft nach Sächsischem Kostenverzeichnis, überwiegend 25 bis 100 Euro |
| Bearbeitungszeit | in der Regel 1 bis 4 Wochen |
| Landkreis / kreisfreie Stadt | Landkreis Nordsachsen |
| Bundesland | Sachsen |
| Postleitzahlen | 04838 |
| Tag | Von | Bis | Hinweis |
|---|---|---|---|
| Dienstag | 08:30 Uhr | 12:00 Uhr | |
| Dienstag | 13:00 Uhr | 18:00 Uhr | |
| Donnerstag | 08:30 Uhr | 12:00 Uhr | |
| Donnerstag | 13:00 Uhr | 16:00 Uhr | |
| Freitag | 08:30 Uhr | 12:00 Uhr |
Alle Angaben ohne Gewähr. Prüfen Sie die Zeiten vor einem Besuch auf der offiziellen Seite der Behörde.
| Amtliche Bezeichnung | Sächsisches Altlastenkataster |
|---|---|
| Fachinformationssystem | Sächsisches Altlastenkataster (SALKA) |
| Landesgesetz | Sächsisches Kreislaufwirtschafts- und Bodenschutzgesetz (SächsKrWBodSchG) |
| Bundesrecht | Bundes-Bodenschutzgesetz (BBodSchG), BBodSchV |
| Fachbehörde des Landes | Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie (LfULG) |
| Untere Bodenschutzbehörde | Landratsämter und kreisfreie Städte |
| Gebührenrahmen | Auskunft nach Sächsischem Kostenverzeichnis, überwiegend 25 bis 100 Euro |
Sachsen führt mit SALKA eines der am weitesten entwickelten Altlasten-Fachinformationssysteme. Die Datenhoheit liegt bei den unteren Bodenschutzbehörden, die Auskunft für ein einzelnes Flurstück erteilt das zuständige Landratsamt.
Angaben zum Landesrecht nach dem Stand der Recherche und ohne Gewähr. Maßgeblich ist die jeweils geltende Fassung des Gesetzes sowie die Gebührenordnung der zuständigen Stelle.
Ein Eintrag enthält die Lage des Flurstücks, die dokumentierte frühere Nutzung, die daraus abgeleiteten Verdachtsstoffe, den Untersuchungsstand und die behördliche Bewertung. Nicht jeder Eintrag bedeutet eine bestätigte Altlast: Der weitaus größte Teil der erfassten Flächen ist zunächst nur altlastverdächtig.
Die Auskunft nennt außerdem, ob für die Fläche bereits eine orientierende Untersuchung oder eine Detailuntersuchung vorliegt und ob Nutzungsbeschränkungen eingetragen sind. Für die Bewertung eines Kaufobjekts ist dieser Verfahrensstand oft wichtiger als der Eintrag selbst.
Sie können den Antrag direkt bei Landratsamt Nordsachsen, Untere Abfall- und Bodenschutzbehörde stellen - formlos, schriftlich, mit Gemarkung, Flur und Flurstücksnummer. Das kostet Sie nur die amtliche Gebühr.
Wenn Sie den Weg abkürzen möchten, übernehmen wir das als privater Antragsservice: Wir stellen den Antrag in Ihrem Auftrag, reichen ihn bei der zuständigen Stelle ein und führen die Korrespondenz bis zum Bescheid.
Auskunft für Zschepplin beantragenAngrenzende Gemeinden können in denselben oder in einen anderen Zuständigkeitsbereich fallen. Bei Grundstücken nahe der Kreisgrenze lohnt der Blick auf den Nachbarort.
Landratsamt Nordsachsen, Untere Abfall- und Bodenschutzbehörde führt das Altlastenkataster für Zschepplin. Die Behörde ist untere Bodenschutzbehörde für Landkreis Nordsachsen und erteilt Auskünfte zu einzelnen Flurstücken.
Stellen Sie einen Antrag bei Landratsamt Nordsachsen, Untere Abfall- und Bodenschutzbehörde und geben Sie Gemarkung, Flur und Flurstücksnummer an. Sie müssen ein berechtigtes Interesse darlegen, etwa als Eigentümer, Kaufinteressent mit Vollmacht oder Bauherr. Sachsen führt mit SALKA eines der am weitesten entwickelten Altlasten-Fachinformationssysteme. Die Datenhoheit liegt bei den unteren Bodenschutzbehörden, die Auskunft für ein einzelnes Flurstück erteilt das zuständige Landratsamt.
Die Gebühr richtet sich nach dem Landesrecht von Sachsen: Auskunft nach Sächsischem Kostenverzeichnis, überwiegend 25 bis 100 Euro. Der genaue Betrag steht im Gebührenverzeichnis der zuständigen Stelle.
Amtlich heißt es Sächsisches Altlastenkataster, das zugehörige Fachinformationssystem ist Sächsisches Altlastenkataster (SALKA). Fachlich betreut wird es durch Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie (LfULG).
Nicht automatisch. Der Eintrag bezieht sich auf ein konkretes Flurstück. Relevant für Nachbargrundstücke wird eine Altlast erst, wenn sich Schadstoffe über Grundwasser oder Bodenluft ausbreiten. Ob eine solche Schadstofffahne vorliegt, ergibt sich aus der Detailuntersuchung und ist Teil der behördlichen Auskunft.
Bei Grundstücken mit gewerblicher oder industrieller Vornutzung ist sie dringend zu empfehlen. Kaufverträge schließen die Haftung des Verkäufers für Sachmängel in aller Regel aus, sodass das Sanierungsrisiko nach dem Kauf beim Erwerber liegt. Die Auskunft kostet einen zweistelligen bis niedrigen dreistelligen Betrag, eine Sanierung schnell ein Vielfaches.
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