Landratsamt Günzburg, Wasser- und Bodenschutzrecht
Landratsamt Günzburg, Wasser- und Bodenschutzrecht ist untere Bodenschutzbehörde für Landkreis Günzburg und führt das Altlastenkataster. Hier erhalten Sie die Auskunft, ob ein Grundstück als Altlast oder als altlastverdächtige Fläche geführt wird.
Altlastenauskunft beantragen
Ihr Antrag geht an Landratsamt Günzburg, Wasser- und Bodenschutzrecht. Wir stellen ihn in Ihrem Auftrag, reichen ihn dort ein und übernehmen die Korrespondenz bis zum Bescheid.
- Zuständige Stelle wird ermittelt
- Bescheid per E-Mail oder Post
- Weitere Unterlagen mitbestellbar
Zuständigkeit
Der Fachbereich Wasserrecht und Bodenschutz als untere Wasser – und Bodenschutzbehörder des Landkreises Günzburg hat die Aufgabe, die wichtigen Lebensgrundlagen zu schützen und mögliche Gefahren für die Gewässer abzuwehren.
Quelle: offizielle Website der Behörde , abgerufen am 29.08.2026
Sprechzeiten
Für Landratsamt Günzburg, Wasser- und Bodenschutzrecht liegen uns keine verbindlichen Sprechzeiten vor. Wir geben hier bewusst keine geschätzten Zeiten an, weil untere Bodenschutzbehörden ihre Zeiten häufig kurzfristig ändern und Auskünfte ohnehin überwiegend schriftlich erteilt werden.
Gut zu wissen: Für die Altlastenauskunft ist kein persönlicher Besuch nötig. Ein formloser schriftlicher Antrag mit Gemarkung, Flur und Flurstücksnummer genügt in aller Regel.
Rechtsgrundlage in Bayern
| Amtliche Bezeichnung | Altlastenkataster |
|---|---|
| Fachinformationssystem | Altlasten- und Bodenschutz-Informationssystem (ABuDIS) |
| Landesgesetz | Bayerisches Bodenschutzgesetz (BayBodSchG) |
| Bundesrecht | Bundes-Bodenschutzgesetz (BBodSchG), BBodSchV |
| Fachbehörde des Landes | Bayerisches Landesamt für Umwelt (LfU) |
| Untere Bodenschutzbehörde | Landratsämter und kreisfreie Städte |
| Gebührenrahmen | Auskunft nach Kostenverzeichnis, in der Regel 25 bis 100 Euro je Flurstück |
Bayern führt das Kataster nach Art. 3 BayBodSchG bei den Kreisverwaltungsbehörden, fachlich unterstützt durch das Landesamt für Umwelt. Erfasst werden Altlasten sowie altlastverdächtige Flächen, ergänzt um schädliche Bodenveränderungen.
Angaben zum Landesrecht nach dem Stand der Recherche und ohne Gewähr. Maßgeblich ist die jeweils geltende Fassung des Gesetzes sowie die Gebührenordnung der zuständigen Stelle.
Orte im Zuständigkeitsbereich
Die Stelle ist untere Bodenschutzbehörde für die Gemeinden im Landkreis Günzburg.
- Altlastenverzeichnis Aichen
- Altlastenverzeichnis Aletshausen
- Altlastenverzeichnis Balzhausen
- Altlastenverzeichnis Bibertal
- Altlastenverzeichnis Breitenthal
- Altlastenverzeichnis Bubesheim
- Altlastenverzeichnis Burgau
- Altlastenverzeichnis Burtenbach
- Altlastenverzeichnis Deisenhausen
- Altlastenverzeichnis Dürrlauingen
- Altlastenverzeichnis Ebershausen
- Altlastenverzeichnis Ellzee
- Altlastenverzeichnis Gundremmingen
- Altlastenverzeichnis Günzburg
- Altlastenverzeichnis Ichenhausen
- Altlastenverzeichnis Jettingen-Scheppach
- Altlastenverzeichnis Kammeltal
- Altlastenverzeichnis Kötz
- Altlastenverzeichnis Krumbach
- Altlastenverzeichnis Landensberg
- Altlastenverzeichnis Leipheim
- Altlastenverzeichnis Münsterhausen
- Altlastenverzeichnis Neuburg an der Kammel
- Altlastenverzeichnis Offingen
- Altlastenverzeichnis Rettenbach
- Altlastenverzeichnis Röfingen
- Altlastenverzeichnis Thannhausen
- Altlastenverzeichnis Ursberg
- Altlastenverzeichnis Waldstetten
- Altlastenverzeichnis Waltenhausen
- Altlastenverzeichnis Wiesenbach
- Altlastenverzeichnis Winterbach
- Altlastenverzeichnis Ziemetshausen
Häufige Fragen zu Landratsamt Günzburg, Wasser- und Bodenschutzrecht
Welche Aufgaben hat Landratsamt Günzburg, Wasser- und Bodenschutzrecht beim Bodenschutz?
Als untere Bodenschutzbehörde führt die Stelle das Altlastenkataster, erteilt Auskünfte zu einzelnen Flurstücken, ordnet Untersuchungen an und überwacht Sanierungen. Rechtsgrundlage ist das Bayerisches Bodenschutzgesetz (BayBodSchG) in Verbindung mit dem Bundes-Bodenschutzgesetz.
Wie beantrage ich hier eine Altlastenauskunft?
Reichen Sie einen Antrag mit Gemarkung, Flur und Flurstücksnummer ein und belegen Sie Ihr berechtigtes Interesse, etwa durch Grundbuchauszug oder Vollmacht des Eigentümers. Die Behörde antwortet schriftlich und erhebt dafür eine Gebühr.
Was kostet die Auskunft?
Auskunft nach Kostenverzeichnis, in der Regel 25 bis 100 Euro je Flurstück. Maßgeblich ist das Gebührenverzeichnis der Behörde.
Diese Seite ist ein privates Verzeichnis. Wir sind nicht Landratsamt Günzburg, Wasser- und Bodenschutzrecht und nicht mit dieser Stelle verbunden. Für verbindliche Auskünfte wenden Sie sich bitte direkt an die Behörde.