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Altlastenverzeichnis Hochtaunuskreis

Für Grundstücke im Hochtaunuskreis führt die untere Bodenschutzbehörde das Altlastenkataster nach dem Landesrecht von Hessen. Hessen erfasst Verdachtsflächen zunächst in der Altflächendatei ALTIS. Erst nach Bewertung wird eine Fläche als Altlast im Kataster geführt. Auskunft geben die unteren Bodenschutzbehörden, die fachliche Führung liegt beim HLNUG.

Untere Bodenschutzbehörde im Hochtaunuskreis

Hochtaunuskreis - Der Kreisausschuss, Fachbereich Wasser- und Bodenschutz Untere Bodenschutzbehörde · Hochtaunuskreis · Hessen
Ludwig-Erhard-Anlage 1-5 61352 Bad Homburg v.d. Höhe Telefon: +49 6172 9996414 E-Mail: wbs@hochtaunuskreis.de Website: www.hochtaunuskreis.de
Details zur Behörde
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Stadtverwaltung Oberursel (Taunus), Abteilung Umwelt Untere Bodenschutzbehörde · Hochtaunuskreis · Hessen
Rathausplatz 1 61440 Oberursel (Taunus) Telefon: +49 6171 502243 E-Mail: umwelt@oberursel.de Fax: +49 6171 5027319 Website: www.oberursel.de
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Auskunft aus dem Altlastenkataster

Die Auskunft bezieht sich immer auf ein konkretes Flurstück, nicht auf eine Adresse oder einen Ortsteil. Halten Sie Gemarkung, Flur und Flurstücksnummer bereit - beides steht im Grundbuchauszug und in der Flurkarte.

Als Eigentümer weisen Sie Ihr berechtigtes Interesse mit dem Grundbuchauszug nach. Als Kaufinteressent brauchen Sie eine Vollmacht des Eigentümers oder einen Kaufvertragsentwurf. Auskunft nach Verwaltungskostenordnung, in der Regel 30 bis 110 Euro.

Orte im Hochtaunuskreis

Für diese Gemeinden und Städte im Hochtaunuskreis ist die untere Bodenschutzbehörde des Kreises zuständig.

Rechtsgrundlage in Hessen

Amtliche Bezeichnung Altflächendatei und Altlastenkataster
Fachinformationssystem Altflächeninformationssystem (ALTIS)
Landesgesetz Hessisches Altlasten- und Bodenschutzgesetz (HAltBodSchG)
Bundesrecht Bundes-Bodenschutzgesetz (BBodSchG), BBodSchV
Fachbehörde des Landes Hessisches Landesamt für Naturschutz, Umwelt und Geologie (HLNUG)
Untere Bodenschutzbehörde Landkreise, kreisfreie Städte und Regierungspräsidien
Gebührenrahmen Auskunft nach Verwaltungskostenordnung, in der Regel 30 bis 110 Euro

Hessen erfasst Verdachtsflächen zunächst in der Altflächendatei ALTIS. Erst nach Bewertung wird eine Fläche als Altlast im Kataster geführt. Auskunft geben die unteren Bodenschutzbehörden, die fachliche Führung liegt beim HLNUG.

Angaben zum Landesrecht nach dem Stand der Recherche und ohne Gewähr. Maßgeblich ist die jeweils geltende Fassung des Gesetzes sowie die Gebührenordnung der zuständigen Stelle.

Häufige Fragen zum Hochtaunuskreis

Wer führt das Altlastenkataster für Hochtaunuskreis?

Die untere Bodenschutzbehörde Hochtaunuskreis führt das Altlastenkataster für alle Gemeinden im Kreisgebiet. Hessen erfasst Verdachtsflächen zunächst in der Altflächendatei ALTIS. Erst nach Bewertung wird eine Fläche als Altlast im Kataster geführt. Auskunft geben die unteren Bodenschutzbehörden, die fachliche Führung liegt beim HLNUG.

Für welche Orte gilt die Zuständigkeit?

Die Zuständigkeit umfasst alle Gemeinden und Städte im Hochtaunuskreis. Eine Ausnahme bilden kreisangehörige große Städte, die in einigen Ländern eigene untere Bodenschutzbehörden unterhalten.