Altlastenverzeichnis Gera, Stadt
Für Grundstücke im Gera, Stadt führt die untere Bodenschutzbehörde das Altlastenkataster nach dem Landesrecht von Thüringen. Thüringen erfasst Altlasten und Verdachtsflächen im System THALIS. Die untere Bodenschutzbehörde beim Landratsamt erteilt die Einzelauskunft, das TLUBN führt die landesweite Auswertung.
Untere Bodenschutzbehörde im Gera, Stadt
Auskunft aus dem Altlastenkataster
Die Auskunft bezieht sich immer auf ein konkretes Flurstück, nicht auf eine Adresse oder einen Ortsteil. Halten Sie Gemarkung, Flur und Flurstücksnummer bereit - beides steht im Grundbuchauszug und in der Flurkarte.
Als Eigentümer weisen Sie Ihr berechtigtes Interesse mit dem Grundbuchauszug nach. Als Kaufinteressent brauchen Sie eine Vollmacht des Eigentümers oder einen Kaufvertragsentwurf. Auskunft nach Thüringer Verwaltungskostenordnung, überwiegend 25 bis 95 Euro.
Orte im Gera, Stadt
Für diese Gemeinden und Städte im Gera, Stadt ist die untere Bodenschutzbehörde des Kreises zuständig.
Rechtsgrundlage in Thüringen
| Amtliche Bezeichnung | Altlastenkataster |
|---|---|
| Fachinformationssystem | Thüringer Altlasteninformationssystem (THALIS) |
| Landesgesetz | Thüringer Bodenschutzgesetz (ThürBodSchG) |
| Bundesrecht | Bundes-Bodenschutzgesetz (BBodSchG), BBodSchV |
| Fachbehörde des Landes | Landesamt für Umwelt, Bergbau und Naturschutz (TLUBN) |
| Untere Bodenschutzbehörde | Landratsämter und kreisfreie Städte |
| Gebührenrahmen | Auskunft nach Thüringer Verwaltungskostenordnung, überwiegend 25 bis 95 Euro |
Thüringen erfasst Altlasten und Verdachtsflächen im System THALIS. Die untere Bodenschutzbehörde beim Landratsamt erteilt die Einzelauskunft, das TLUBN führt die landesweite Auswertung.
Angaben zum Landesrecht nach dem Stand der Recherche und ohne Gewähr. Maßgeblich ist die jeweils geltende Fassung des Gesetzes sowie die Gebührenordnung der zuständigen Stelle.
Häufige Fragen zum Gera, Stadt
Wer führt das Altlastenkataster für Gera, Stadt?
Die untere Bodenschutzbehörde Gera, Stadt führt das Altlastenkataster für alle Gemeinden im Kreisgebiet. Thüringen erfasst Altlasten und Verdachtsflächen im System THALIS. Die untere Bodenschutzbehörde beim Landratsamt erteilt die Einzelauskunft, das TLUBN führt die landesweite Auswertung.
Für welche Orte gilt die Zuständigkeit?
Die Zuständigkeit umfasst alle Gemeinden und Städte im Gera, Stadt. Eine Ausnahme bilden kreisangehörige große Städte, die in einigen Ländern eigene untere Bodenschutzbehörden unterhalten.