Altlastenverzeichnis Kreisfreie Stadt Halle
Für Grundstücke im Kreisfreie Stadt Halle führt die untere Bodenschutzbehörde das Altlastenkataster nach dem Landesrecht von Sachsen-Anhalt. Die unteren Bodenschutzbehörden führen das Kataster, das Landesamt für Umweltschutz betreut den Landesdatenbestand. Die Chemieregionen um Bitterfeld, Leuna und Schkopau prägen den Bestand.
Untere Bodenschutzbehörde im Kreisfreie Stadt Halle
Auskunft aus dem Altlastenkataster
Die Auskunft bezieht sich immer auf ein konkretes Flurstück, nicht auf eine Adresse oder einen Ortsteil. Halten Sie Gemarkung, Flur und Flurstücksnummer bereit - beides steht im Grundbuchauszug und in der Flurkarte.
Als Eigentümer weisen Sie Ihr berechtigtes Interesse mit dem Grundbuchauszug nach. Als Kaufinteressent brauchen Sie eine Vollmacht des Eigentümers oder einen Kaufvertragsentwurf. Auskunft nach Allgemeiner Gebührenordnung, meist 25 bis 95 Euro.
Orte im Kreisfreie Stadt Halle
Für diese Gemeinden und Städte im Kreisfreie Stadt Halle ist die untere Bodenschutzbehörde des Kreises zuständig.
Rechtsgrundlage in Sachsen-Anhalt
| Amtliche Bezeichnung | Altlastenkataster |
|---|---|
| Fachinformationssystem | Fachinformationssystem Bodenschutz und Altlasten |
| Landesgesetz | Bodenschutz-Ausführungsgesetz Sachsen-Anhalt (BodSchAG LSA) |
| Bundesrecht | Bundes-Bodenschutzgesetz (BBodSchG), BBodSchV |
| Fachbehörde des Landes | Landesamt für Umweltschutz Sachsen-Anhalt (LAU) |
| Untere Bodenschutzbehörde | Landkreise und kreisfreie Städte |
| Gebührenrahmen | Auskunft nach Allgemeiner Gebührenordnung, meist 25 bis 95 Euro |
Die unteren Bodenschutzbehörden führen das Kataster, das Landesamt für Umweltschutz betreut den Landesdatenbestand. Die Chemieregionen um Bitterfeld, Leuna und Schkopau prägen den Bestand.
Angaben zum Landesrecht nach dem Stand der Recherche und ohne Gewähr. Maßgeblich ist die jeweils geltende Fassung des Gesetzes sowie die Gebührenordnung der zuständigen Stelle.
Häufige Fragen zum Kreisfreie Stadt Halle
Wer führt das Altlastenkataster für Kreisfreie Stadt Halle?
Die untere Bodenschutzbehörde Kreisfreie Stadt Halle führt das Altlastenkataster für alle Gemeinden im Kreisgebiet. Die unteren Bodenschutzbehörden führen das Kataster, das Landesamt für Umweltschutz betreut den Landesdatenbestand. Die Chemieregionen um Bitterfeld, Leuna und Schkopau prägen den Bestand.
Für welche Orte gilt die Zuständigkeit?
Die Zuständigkeit umfasst alle Gemeinden und Städte im Kreisfreie Stadt Halle. Eine Ausnahme bilden kreisangehörige große Städte, die in einigen Ländern eigene untere Bodenschutzbehörden unterhalten.