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Altlastenverzeichnis Börde

Für Grundstücke im Börde führt die untere Bodenschutzbehörde das Altlastenkataster nach dem Landesrecht von Sachsen-Anhalt. Die unteren Bodenschutzbehörden führen das Kataster, das Landesamt für Umweltschutz betreut den Landesdatenbestand. Die Chemieregionen um Bitterfeld, Leuna und Schkopau prägen den Bestand.

Auskunft aus dem Altlastenkataster

Die Auskunft bezieht sich immer auf ein konkretes Flurstück, nicht auf eine Adresse oder einen Ortsteil. Halten Sie Gemarkung, Flur und Flurstücksnummer bereit - beides steht im Grundbuchauszug und in der Flurkarte.

Als Eigentümer weisen Sie Ihr berechtigtes Interesse mit dem Grundbuchauszug nach. Als Kaufinteressent brauchen Sie eine Vollmacht des Eigentümers oder einen Kaufvertragsentwurf. Auskunft nach Allgemeiner Gebührenordnung, meist 25 bis 95 Euro.

Orte im Börde

Für diese Gemeinden und Städte im Börde ist die untere Bodenschutzbehörde des Kreises zuständig.

Rechtsgrundlage in Sachsen-Anhalt

Amtliche Bezeichnung Altlastenkataster
Fachinformationssystem Fachinformationssystem Bodenschutz und Altlasten
Landesgesetz Bodenschutz-Ausführungsgesetz Sachsen-Anhalt (BodSchAG LSA)
Bundesrecht Bundes-Bodenschutzgesetz (BBodSchG), BBodSchV
Fachbehörde des Landes Landesamt für Umweltschutz Sachsen-Anhalt (LAU)
Untere Bodenschutzbehörde Landkreise und kreisfreie Städte
Gebührenrahmen Auskunft nach Allgemeiner Gebührenordnung, meist 25 bis 95 Euro

Die unteren Bodenschutzbehörden führen das Kataster, das Landesamt für Umweltschutz betreut den Landesdatenbestand. Die Chemieregionen um Bitterfeld, Leuna und Schkopau prägen den Bestand.

Angaben zum Landesrecht nach dem Stand der Recherche und ohne Gewähr. Maßgeblich ist die jeweils geltende Fassung des Gesetzes sowie die Gebührenordnung der zuständigen Stelle.

Häufige Fragen zum Börde

Wer führt das Altlastenkataster für Börde?

Die untere Bodenschutzbehörde Börde führt das Altlastenkataster für alle Gemeinden im Kreisgebiet. Die unteren Bodenschutzbehörden führen das Kataster, das Landesamt für Umweltschutz betreut den Landesdatenbestand. Die Chemieregionen um Bitterfeld, Leuna und Schkopau prägen den Bestand.

Für welche Orte gilt die Zuständigkeit?

Die Zuständigkeit umfasst alle Gemeinden und Städte im Börde. Eine Ausnahme bilden kreisangehörige große Städte, die in einigen Ländern eigene untere Bodenschutzbehörden unterhalten.