Altlastenverzeichnis Regionalverband Saarbrücken
Für Grundstücke im Regionalverband Saarbrücken führt die untere Bodenschutzbehörde das Altlastenkataster nach dem Landesrecht von Saarland. Im Saarland ist die Zuständigkeit stärker beim Land gebündelt als in den Flächenländern. Wegen der Montan- und Stahlgeschichte ist der Anteil industrieller Altstandorte hoch.
Untere Bodenschutzbehörde im Regionalverband Saarbrücken
Auskunft aus dem Altlastenkataster
Die Auskunft bezieht sich immer auf ein konkretes Flurstück, nicht auf eine Adresse oder einen Ortsteil. Halten Sie Gemarkung, Flur und Flurstücksnummer bereit - beides steht im Grundbuchauszug und in der Flurkarte.
Als Eigentümer weisen Sie Ihr berechtigtes Interesse mit dem Grundbuchauszug nach. Als Kaufinteressent brauchen Sie eine Vollmacht des Eigentümers oder einen Kaufvertragsentwurf. Auskunft nach Gebührenverzeichnis, in der Regel 30 bis 110 Euro.
Orte im Regionalverband Saarbrücken
Für diese Gemeinden und Städte im Regionalverband Saarbrücken ist die untere Bodenschutzbehörde des Kreises zuständig.
Rechtsgrundlage in Saarland
| Amtliche Bezeichnung | Altlastenkataster |
|---|---|
| Fachinformationssystem | Bodenschutz- und Altlastenkataster |
| Landesgesetz | Saarländisches Bodenschutzgesetz (SBodSchG) |
| Bundesrecht | Bundes-Bodenschutzgesetz (BBodSchG), BBodSchV |
| Fachbehörde des Landes | Landesamt für Umwelt- und Arbeitsschutz (LUA) |
| Untere Bodenschutzbehörde | Landesamt für Umwelt- und Arbeitsschutz sowie die Landkreise |
| Gebührenrahmen | Auskunft nach Gebührenverzeichnis, in der Regel 30 bis 110 Euro |
Im Saarland ist die Zuständigkeit stärker beim Land gebündelt als in den Flächenländern. Wegen der Montan- und Stahlgeschichte ist der Anteil industrieller Altstandorte hoch.
Angaben zum Landesrecht nach dem Stand der Recherche und ohne Gewähr. Maßgeblich ist die jeweils geltende Fassung des Gesetzes sowie die Gebührenordnung der zuständigen Stelle.
Häufige Fragen zum Regionalverband Saarbrücken
Wer führt das Altlastenkataster für Regionalverband Saarbrücken?
Die untere Bodenschutzbehörde Regionalverband Saarbrücken führt das Altlastenkataster für alle Gemeinden im Kreisgebiet. Im Saarland ist die Zuständigkeit stärker beim Land gebündelt als in den Flächenländern. Wegen der Montan- und Stahlgeschichte ist der Anteil industrieller Altstandorte hoch.
Für welche Orte gilt die Zuständigkeit?
Die Zuständigkeit umfasst alle Gemeinden und Städte im Regionalverband Saarbrücken. Eine Ausnahme bilden kreisangehörige große Städte, die in einigen Ländern eigene untere Bodenschutzbehörden unterhalten.