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Altlastenverzeichnis Jettingen-Scheppach

Das Altlastenkataster für Jettingen-Scheppach führt Landratsamt Günzburg, Wasser- und Bodenschutzrecht als untere Bodenschutzbehörde für Landkreis Günzburg. Dort erhalten Sie die Auskunft, ob ein Grundstück in Jettingen-Scheppach als Altlast oder als altlastverdächtige Fläche geführt wird. Rechtsgrundlage ist das Bayerisches Bodenschutzgesetz (BayBodSchG).

Kurz beantwortet

Das Altlastenverzeichnis für Jettingen-Scheppach führt Landratsamt Günzburg, Wasser- und Bodenschutzrecht als untere Bodenschutzbehörde. Die Auskunft für ein einzelnes Flurstück beantragen Sie dort schriftlich; Auskunft nach Kostenverzeichnis, in der Regel 25 bis 100 Euro je Flurstück. Amtlich heißt das Register in Bayern Altlastenkataster.

Altlastenauskunft für Jettingen-Scheppach beantragen

Ihr Antrag geht an Landratsamt Günzburg, Wasser- und Bodenschutzrecht als zuständige untere Bodenschutzbehörde. Wir stellen ihn in Ihrem Auftrag und übernehmen die Korrespondenz.

  • Zuständige Stelle wird ermittelt
  • Bescheid per E-Mail oder Post
  • Weitere Unterlagen mitbestellbar
Jetzt Auskunft beantragen Kostenpflichtiger privater Antragsservice. Der Antrag ist auch direkt bei der Behörde möglich.

Altlastenauskunft Jettingen-Scheppach auf einen Blick

Zuständige Stelle Landratsamt Günzburg, Wasser- und Bodenschutzrecht
Register Altlastenkataster (Altlasten- und Bodenschutz-Informationssystem (ABuDIS))
Rechtsgrundlage BayBodSchG und BBodSchG
Gebühr Auskunft nach Kostenverzeichnis, in der Regel 25 bis 100 Euro je Flurstück
Bearbeitungszeit in der Regel 1 bis 4 Wochen
Landkreis / kreisfreie Stadt Landkreis Günzburg
Bundesland Bayern
Postleitzahlen 89343

Untere Bodenschutzbehörde für Jettingen-Scheppach

Landratsamt Günzburg, Wasser- und Bodenschutzrecht Untere Bodenschutzbehörde · Landkreis Günzburg · Bayern
An der Kapuzinermauer 1 89312 Günzburg Telefon: +49 8221 950 E-Mail: info@landkreis-guenzburg.de Fax: +49 8221 95240 Website: landratsamt.landkreis-guenzburg.de
Details zur Behörde
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Zuständigkeit laut Amtsangabe

Der Fachbereich Wasserrecht und Bodenschutz als untere Wasser – und Bodenschutzbehörder des Landkreises Günzburg hat die Aufgabe, die wichtigen Lebensgrundlagen zu schützen und mögliche Gefahren für die Gewässer abzuwehren.

Quelle: offizielle Website der Behörde , abgerufen am 29.08.2026

Sprechzeiten

Für Landratsamt Günzburg, Wasser- und Bodenschutzrecht liegen uns keine verbindlichen Sprechzeiten vor. Wir geben hier bewusst keine geschätzten Zeiten an, weil untere Bodenschutzbehörden ihre Zeiten häufig kurzfristig ändern und Auskünfte ohnehin überwiegend schriftlich erteilt werden.

Gut zu wissen: Für die Altlastenauskunft ist kein persönlicher Besuch nötig. Ein formloser schriftlicher Antrag mit Gemarkung, Flur und Flurstücksnummer genügt in aller Regel.

Rechtsgrundlage in Bayern

Amtliche Bezeichnung Altlastenkataster
Fachinformationssystem Altlasten- und Bodenschutz-Informationssystem (ABuDIS)
Landesgesetz Bayerisches Bodenschutzgesetz (BayBodSchG)
Bundesrecht Bundes-Bodenschutzgesetz (BBodSchG), BBodSchV
Fachbehörde des Landes Bayerisches Landesamt für Umwelt (LfU)
Untere Bodenschutzbehörde Landratsämter und kreisfreie Städte
Gebührenrahmen Auskunft nach Kostenverzeichnis, in der Regel 25 bis 100 Euro je Flurstück

Bayern führt das Kataster nach Art. 3 BayBodSchG bei den Kreisverwaltungsbehörden, fachlich unterstützt durch das Landesamt für Umwelt. Erfasst werden Altlasten sowie altlastverdächtige Flächen, ergänzt um schädliche Bodenveränderungen.

Angaben zum Landesrecht nach dem Stand der Recherche und ohne Gewähr. Maßgeblich ist die jeweils geltende Fassung des Gesetzes sowie die Gebührenordnung der zuständigen Stelle.

