Altlastenverzeichnis Bodenseekreis
Für Grundstücke im Bodenseekreis führt die untere Bodenschutzbehörde das Bodenschutz- und Altlastenkataster nach dem Landesrecht von Baden-Württemberg. Die Auskunft erteilt die untere Bodenschutzbehörde beim Landratsamt oder beim Stadtkreis. Baden-Württemberg führt das Kataster flächendeckend nach einheitlichem Erfassungsschema, die Bewertung erfolgt in den Stufen erfasst, orientierend untersucht, Detailuntersuchung und Sanierung.
Untere Bodenschutzbehörde im Bodenseekreis
Auskunft aus dem Bodenschutz- und Altlastenkataster
Die Auskunft bezieht sich immer auf ein konkretes Flurstück, nicht auf eine Adresse oder einen Ortsteil. Halten Sie Gemarkung, Flur und Flurstücksnummer bereit - beides steht im Grundbuchauszug und in der Flurkarte.
Als Eigentümer weisen Sie Ihr berechtigtes Interesse mit dem Grundbuchauszug nach. Als Kaufinteressent brauchen Sie eine Vollmacht des Eigentümers oder einen Kaufvertragsentwurf. Schriftliche Auskunft je nach Landkreis üblicherweise zwischen 30 und 120 Euro.
Orte im Bodenseekreis
Für diese Gemeinden und Städte im Bodenseekreis ist die untere Bodenschutzbehörde des Kreises zuständig.
- Altlastenverzeichnis Bermatingen
- Altlastenverzeichnis Daisendorf
- Altlastenverzeichnis Deggenhausertal
- Altlastenverzeichnis Eriskirch
- Altlastenverzeichnis Frickingen
- Altlastenverzeichnis Friedrichshafen
- Altlastenverzeichnis Hagnau am Bodensee
- Altlastenverzeichnis Heiligenberg
- Altlastenverzeichnis Immenstaad am Bodensee
- Altlastenverzeichnis Kressbronn am Bodensee
- Altlastenverzeichnis Langenargen
- Altlastenverzeichnis Markdorf
- Altlastenverzeichnis Meckenbeuren
- Altlastenverzeichnis Meersburg
- Altlastenverzeichnis Neukirch
- Altlastenverzeichnis Oberteuringen
- Altlastenverzeichnis Owingen
- Altlastenverzeichnis Salem
- Altlastenverzeichnis Sipplingen
- Altlastenverzeichnis Tettnang
- Altlastenverzeichnis Überlingen
- Altlastenverzeichnis Uhldingen-Mühlhofen
Rechtsgrundlage in Baden-Württemberg
| Amtliche Bezeichnung | Bodenschutz- und Altlastenkataster |
|---|---|
| Fachinformationssystem | Bodenschutz- und Altlastenkataster (BAK) |
| Landesgesetz | Landes-Bodenschutz- und Altlastengesetz Baden-Württemberg (LBodSchAG BW) |
| Bundesrecht | Bundes-Bodenschutzgesetz (BBodSchG), BBodSchV |
| Fachbehörde des Landes | Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg (LUBW) |
| Untere Bodenschutzbehörde | Landratsämter und Bürgermeisterämter der Stadtkreise |
| Gebührenrahmen | Schriftliche Auskunft je nach Landkreis üblicherweise zwischen 30 und 120 Euro |
Die Auskunft erteilt die untere Bodenschutzbehörde beim Landratsamt oder beim Stadtkreis. Baden-Württemberg führt das Kataster flächendeckend nach einheitlichem Erfassungsschema, die Bewertung erfolgt in den Stufen erfasst, orientierend untersucht, Detailuntersuchung und Sanierung.
Angaben zum Landesrecht nach dem Stand der Recherche und ohne Gewähr. Maßgeblich ist die jeweils geltende Fassung des Gesetzes sowie die Gebührenordnung der zuständigen Stelle.
Häufige Fragen zum Bodenseekreis
Wer führt das Altlastenkataster für Bodenseekreis?
Die untere Bodenschutzbehörde Bodenseekreis führt das Bodenschutz- und Altlastenkataster für alle Gemeinden im Kreisgebiet. Die Auskunft erteilt die untere Bodenschutzbehörde beim Landratsamt oder beim Stadtkreis. Baden-Württemberg führt das Kataster flächendeckend nach einheitlichem Erfassungsschema, die Bewertung erfolgt in den Stufen erfasst, orientierend untersucht, Detailuntersuchung und Sanierung.
Für welche Orte gilt die Zuständigkeit?
Die Zuständigkeit umfasst alle Gemeinden und Städte im Bodenseekreis. Eine Ausnahme bilden kreisangehörige große Städte, die in einigen Ländern eigene untere Bodenschutzbehörden unterhalten.