Altlastenverzeichnis Hameln-Pyrmont
Für Grundstücke im Hameln-Pyrmont führt die untere Bodenschutzbehörde das Altlastenkataster nach dem Landesrecht von Niedersachsen. Niedersachsen führt die Altlastendaten im Fachinformationssystem des LBEG, die Auskunft im Einzelfall erteilt aber die untere Bodenschutzbehörde vor Ort. Für Rüstungsaltlasten gibt es gesonderte Zuständigkeiten.
Untere Bodenschutzbehörde im Hameln-Pyrmont
Auskunft aus dem Altlastenkataster
Die Auskunft bezieht sich immer auf ein konkretes Flurstück, nicht auf eine Adresse oder einen Ortsteil. Halten Sie Gemarkung, Flur und Flurstücksnummer bereit - beides steht im Grundbuchauszug und in der Flurkarte.
Als Eigentümer weisen Sie Ihr berechtigtes Interesse mit dem Grundbuchauszug nach. Als Kaufinteressent brauchen Sie eine Vollmacht des Eigentümers oder einen Kaufvertragsentwurf. Auskunft nach Kostenordnung, in der Regel 30 bis 120 Euro.
Orte im Hameln-Pyrmont
Für diese Gemeinden und Städte im Hameln-Pyrmont ist die untere Bodenschutzbehörde des Kreises zuständig.
Rechtsgrundlage in Niedersachsen
| Amtliche Bezeichnung | Altlastenkataster |
|---|---|
| Fachinformationssystem | Niedersächsisches Bodeninformationssystem (NIBIS) |
| Landesgesetz | Niedersächsisches Bodenschutzgesetz (NBodSchG) |
| Bundesrecht | Bundes-Bodenschutzgesetz (BBodSchG), BBodSchV |
| Fachbehörde des Landes | Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie (LBEG) |
| Untere Bodenschutzbehörde | Landkreise, kreisfreie Städte und große selbständige Städte |
| Gebührenrahmen | Auskunft nach Kostenordnung, in der Regel 30 bis 120 Euro |
Niedersachsen führt die Altlastendaten im Fachinformationssystem des LBEG, die Auskunft im Einzelfall erteilt aber die untere Bodenschutzbehörde vor Ort. Für Rüstungsaltlasten gibt es gesonderte Zuständigkeiten.
Angaben zum Landesrecht nach dem Stand der Recherche und ohne Gewähr. Maßgeblich ist die jeweils geltende Fassung des Gesetzes sowie die Gebührenordnung der zuständigen Stelle.
Häufige Fragen zum Hameln-Pyrmont
Wer führt das Altlastenkataster für Hameln-Pyrmont?
Die untere Bodenschutzbehörde Hameln-Pyrmont führt das Altlastenkataster für alle Gemeinden im Kreisgebiet. Niedersachsen führt die Altlastendaten im Fachinformationssystem des LBEG, die Auskunft im Einzelfall erteilt aber die untere Bodenschutzbehörde vor Ort. Für Rüstungsaltlasten gibt es gesonderte Zuständigkeiten.
Für welche Orte gilt die Zuständigkeit?
Die Zuständigkeit umfasst alle Gemeinden und Städte im Hameln-Pyrmont. Eine Ausnahme bilden kreisangehörige große Städte, die in einigen Ländern eigene untere Bodenschutzbehörden unterhalten.