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Altlastenverzeichnis Kreisfreie Stadt Neumünster

Für Grundstücke im Kreisfreie Stadt Neumünster führt die untere Bodenschutzbehörde das Altlastenkataster nach dem Landesrecht von Schleswig-Holstein. Das Kataster wird bei den unteren Bodenschutzbehörden der Kreise geführt. Schwerpunkte sind Altablagerungen und ehemalige Tankstellen- und Werftstandorte an den Küsten.

Untere Bodenschutzbehörde im Kreisfreie Stadt Neumünster

Stadt Neumünster, Abteilung Natur und Umwelt Untere Bodenschutzbehörde · Kreisfreie Stadt Neumünster · Schleswig-Holstein
Brachenfelder Straße 1 - 3 24534 Neumünster Telefon: +49 4321 9420 E-Mail: fachdienst.umwelt@neumuenster.de Fax: +49 4321 9422503 Website: www.neumuenster.de
Details zur Behörde
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Auskunft aus dem Altlastenkataster

Die Auskunft bezieht sich immer auf ein konkretes Flurstück, nicht auf eine Adresse oder einen Ortsteil. Halten Sie Gemarkung, Flur und Flurstücksnummer bereit - beides steht im Grundbuchauszug und in der Flurkarte.

Als Eigentümer weisen Sie Ihr berechtigtes Interesse mit dem Grundbuchauszug nach. Als Kaufinteressent brauchen Sie eine Vollmacht des Eigentümers oder einen Kaufvertragsentwurf. Auskunft nach Landesverordnung über Verwaltungsgebühren, in der Regel 30 bis 110 Euro.

Orte im Kreisfreie Stadt Neumünster

Für diese Gemeinden und Städte im Kreisfreie Stadt Neumünster ist die untere Bodenschutzbehörde des Kreises zuständig.

Rechtsgrundlage in Schleswig-Holstein

Amtliche Bezeichnung Altlastenkataster
Fachinformationssystem Altlasten- und Bodenschutzkataster
Landesgesetz Landesbodenschutz- und Altlastengesetz Schleswig-Holstein (LBodSchG SH)
Bundesrecht Bundes-Bodenschutzgesetz (BBodSchG), BBodSchV
Fachbehörde des Landes Landesamt für Umwelt Schleswig-Holstein (LfU)
Untere Bodenschutzbehörde Kreise und kreisfreie Städte
Gebührenrahmen Auskunft nach Landesverordnung über Verwaltungsgebühren, in der Regel 30 bis 110 Euro

Das Kataster wird bei den unteren Bodenschutzbehörden der Kreise geführt. Schwerpunkte sind Altablagerungen und ehemalige Tankstellen- und Werftstandorte an den Küsten.

Angaben zum Landesrecht nach dem Stand der Recherche und ohne Gewähr. Maßgeblich ist die jeweils geltende Fassung des Gesetzes sowie die Gebührenordnung der zuständigen Stelle.

Häufige Fragen zum Kreisfreie Stadt Neumünster

Wer führt das Altlastenkataster für Kreisfreie Stadt Neumünster?

Die untere Bodenschutzbehörde Kreisfreie Stadt Neumünster führt das Altlastenkataster für alle Gemeinden im Kreisgebiet. Das Kataster wird bei den unteren Bodenschutzbehörden der Kreise geführt. Schwerpunkte sind Altablagerungen und ehemalige Tankstellen- und Werftstandorte an den Küsten.

Für welche Orte gilt die Zuständigkeit?

Die Zuständigkeit umfasst alle Gemeinden und Städte im Kreisfreie Stadt Neumünster. Eine Ausnahme bilden kreisangehörige große Städte, die in einigen Ländern eigene untere Bodenschutzbehörden unterhalten.