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Altlastenverzeichnis Kreisfreie Stadt Halle

Für Grundstücke im Kreisfreie Stadt Halle führt die untere Bodenschutzbehörde das Altlastenkataster nach dem Landesrecht von Sachsen-Anhalt. Die unteren Bodenschutzbehörden führen das Kataster, das Landesamt für Umweltschutz betreut den Landesdatenbestand. Die Chemieregionen um Bitterfeld, Leuna und Schkopau prägen den Bestand.

Untere Bodenschutzbehörde im Kreisfreie Stadt Halle

Stadt Halle (Saale), Abteilung Bodenschutz Untere Bodenschutzbehörde · Kreisfreie Stadt Halle · Sachsen-Anhalt
Hansering 15 06108 Halle (Saale) Telefon: +49 3452 214694 Fax: +49 3452 214667 Website: m.halle.de
Details zur Behörde
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Auskunft aus dem Altlastenkataster

Die Auskunft bezieht sich immer auf ein konkretes Flurstück, nicht auf eine Adresse oder einen Ortsteil. Halten Sie Gemarkung, Flur und Flurstücksnummer bereit - beides steht im Grundbuchauszug und in der Flurkarte.

Als Eigentümer weisen Sie Ihr berechtigtes Interesse mit dem Grundbuchauszug nach. Als Kaufinteressent brauchen Sie eine Vollmacht des Eigentümers oder einen Kaufvertragsentwurf. Auskunft nach Allgemeiner Gebührenordnung, meist 25 bis 95 Euro.

Orte im Kreisfreie Stadt Halle

Für diese Gemeinden und Städte im Kreisfreie Stadt Halle ist die untere Bodenschutzbehörde des Kreises zuständig.

Rechtsgrundlage in Sachsen-Anhalt

Amtliche Bezeichnung Altlastenkataster
Fachinformationssystem Fachinformationssystem Bodenschutz und Altlasten
Landesgesetz Bodenschutz-Ausführungsgesetz Sachsen-Anhalt (BodSchAG LSA)
Bundesrecht Bundes-Bodenschutzgesetz (BBodSchG), BBodSchV
Fachbehörde des Landes Landesamt für Umweltschutz Sachsen-Anhalt (LAU)
Untere Bodenschutzbehörde Landkreise und kreisfreie Städte
Gebührenrahmen Auskunft nach Allgemeiner Gebührenordnung, meist 25 bis 95 Euro

Die unteren Bodenschutzbehörden führen das Kataster, das Landesamt für Umweltschutz betreut den Landesdatenbestand. Die Chemieregionen um Bitterfeld, Leuna und Schkopau prägen den Bestand.

Angaben zum Landesrecht nach dem Stand der Recherche und ohne Gewähr. Maßgeblich ist die jeweils geltende Fassung des Gesetzes sowie die Gebührenordnung der zuständigen Stelle.

Häufige Fragen zum Kreisfreie Stadt Halle

Wer führt das Altlastenkataster für Kreisfreie Stadt Halle?

Die untere Bodenschutzbehörde Kreisfreie Stadt Halle führt das Altlastenkataster für alle Gemeinden im Kreisgebiet. Die unteren Bodenschutzbehörden führen das Kataster, das Landesamt für Umweltschutz betreut den Landesdatenbestand. Die Chemieregionen um Bitterfeld, Leuna und Schkopau prägen den Bestand.

Für welche Orte gilt die Zuständigkeit?

Die Zuständigkeit umfasst alle Gemeinden und Städte im Kreisfreie Stadt Halle. Eine Ausnahme bilden kreisangehörige große Städte, die in einigen Ländern eigene untere Bodenschutzbehörden unterhalten.