Was im Altlastenkataster über ein Grundstück in Jettingen-Scheppach steht

Ein Eintrag enthält die Lage des Flurstücks, die dokumentierte frühere Nutzung, die daraus abgeleiteten Verdachtsstoffe, den Untersuchungsstand und die behördliche Bewertung. Nicht jeder Eintrag bedeutet eine bestätigte Altlast: Der weitaus größte Teil der erfassten Flächen ist zunächst nur altlastverdächtig.

Die Auskunft nennt außerdem, ob für die Fläche bereits eine orientierende Untersuchung oder eine Detailuntersuchung vorliegt und ob Nutzungsbeschränkungen eingetragen sind. Für die Bewertung eines Kaufobjekts ist dieser Verfahrensstand oft wichtiger als der Eintrag selbst.

Eine Negativauskunft bedeutet nicht, dass der Boden unbelastet ist. Sie besagt nur, dass der Behörde für dieses Flurstück nichts bekannt ist. Flächen ohne auffällige Historie wurden vielerorts nie systematisch untersucht.

Altlastenauskunft für Jettingen-Scheppach beantragen

Sie können den Antrag direkt bei Landratsamt Günzburg, Wasser- und Bodenschutzrecht stellen - formlos, schriftlich, mit Gemarkung, Flur und Flurstücksnummer. Das kostet Sie nur die amtliche Gebühr.

Wenn Sie den Weg abkürzen möchten, übernehmen wir das als privater Antragsservice: Wir stellen den Antrag in Ihrem Auftrag, reichen ihn bei der zuständigen Stelle ein und führen die Korrespondenz bis zum Bescheid.

Auskunft für Jettingen-Scheppach beantragen

Das brauchen Sie für den Antrag

  • Gemarkung, Flur und Flurstücksnummer (aus Grundbuchauszug oder Flurkarte)
  • Anschrift des Grundstücks
  • Nachweis des berechtigten Interesses: Grundbuchauszug, Vollmacht oder Kaufvertragsentwurf
  • Angabe, wofür die Auskunft benötigt wird

Orte in der Umgebung von Jettingen-Scheppach

Angrenzende Gemeinden können in denselben oder in einen anderen Zuständigkeitsbereich fallen. Bei Grundstücken nahe der Kreisgrenze lohnt der Blick auf den Nachbarort.

Häufige Fragen zum Altlastenverzeichnis Jettingen-Scheppach

Wer führt das Altlastenverzeichnis für Jettingen-Scheppach?

Landratsamt Günzburg, Wasser- und Bodenschutzrecht führt das Altlastenkataster für Jettingen-Scheppach. Die Behörde ist untere Bodenschutzbehörde für Landkreis Günzburg und erteilt Auskünfte zu einzelnen Flurstücken.

Wie erhalte ich eine Altlastenauskunft für ein Grundstück in Jettingen-Scheppach?

Stellen Sie einen Antrag bei Landratsamt Günzburg, Wasser- und Bodenschutzrecht und geben Sie Gemarkung, Flur und Flurstücksnummer an. Sie müssen ein berechtigtes Interesse darlegen, etwa als Eigentümer, Kaufinteressent mit Vollmacht oder Bauherr. Bayern führt das Kataster nach Art. 3 BayBodSchG bei den Kreisverwaltungsbehörden, fachlich unterstützt durch das Landesamt für Umwelt. Erfasst werden Altlasten sowie altlastverdächtige Flächen, ergänzt um schädliche Bodenveränderungen.

Was kostet die Altlastenauskunft in Jettingen-Scheppach?

Die Gebühr richtet sich nach dem Landesrecht von Bayern: Auskunft nach Kostenverzeichnis, in der Regel 25 bis 100 Euro je Flurstück. Der genaue Betrag steht im Gebührenverzeichnis der zuständigen Stelle.

Wie heißt das Altlastenkataster in Bayern?

Amtlich heißt es Altlastenkataster, das zugehörige Fachinformationssystem ist Altlasten- und Bodenschutz-Informationssystem (ABuDIS). Fachlich betreut wird es durch Bayerisches Landesamt für Umwelt (LfU).

Ist mein Grundstück in Jettingen-Scheppach betroffen, wenn ein Nachbargrundstück im Kataster steht?

Nicht automatisch. Der Eintrag bezieht sich auf ein konkretes Flurstück. Relevant für Nachbargrundstücke wird eine Altlast erst, wenn sich Schadstoffe über Grundwasser oder Bodenluft ausbreiten. Ob eine solche Schadstofffahne vorliegt, ergibt sich aus der Detailuntersuchung und ist Teil der behördlichen Auskunft.

Brauche ich die Auskunft vor dem Kauf einer Immobilie in Jettingen-Scheppach?

Bei Grundstücken mit gewerblicher oder industrieller Vornutzung ist sie dringend zu empfehlen. Kaufverträge schließen die Haftung des Verkäufers für Sachmängel in aller Regel aus, sodass das Sanierungsrisiko nach dem Kauf beim Erwerber liegt. Die Auskunft kostet einen zweistelligen bis niedrigen dreistelligen Betrag, eine Sanierung schnell ein Vielfaches.

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