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Altlastenverzeichnis Frankenthal (Pfalz), kreisfreie Stadt

Für Grundstücke im Frankenthal (Pfalz), kreisfreie Stadt führt die untere Bodenschutzbehörde das Altlastenkataster nach dem Landesrecht von Rheinland-Pfalz. Das Bodenschutzkataster wird bei den unteren Bodenschutzbehörden geführt und vom Landesamt für Umwelt fachlich betreut. Erfasst sind Altablagerungen, Altstandorte und schädliche Bodenveränderungen.

Untere Bodenschutzbehörde im Frankenthal (Pfalz), kreisfreie Stadt

Stadtverwaltung Frankenthal, Bereich 32 - Ordnung und Umwelt Untere Bodenschutzbehörde · Frankenthal (Pfalz), kreisfreie Stadt · Rheinland-Pfalz
Neumayerring 72 67227 Frankenthal Telefon: +49 6233 89392 E-Mail: ordnungundumwelt@frankenthal.de Fax: +49 6233 89400 Website: www.frankenthal.de
Details zur Behörde
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Auskunft aus dem Altlastenkataster

Die Auskunft bezieht sich immer auf ein konkretes Flurstück, nicht auf eine Adresse oder einen Ortsteil. Halten Sie Gemarkung, Flur und Flurstücksnummer bereit - beides steht im Grundbuchauszug und in der Flurkarte.

Als Eigentümer weisen Sie Ihr berechtigtes Interesse mit dem Grundbuchauszug nach. Als Kaufinteressent brauchen Sie eine Vollmacht des Eigentümers oder einen Kaufvertragsentwurf. Auskunft nach Besonderem Gebührenverzeichnis, häufig 25 bis 100 Euro.

Orte im Frankenthal (Pfalz), kreisfreie Stadt

Für diese Gemeinden und Städte im Frankenthal (Pfalz), kreisfreie Stadt ist die untere Bodenschutzbehörde des Kreises zuständig.

Rechtsgrundlage in Rheinland-Pfalz

Amtliche Bezeichnung Altlastenkataster
Fachinformationssystem Bodenschutzkataster Rheinland-Pfalz
Landesgesetz Landesbodenschutzgesetz Rheinland-Pfalz (LBodSchG RP)
Bundesrecht Bundes-Bodenschutzgesetz (BBodSchG), BBodSchV
Fachbehörde des Landes Landesamt für Umwelt Rheinland-Pfalz (LfU)
Untere Bodenschutzbehörde Kreisverwaltungen und Stadtverwaltungen kreisfreier Städte
Gebührenrahmen Auskunft nach Besonderem Gebührenverzeichnis, häufig 25 bis 100 Euro

Das Bodenschutzkataster wird bei den unteren Bodenschutzbehörden geführt und vom Landesamt für Umwelt fachlich betreut. Erfasst sind Altablagerungen, Altstandorte und schädliche Bodenveränderungen.

Angaben zum Landesrecht nach dem Stand der Recherche und ohne Gewähr. Maßgeblich ist die jeweils geltende Fassung des Gesetzes sowie die Gebührenordnung der zuständigen Stelle.

Häufige Fragen zum Frankenthal (Pfalz), kreisfreie Stadt

Wer führt das Altlastenkataster für Frankenthal (Pfalz), kreisfreie Stadt?

Die untere Bodenschutzbehörde Frankenthal (Pfalz), kreisfreie Stadt führt das Altlastenkataster für alle Gemeinden im Kreisgebiet. Das Bodenschutzkataster wird bei den unteren Bodenschutzbehörden geführt und vom Landesamt für Umwelt fachlich betreut. Erfasst sind Altablagerungen, Altstandorte und schädliche Bodenveränderungen.

Für welche Orte gilt die Zuständigkeit?

Die Zuständigkeit umfasst alle Gemeinden und Städte im Frankenthal (Pfalz), kreisfreie Stadt. Eine Ausnahme bilden kreisangehörige große Städte, die in einigen Ländern eigene untere Bodenschutzbehörden unterhalten.