Altlastenverzeichnis Dingolfing-Landau
Für Grundstücke im Dingolfing-Landau führt die untere Bodenschutzbehörde das Altlastenkataster nach dem Landesrecht von Bayern. Bayern führt das Kataster nach Art. 3 BayBodSchG bei den Kreisverwaltungsbehörden, fachlich unterstützt durch das Landesamt für Umwelt. Erfasst werden Altlasten sowie altlastverdächtige Flächen, ergänzt um schädliche Bodenveränderungen.
Auskunft aus dem Altlastenkataster
Die Auskunft bezieht sich immer auf ein konkretes Flurstück, nicht auf eine Adresse oder einen Ortsteil. Halten Sie Gemarkung, Flur und Flurstücksnummer bereit - beides steht im Grundbuchauszug und in der Flurkarte.
Als Eigentümer weisen Sie Ihr berechtigtes Interesse mit dem Grundbuchauszug nach. Als Kaufinteressent brauchen Sie eine Vollmacht des Eigentümers oder einen Kaufvertragsentwurf. Auskunft nach Kostenverzeichnis, in der Regel 25 bis 100 Euro je Flurstück.
Rechtsgrundlage in Bayern
| Amtliche Bezeichnung | Altlastenkataster |
|---|---|
| Fachinformationssystem | Altlasten- und Bodenschutz-Informationssystem (ABuDIS) |
| Landesgesetz | Bayerisches Bodenschutzgesetz (BayBodSchG) |
| Bundesrecht | Bundes-Bodenschutzgesetz (BBodSchG), BBodSchV |
| Fachbehörde des Landes | Bayerisches Landesamt für Umwelt (LfU) |
| Untere Bodenschutzbehörde | Landratsämter und kreisfreie Städte |
| Gebührenrahmen | Auskunft nach Kostenverzeichnis, in der Regel 25 bis 100 Euro je Flurstück |
Bayern führt das Kataster nach Art. 3 BayBodSchG bei den Kreisverwaltungsbehörden, fachlich unterstützt durch das Landesamt für Umwelt. Erfasst werden Altlasten sowie altlastverdächtige Flächen, ergänzt um schädliche Bodenveränderungen.
Angaben zum Landesrecht nach dem Stand der Recherche und ohne Gewähr. Maßgeblich ist die jeweils geltende Fassung des Gesetzes sowie die Gebührenordnung der zuständigen Stelle.
Häufige Fragen zum Dingolfing-Landau
Wer führt das Altlastenkataster für Dingolfing-Landau?
Die untere Bodenschutzbehörde Dingolfing-Landau führt das Altlastenkataster für alle Gemeinden im Kreisgebiet. Bayern führt das Kataster nach Art. 3 BayBodSchG bei den Kreisverwaltungsbehörden, fachlich unterstützt durch das Landesamt für Umwelt. Erfasst werden Altlasten sowie altlastverdächtige Flächen, ergänzt um schädliche Bodenveränderungen.
Für welche Orte gilt die Zuständigkeit?
Die Zuständigkeit umfasst alle Gemeinden und Städte im Dingolfing-Landau. Eine Ausnahme bilden kreisangehörige große Städte, die in einigen Ländern eigene untere Bodenschutzbehörden unterhalten.