Altlastenverzeichnis Cham
Für Grundstücke im Cham führt die untere Bodenschutzbehörde das Altlastenkataster nach dem Landesrecht von Bayern. Bayern führt das Kataster nach Art. 3 BayBodSchG bei den Kreisverwaltungsbehörden, fachlich unterstützt durch das Landesamt für Umwelt. Erfasst werden Altlasten sowie altlastverdächtige Flächen, ergänzt um schädliche Bodenveränderungen.
Untere Bodenschutzbehörde im Cham
Auskunft aus dem Altlastenkataster
Die Auskunft bezieht sich immer auf ein konkretes Flurstück, nicht auf eine Adresse oder einen Ortsteil. Halten Sie Gemarkung, Flur und Flurstücksnummer bereit - beides steht im Grundbuchauszug und in der Flurkarte.
Als Eigentümer weisen Sie Ihr berechtigtes Interesse mit dem Grundbuchauszug nach. Als Kaufinteressent brauchen Sie eine Vollmacht des Eigentümers oder einen Kaufvertragsentwurf. Auskunft nach Kostenverzeichnis, in der Regel 25 bis 100 Euro je Flurstück.
Orte im Cham
Für diese Gemeinden und Städte im Cham ist die untere Bodenschutzbehörde des Kreises zuständig.
- Altlastenverzeichnis Arnschwang
- Altlastenverzeichnis Arrach
- Altlastenverzeichnis Blaibach
- Altlastenverzeichnis Cham
- Altlastenverzeichnis Chamerau
- Altlastenverzeichnis Eschlkam
- Altlastenverzeichnis Falkenstein
- Altlastenverzeichnis Furth im Wald
- Altlastenverzeichnis Gleißenberg
- Altlastenverzeichnis Kötzting
- Altlastenverzeichnis Lam
- Altlastenverzeichnis Lohberg
- Altlastenverzeichnis Miltach
- Altlastenverzeichnis Neukirchen beim Heiligen Blut
- Altlastenverzeichnis Pemfling
- Altlastenverzeichnis Pösing
- Altlastenverzeichnis Reichenbach
- Altlastenverzeichnis Roding
- Altlastenverzeichnis Rötz
- Altlastenverzeichnis Runding
- Altlastenverzeichnis Schönthal
- Altlastenverzeichnis Schorndorf
- Altlastenverzeichnis Stamsried
- Altlastenverzeichnis Traitsching
- Altlastenverzeichnis Treffelstein
- Altlastenverzeichnis Waffenbrunn
- Altlastenverzeichnis Wald
- Altlastenverzeichnis Walderbach
- Altlastenverzeichnis Waldmünchen
- Altlastenverzeichnis Weiding
- Altlastenverzeichnis Willmering
- Altlastenverzeichnis Zell
Rechtsgrundlage in Bayern
| Amtliche Bezeichnung | Altlastenkataster |
|---|---|
| Fachinformationssystem | Altlasten- und Bodenschutz-Informationssystem (ABuDIS) |
| Landesgesetz | Bayerisches Bodenschutzgesetz (BayBodSchG) |
| Bundesrecht | Bundes-Bodenschutzgesetz (BBodSchG), BBodSchV |
| Fachbehörde des Landes | Bayerisches Landesamt für Umwelt (LfU) |
| Untere Bodenschutzbehörde | Landratsämter und kreisfreie Städte |
| Gebührenrahmen | Auskunft nach Kostenverzeichnis, in der Regel 25 bis 100 Euro je Flurstück |
Bayern führt das Kataster nach Art. 3 BayBodSchG bei den Kreisverwaltungsbehörden, fachlich unterstützt durch das Landesamt für Umwelt. Erfasst werden Altlasten sowie altlastverdächtige Flächen, ergänzt um schädliche Bodenveränderungen.
Angaben zum Landesrecht nach dem Stand der Recherche und ohne Gewähr. Maßgeblich ist die jeweils geltende Fassung des Gesetzes sowie die Gebührenordnung der zuständigen Stelle.
Häufige Fragen zum Cham
Wer führt das Altlastenkataster für Cham?
Die untere Bodenschutzbehörde Cham führt das Altlastenkataster für alle Gemeinden im Kreisgebiet. Bayern führt das Kataster nach Art. 3 BayBodSchG bei den Kreisverwaltungsbehörden, fachlich unterstützt durch das Landesamt für Umwelt. Erfasst werden Altlasten sowie altlastverdächtige Flächen, ergänzt um schädliche Bodenveränderungen.
Für welche Orte gilt die Zuständigkeit?
Die Zuständigkeit umfasst alle Gemeinden und Städte im Cham. Eine Ausnahme bilden kreisangehörige große Städte, die in einigen Ländern eigene untere Bodenschutzbehörden unterhalten.