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Altlastenverzeichnis St. Wendel

Für Grundstücke im St. Wendel führt die untere Bodenschutzbehörde das Altlastenkataster nach dem Landesrecht von Saarland. Im Saarland ist die Zuständigkeit stärker beim Land gebündelt als in den Flächenländern. Wegen der Montan- und Stahlgeschichte ist der Anteil industrieller Altstandorte hoch.

Auskunft aus dem Altlastenkataster

Die Auskunft bezieht sich immer auf ein konkretes Flurstück, nicht auf eine Adresse oder einen Ortsteil. Halten Sie Gemarkung, Flur und Flurstücksnummer bereit - beides steht im Grundbuchauszug und in der Flurkarte.

Als Eigentümer weisen Sie Ihr berechtigtes Interesse mit dem Grundbuchauszug nach. Als Kaufinteressent brauchen Sie eine Vollmacht des Eigentümers oder einen Kaufvertragsentwurf. Auskunft nach Gebührenverzeichnis, in der Regel 30 bis 110 Euro.

Orte im St. Wendel

Für diese Gemeinden und Städte im St. Wendel ist die untere Bodenschutzbehörde des Kreises zuständig.

Rechtsgrundlage in Saarland

Amtliche Bezeichnung Altlastenkataster
Fachinformationssystem Bodenschutz- und Altlastenkataster
Landesgesetz Saarländisches Bodenschutzgesetz (SBodSchG)
Bundesrecht Bundes-Bodenschutzgesetz (BBodSchG), BBodSchV
Fachbehörde des Landes Landesamt für Umwelt- und Arbeitsschutz (LUA)
Untere Bodenschutzbehörde Landesamt für Umwelt- und Arbeitsschutz sowie die Landkreise
Gebührenrahmen Auskunft nach Gebührenverzeichnis, in der Regel 30 bis 110 Euro

Im Saarland ist die Zuständigkeit stärker beim Land gebündelt als in den Flächenländern. Wegen der Montan- und Stahlgeschichte ist der Anteil industrieller Altstandorte hoch.

Angaben zum Landesrecht nach dem Stand der Recherche und ohne Gewähr. Maßgeblich ist die jeweils geltende Fassung des Gesetzes sowie die Gebührenordnung der zuständigen Stelle.

Häufige Fragen zum St. Wendel

Wer führt das Altlastenkataster für St. Wendel?

Die untere Bodenschutzbehörde St. Wendel führt das Altlastenkataster für alle Gemeinden im Kreisgebiet. Im Saarland ist die Zuständigkeit stärker beim Land gebündelt als in den Flächenländern. Wegen der Montan- und Stahlgeschichte ist der Anteil industrieller Altstandorte hoch.

Für welche Orte gilt die Zuständigkeit?

Die Zuständigkeit umfasst alle Gemeinden und Städte im St. Wendel. Eine Ausnahme bilden kreisangehörige große Städte, die in einigen Ländern eigene untere Bodenschutzbehörden unterhalten.